Guest Investor Programme Ungarn (GIP) – 10-Jahres-Aufenthaltstitel | Rona Legal
Das ungarische GIP bietet einen direkten 10-Jahres-Aufenthaltstitel. 250.000 € Mindestinvestition, Vorabgenehmigungssystem, keine Aufenthaltspflicht. Steuervorteil: 9 % Körperschaftsteuer.
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Guest Investor Programme Ungarn:
Erhalten Sie mit Ungarns neuem GIP-Programm direkt einen 10-Jahres-Aufenthaltstitel. Keine Mindestaufenthaltspflicht; die Investition erfolgt erst nach der Vorabgenehmigung.
Bis zu 10 Jahre
EU-Aufenthaltsrecht
Ungarns strategische Vorteile
Im Vergleich zu anderen EU-Golden-Visa-Programmen bietet das ungarische GIP deutliche Vorteile:
Merkmal
Ungarn GIP
Andere EU-Golden-Visa
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
Bis zu 10 Jahre, um bis zu 10 weitere verlängerbar
In der Regel 2 oder 5 Jahre
Mindestinvestition
250.000 €
250.000 € – 800.000 €
Sprachanforderung
Keine (in der Anfangsphase)
Meist keine
Aufenthaltspflicht
Keine
7 Tage (Portugal) / keine (Griechenland)
Vorabgenehmigung
✓ Genehmigung vor der Investition
✗ Antrag erst nach der Investition
Investitionsoptionen
Für das ungarische GIP-Programm qualifizieren sich zwei Investitionswege. Ein dritter Weg — der Direkterwerb von Wohnimmobilien — wurde im Januar 2025 beendet und steht nicht mehr zur Verfügung, wird aber auf vielen Beratungsseiten weiterhin beschrieben.
Immobilien-Investmentfonds
Erwerb von Investmentzertifikaten im Wert von mindestens 250.000 €, ausgegeben von einem bei der Ungarischen Nationalbank (MNB) registrierten Immobilienfonds. Die Anteile sind mindestens fünf Jahre zu halten, und mindestens 40 % des Nettoinventarwerts des Fonds müssen in Immobilien mit Wohnfunktion in Ungarn investiert sein.
AM HÄUFIGSTEN GEWÄHLT: Niedrigste EU-Einstiegssumme im Wettbewerb mit Portugal und Griechenland
Hochschulspende
Eine Geldspende von mindestens 1.000.000 € an eine Hochschule, die von einer gemeinnützigen, eine öffentliche Aufgabe wahrnehmenden Vermögensverwaltungsstiftung unterhalten wird, zur Förderung von Bildung, wissenschaftlicher Forschung oder künstlerischer Tätigkeit. Anders als beim Fondsweg kann die Aufenthaltserlaubnis ohne fortbestehende Investition verlängert werden.
Ungarns Geschäfts- und Steuervorteile
Für internationale Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Geschäft aufbauen möchten, bietet Ungarn finanziell einen sehr attraktiven Standort:
Vorabgenehmigung vor der Investition
Sie erhalten die aufenthaltsrechtliche Vorabgenehmigung, bevor Sie investieren. Dieser Ansatz reduziert das Kapitalrisiko und ist der größte Vorteil, der Ungarn von anderen Programmen abhebt.
Europas niedrigste Steuersätze
Mit nur 9 % Körperschaftsteuer und einer einheitlichen Einkommensteuer von 15 % hat Ungarn eines der vorteilhaftesten Steuersysteme der EU.
Strategischer Wirtschaftsstandort
Budapest bietet im Vergleich zu Metropolen wie London oder Paris 50 % niedrigere Lebenshaltungskosten – bei Zugang zum gesamten EU-Markt.
EU-Mitglied und Schengen
Ungarn ist EU-Vollmitglied. Ihr Aufenthaltstitel eröffnet Ihnen Reisefreiheit und unternehmerische Niederlassungsmöglichkeiten im gesamten Schengen-Raum.
Programmvorteile
Das ungarische GIP gewährt Investoren und ihren Familien umfassende Rechte:
Familie eingeschlossen
Ehepartner, Kinder bis 18 Jahre und unterhaltsberechtigte Eltern können in den Antrag einbezogen werden.
Arbeitsberechtigung
Mit der Aufenthaltskarte volle Arbeitsberechtigung in Ungarn und in der gesamten EU.
Mindestaufenthalt
Keine physische Anwesenheitspflicht. Sie müssen nicht dauerhaft in Ungarn leben, um Ihre Karte zu behalten.
Schengen-Zugang
Visumfreies Reisen in 27 Schengen-Staaten.
Bildungsrechte
Kostenlose öffentliche Schulbildung auf EU-Niveau und Hochschulzugang für Ihre Kinder.
Weg zur Staatsangehörigkeit
Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie die ungarische Staatsangehörigkeit beantragen (mit Sprachnachweis).
Antragsvoraussetzungen
Für einen GIP-Antrag in Ungarn müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen über 18 Jahre alt sein
Einwandfreies Führungszeugnis
Keine Vorstrafen in Ungarn oder im Herkunftsland
Nicht-EU-Bürger
Das Programm richtet sich an Staatsangehörige außerhalb von EU/EWR/Schweiz
Krankenversicherung
In Ungarn gültige private Krankenversicherung
Mittelherkunft
Nachweis der legalen Herkunft der Investitionsmittel
Investitionszusage
Erreichen des Mindestbetrags in der gewählten Investitionskategorie
Antragsverfahren
Ihren GIP-Antrag für Ungarn begleitet Rona Legal Schritt für Schritt:
Vorprüfung und Strategie
Wir analysieren Ihr Profil und bestimmen die für Sie passendste Investitionsoption. Sie erhalten die Liste der erforderlichen Unterlagen und einen vorläufigen Vorbereitungsplan.
Antrag auf Vorabgenehmigung
Wir reichen Ihren Antrag auf Vorabgenehmigung bei der ungarischen Einwanderungsbehörde ein. In dieser Phase wird noch nicht investiert; geprüft wird ausschließlich Ihre Berechtigung.
Vorabgenehmigung und Investition
Nach Erhalt der Vorabgenehmigung setzen wir Ihre Investition rechtssicher um. Abschluss des Kapitaltransfers und der Investitionsdokumentation.
Endantrag und Biometrie
Wir reichen Ihren endgültigen Antrag mit den Investitionsnachweisen ein. Wir organisieren Ihren Biometrie-Termin in Budapest sowie die Zustellung der Karte.
Zustellung der 10-Jahres-Aufenthaltskarte
Nach der Genehmigung wird Ihnen die 10 Jahre gültige Aufenthaltskarte zugestellt. Die Karte kann unter denselben Bedingungen einmalig um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Zeitlicher Ablauf
Das GIP-Verfahren in Ungarn ist in der Regel innerhalb von 6–12 Monaten abgeschlossen:
Zusammenstellung der Unterlagen, Vorprüfung, Festlegung der Strategie
Vorbereitung
Prüfung des Vorantrags und Einholung der Vorabgenehmigung
Vorabgenehmigung
Umsetzung der Investition nach der Genehmigung
Investition
Endantrag, Biometrie und Kartenzustellung
Abschlussprüfung
Häufig gestellte Fragen
Was ist das ungarische Guest Investor Programme?
Ein Aufenthaltsweg, der auf Grundlage einer qualifizierenden Investition einen langfristigen Titel — bis zu zehn Jahre — gewährt, wobei die Investition erst nach der Vorabgenehmigung erfolgt. Er richtet sich an Investoren, die nicht dauerhaft umziehen wollen.
Warum ist die Vorabgenehmigung wichtig?
Weil sie die übliche Risikoreihenfolge umkehrt. Wo die Investition zuerst erfolgt, bleibt bei einer Ablehnung ein für einen gescheiterten Zweck erworbener Vermögenswert zurück. Hier ergeht die Entscheidung, bevor Kapital gebunden wird.
Gibt es eine Mindestaufenthaltspflicht?
Das Programm ist ohne Mindestanwesenheitspflicht für den Fortbestand des Titels ausgestaltet. Davon zu trennen ist die Einbürgerung, die in jedem EU-Staat vom tatsächlichen Aufenthalt abhängt und nicht allein durch das Halten eines Titels erreichbar ist.
Führt der Titel zur Staatsbürgerschaft?
Nicht von selbst, und kein Aufenthaltsprogramm sollte als Einbürgerungsgarantie verkauft werden. Die Einbürgerung in Ungarn hat eigene Voraussetzungen, darunter tatsächlicher Aufenthalt und Sprache, die unabhängig vom Erwerb des Titels geprüft werden.
Ermöglicht der Titel Schengen-Reisen?
Ein von einem Schengen-Staat ausgestellter Aufenthaltstitel erlaubt Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Staaten im zulässigen Rahmen. Ein Recht auf Arbeit oder Niederlassung in diesen Staaten begründet er nicht.
Sind die Investitionsbeträge fest?
Nein. Schwellen und zulässige Instrumente in Investoren-Aufenthaltsprogrammen werden durch Verordnung festgelegt und ändern sich; mehrere EU-Programme wurden in den letzten Jahren kurzfristig eingeschränkt oder geschlossen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Bindung.
Lassen Sie sich beraten
Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

