Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach der montenegrinischen Erbschaftsteuer sucht, sucht nach etwas, das es unter diesem Namen nicht gibt. Es existiert kein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Das ist keine Lücke und kein Versehen — und es bedeutet vor allem nicht, dass nichts anfällt.
Erbschaft und Schenkung stehen in Montenegro im Grunderwerbsteuergesetz. Das hat drei Folgen, die man kennen sollte, bevor ein Nachlass geordnet oder eine Wohnung an die Kinder übertragen wird: es geht ausschließlich um Immobilien, der Kreis der Befreiten ist eng und namentlich aufgezählt, und die Frist hängt an einem Tag, den die meisten falsch annehmen.
Quellen, geprüft am 19. September 2026: Zakon o porezu na promet nepokretnosti (Gesetz über die Grunderwerbsteuer), konsolidierte Fassung „Sl. list CG" 036/13, 003/23, 028/23 und 033/26 — Artikel 4, 8, 11, 14, 15 und 16; das Änderungsgesetz „Sl. list CG" 132/2026 vom 9. September 2026; sowie Zakon o životnom partnerstvu lica istog pola („Sl. list CG" 067/20), Artikel 66 und 67. Diese Seite stellt montenegrinisches Recht dar. Ihre deutsche, österreichische oder Schweizer Erbschaftsteuer gehört zu Ihrem Berater dort; wir führen die montenegrinische Seite.
Wo die Steuer tatsächlich steht
Artikel 4 Absatz 3 zählt auf, was als Erwerb von Eigentum an einer Immobilie gilt — und nennt dabei neben Kauf und Tausch ausdrücklich nasljeđivanje und poklon: Erbschaft und Schenkung. Damit sind beide Vorgänge Grundstücksverkehr im Sinne dieses Gesetzes.
Steuerschuldner ist bei der Erbschaft der Erbe (Artikel 8 Absatz 1). Und es gibt keinen eigenen Tarif: Artikel 16 Absatz 2 verweist für die Berechnung auf den Satz des Artikels 11, also auf dieselbe progressive Skala wie beim Kauf — 3 % bis 150.000 €, darüber 4.500 € zuzüglich 5 %, ab 500.000,01 € 22.000 € zuzüglich 6 %. Die Frage, ob die Progression auch auf unentgeltlichen Erwerb durchschlägt, ist damit im Text beantwortet.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Gegenstand ist die Immobilie in Montenegro. Bankguthaben, Gesellschaftsanteile oder bewegliche Sachen werden von diesem Gesetz nicht erfasst.
Der befreite Kreis — Artikel 14
Hier entscheidet sich in den meisten Familien alles. Artikel 14 Absatz 1 befreit von der Steuer bei Erbschaft, Schenkung und sonstigem unentgeltlichem Erwerb:
- den Erben erster Ordnung, den Ehegatten und den Elternteil des Erblassers — und bei der Schenkung den Beschenkten erster Ordnung sowie den Ehegatten des Schenkers;
- den Landwirt als Erben oder Beschenkten zweiter Ordnung, für Vermögen, das seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit dient, wenn er mit dem Erblasser beziehungsweise Schenker mindestens drei Jahre ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat;
- den Erben oder Beschenkten zweiter Ordnung für eine geerbte beziehungsweise geschenkte Wohnung, wenn er mit dem Erblasser beziehungsweise Schenker mindestens ein Jahr ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat;
- frühere Ehegatten bei der Teilung des gemeinsamen Vermögens wegen Scheidung;
- den Beschenkten für Vermögen, das ihm im Nachlassverfahren überlassen wurde und das er geerbt hätte, wenn der Erbe-Schenker die Erbschaft ausgeschlagen hätte;
- Montenegro als gesetzlicher Erbe;
- Nichtregierungsorganisationen für unentgeltlich erworbene Immobilien, die ihrer satzungsgemäßen Programmtätigkeit dienen.
Das Änderungsgesetz 132/2026 vom September 2026 hat diesen Kreis an zwei Stellen erweitert: in Nummer 1 tritt der gleichgeschlechtliche Lebenspartner neben den Ehegatten, und in Nummer 4 treten frühere Lebenspartner neben die früheren Ehegatten, wobei dort neben der Scheidung auch die Aufhebung der Partnerschaft genannt wird.
Zwei Dinge fallen einem deutschsprachigen Leser sofort auf. Es gibt keine Freibeträge in der Höhe, wie man sie kennt — entweder man ist im Kreis des Artikels 14 oder man zahlt nach der Skala. Und es gibt keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung: anders als bei der Eigenheimbefreiung beim Kauf fragt Artikel 14 nicht danach, welchen Pass Sie haben.
Eine Nachwirkung ist zu beachten: wechselt der Landwirt aus Nummer 2 innerhalb von fünf Jahren den Beruf, muss er das binnen 15 Tagen anzeigen und zahlt die Steuer nach dem Satz des Artikels 11 nach (Artikel 14 Absätze 2 und 3).
Der Tag, den fast alle falsch annehmen
Bei der Erbschaft entsteht die Steuerschuld nicht mit dem Todestag. Artikel 15 Absatz 3 knüpft beim Erwerb aufgrund einer Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde an deren Rechtskraft an — bei der Erbschaft also an die Rechtskraft des Erbscheins beziehungsweise des rješenje o nasljeđivanju.
Das ist eine gute Nachricht für die Nerven und eine schlechte für die Kalenderführung: zwischen Todesfall und Rechtskraft können Monate liegen, und die kurze Frist läuft erst danach — dann aber sofort. Artikel 16: Steuererklärung binnen 15 Tagen, Erwerbsurkunde beifügen, Zahlung gleichzeitig mit der Abgabe. Wer den Erbschein in Empfang nimmt und ihn zu den Akten legt, hat die Frist meist schon angebrochen.
Bei der Schenkung gilt die Grundregel des Artikels 15 Absatz 1: die Steuerschuld entsteht am Tag des Vertragsschlusses.
Die zweite, ältere Rechtsgrundlage
Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es eine Besonderheit, die man kennen muss, weil sie nicht aufgehoben wurde. Artikel 67 des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft („Sl. list CG" 067/20) gewährt die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bereits seit 2021 — für Übertragungen zwischen den Partnern während der Partnerschaft, für den Erwerb von Todes wegen vom Partner und für Vermögen, das im Nachlassverfahren übertragen wird. Artikel 66 stellt den Partner im Erbrecht dem Ehegatten gleich.
Diese Vorschrift steht seit September 2026 neben der neuen Nummer 1 des Artikels 14 — mit unterschiedlichen Voraussetzungen: Artikel 67 verlangt, dass die Partnerschaft bis zum Tod gelebt wurde, die neue Fassung des Artikels 14 verlangt das nicht. Eine Vorrangregel enthält keiner der beiden Texte. In der Steuererklärung führt man daher sinnvollerweise beide an.
Für ausländische Paare kommt eine praktische Grenze hinzu, die nicht an der Staatsangehörigkeit hängt, sondern am Ort der Begründung: in das montenegrinische Register werden Partnerschaften montenegrinischer Staatsangehöriger — im In- oder Ausland begründet — sowie Partnerschaften von Ausländern eingetragen, die in Montenegro begründet wurden. Eine im Ausland zwischen zwei Ausländern begründete Partnerschaft fällt nicht darunter, und wie die Steuerbehörde damit umgeht, lässt sich aus dem Text nicht belegen. Der Weg, der sicher funktioniert, ist die Begründung in Montenegro.
Was das für den deutschsprachigen Nachlass bedeutet
Die montenegrinische Seite ist damit meist der einfachere Teil: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Eltern erben die Wohnung an der Küste in aller Regel steuerfrei. Die schwierige Seite ist die andere — welches Erbrecht überhaupt gilt, wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, und was Ihr Heimatstaat mit demselben Nachlass macht. Diese Fragen haben wir getrennt behandelt in Erben in Montenegro: Immobilie und Nachlass für DACH.
Und wenn statt einer Vererbung ein Verkauf ansteht, gilt dasselbe Gesetz mit anderem Vorzeichen — die Skala, die Bemessungsgrundlage und die Fristen stehen in Grunderwerbsteuer in Montenegro.
Was diese Seite nicht entscheidet
- Ihre deutsche, österreichische oder Schweizer Erbschaftsteuer. Freibeträge, Steuerklassen und Anrechnung gehören zu Ihrem Berater im Heimatstaat; wir stellen ausländisches Steuerrecht nicht dar.
- Das anwendbare Erbrecht und die Pflichtteilsfragen. Das ist eine eigene Ordnung und nicht Gegenstand dieses Gesetzes.
- Bewegliches Vermögen, Konten und Gesellschaftsanteile. Dieses Gesetz erfasst Immobilien in Montenegro.
- Wie die Steuerbehörde eine im Ausland begründete Partnerschaft zweier Ausländer behandelt. Dazu gibt es keine belegbare Textgrundlage; wir sagen das, statt zu raten.
Wen wir vertreten
Wir vertreten den Erben oder den Beschenkten, nicht einen Makler und nicht eine Bank, und wir nehmen von keiner Seite Provision. Unsere Aufgabe hier ist schmal: prüfen, ob Sie in den Kreis des Artikels 14 fallen, ab welchem Tag die 15 Tage laufen, und — falls keine Befreiung greift — was die Skala des Artikels 11 auf den konkreten Wert tatsächlich ergibt.
Bevor der Erbschein rechtskräftig wird
Schicken Sie uns das Verwandtschaftsverhältnis, den Katasterauszug der Immobilie und den Stand des Nachlassverfahrens. Sie bekommen eine schriftliche Notiz: ob eine Befreiung nach Artikel 14 greift und nach welcher Nummer, ab wann die Frist des Artikels 16 läuft, was ohne Befreiung nach Artikel 11 anfiele — und welche Unterlagen die Steuerbehörde für den Nachweis tatsächlich sehen will.






