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Visum & Aufenthalt

Portugal Golden Visa

Portugal Golden Visa: Aufenthalt in der EU über eine Kulturinvestition von 250.000 € oder eine Fondsbeteiligung von 500.000 €.

Aktualisiert ·

Sichern Sie sich einen EU-Aufenthaltstitel über das portugiesische Golden-Visa-Programm. Erfahren Sie mehr über die Investitionsoptionen 2026 (250.000–500.000 €), den Weg zur Staatsbürgerschaft, die Familienzusammenführung und das Antragsverfahren.

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Portugal Golden Visa:

Sichern Sie sich und Ihrer Familie einen europäischen Aufenthaltstitel über Portugals renommiertes Golden-Visa-Programm – wobei sich die Frist zur Staatsbürgerschaft am 19. Mai 2026 geändert hat: sieben Jahre Aufenthalt für EU- und CPLP-Staatsangehörige, zehn Jahre für alle anderen.

Ihr Tor zur EU

Durch strategische Investition

Investitionswege 2026

Portugal hat sein Golden-Visa-Programm neu strukturiert und Wohnimmobilien als qualifizierende Investition gestrichen. Die aktuellen Investitionsoptionen im Überblick:

Investmentfonds

Kapitaltransfer in qualifizierende Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds, die bei der CMVM (portugiesische Wertpapiermarktaufsicht) registriert sind. Die Fonds müssen mindestens 60 % in portugiesische Unternehmen investieren und eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren aufweisen.

Kulturerbe und Kunst

Investition in künstlerische Produktion oder in die Restaurierung und Pflege des nationalen Kulturerbes. In dünn besiedelten Gebieten reduziert sich dieser Betrag auf 200.000 €.

Wissenschaftliche Forschung

Investition in Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater Einrichtungen, die in das nationale Wissenschafts- und Technologiesystem eingebunden sind.

Schaffung von Arbeitsplätzen

Schaffung von mindestens 10 neuen Vollzeitarbeitsplätzen in Portugal ODER Investition von 500.000 € in ein portugiesisches Unternehmen, verbunden mit der Schaffung von 5 dauerhaften Arbeitsplätzen oder dem Erhalt von 10 Arbeitsplätzen über 3 Jahre.

Vorteile des Golden Visa

Das Portugal Golden Visa bietet Investoren und ihren Familien umfangreiche Vorteile:

Aufenthalt in der EU

Legaler Aufenthalt in Portugal mit dem Recht, im ganzen Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Schengen-Zugang

Visumfreies Reisen in 27 Ländern des Schengen-Raums in Europa.

Weg zur Staatsbürgerschaft

Möglichkeit, die portugiesische Staatsbürgerschaft nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (EU/CPLP) bzw. zehn Jahren (alle anderen Staatsangehörigkeiten) zu beantragen (Lei Orgânica n.º 1/2026, in Kraft seit 19. Mai 2026).

Familienzusammenführung

Beziehen Sie Ehe- oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und finanziell abhängige Eltern in Ihren Antrag ein.

Minimale Aufenthaltspflichten

Nur 7 Tage im ersten Jahr und 14 Tage je folgendem Zweijahreszeitraum.

Steuerliche Vorteile

Option, vom portugiesischen Steuerregime für Non-Habitual Residents (NHR) mit erheblichen Steuererleichterungen zu profitieren.

Voraussetzungen

Um sich für das Portugal-Golden-Visa-Programm zu qualifizieren, müssen Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:

Mindestalter 18 Jahre

Einwandfreies Führungszeugnis

Keine Vorstrafen in Portugal oder im Herkunftsland

Nicht-EU-Bürger

Das Golden Visa richtet sich an Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Halten der Investition

Die qualifizierende Investition muss mindestens 5 Jahre gehalten werden

Krankenversicherung

Nachweis einer vollständigen privaten Krankenversicherung in Portugal

Legale Herkunft der Mittel

Die Investitionsmittel müssen von außerhalb Portugals stammen und eine dokumentierte legale Herkunft haben

Wir steuern den gesamten Golden-Visa-Prozess für Sie – vom Erstgespräch bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte.

Investitionsstrategie und Auswahl

Wir analysieren Ihr Profil und unterstützen Sie dabei, auf Basis Ihrer Ziele, Ihrer Risikobereitschaft und Ihres Budgets den passenden Investitionsweg auszuwählen. Vollständige Due-Diligence-Prüfung der Investitionsmöglichkeiten.

Rechtliche Vorbereitung und Dokumentation

Wir beantragen Ihre NIF (Steuernummer), eröffnen portugiesische Bankkonten, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor (Führungszeugnisse, Mittelnachweise usw.) und achten auf die Einhaltung des portugiesischen Aufenthaltsrechts.

Durchführung der Investition

Begleitung der Investitionstransaktion unter rechtlicher Aufsicht. Bei Fondsinvestitionen arbeiten wir mit CMVM-registrierten Fondsmanagern zusammen. Alle Transaktionen erfolgen unter umfassender rechtlicher Begleitung.

Antragstellung und Nachverfolgung

Einreichung Ihres vollständigen Golden-Visa-Antrags bei der AIMA (Agentur für Integration, Migration und Asyl). Wir übernehmen während der 12- bis 18-monatigen Bearbeitungszeit die gesamte Kommunikation, die Beantwortung von Rückfragen und die Terminkoordination.

Biometrie und Kartenabholung

Koordination Ihres Biometrie-Termins in Portugal und der Abholung der Aufenthaltskarte. Die Karte ist zunächst 2 Jahre gültig und kann anschließend jeweils um 3 Jahre verlängert werden.

Voraussichtlicher Zeitplan

Das Golden-Visa-Verfahren dauert in der Regel 12 bis 18 Monate von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte. Die wichtigsten Meilensteine:

Auswahl der Investition, Zusammenstellung der Unterlagen, NIF und Bankkonto

Vorbereitung

Durchführung der qualifizierenden Investitionstransaktion

Investition

Prüfungs- und Genehmigungsverfahren der AIMA

Antragsbearbeitung

Abschlusstermin und Ausstellung der Aufenthaltskarte

Biometrie und Karte

Programmkosten

Planen Sie zusätzlich zu Ihrer qualifizierenden Investition (250.000–500.000 €) die folgenden Gebühren ein:

* Die Kosten sind Schätzwerte und können je nach Wechselkurs und Familiengröße variieren. Der Investitionsbetrag wird separat gehalten und stellt keine Ausgabe dar.

Golden-Visa-Antragsgebühr

Gebühr für die Aufenthaltskarte (erste 2 Jahre)

Verlängerungsgebühr (alle 3 Jahre)

Rechts- und Beratungskosten

Übersetzung von Dokumenten und Apostille

Weg zur portugiesischen Staatsbürgerschaft

Nach Lei Orgânica n.º 1/2026 (in Kraft seit 19. Mai 2026) beträgt die erforderliche Aufenthaltsdauer vor einem Einbürgerungsantrag sieben Jahre für EU- und CPLP-Staatsangehörige und zehn Jahre für alle anderen; die frühere Fünfjahresregel entfällt. Angerechnet wird nur rechtmäßiger Aufenthalt mit gültigem Titel, gerechnet ab Ausstellung des Titels. Zusätzlich gilt:

Die portugiesische Staatsbürgerschaft verleiht Ihnen die vollwertige Unionsbürgerschaft mit allen damit verbundenen Rechten – einschließlich der Möglichkeit, überall in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Sieben Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (EU/CPLP) bzw. zehn Jahre (alle anderen) bei gehaltener Investition

Portugiesische Grundkenntnisse (Sprachniveau A2)

Keine schwerwiegenden Vorstrafen

Kenntnisse der portugiesischen Kultur und Gesellschaft

Tatsächliche Bindungen an Portugal (Immobilieneigentum, Beschäftigung, Familie usw.)

Häufig gestellte Fragen

Qualifiziere ich mich noch über Immobilien?

Nein. Der Weg über Wohnimmobilien wurde im Oktober 2023 gestrichen. Die verbleibenden Wege sind kapitalbasiert, am häufigsten die Fondszeichnung, daneben Optionen für kulturelle und künstlerische Beiträge.

Welche Investitionswege gibt es aktuell?

In erster Linie ein Kapitaltransfer in qualifizierende, bei der CMVM registrierte Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds, die den Großteil ihres Kapitals in portugiesische Unternehmen investieren und eine Mindestlaufzeit haben müssen. Kulturelle und künstlerische Beiträge liegen bei niedrigeren Schwellen.

Wie lange muss die Investition gehalten werden?

Mindestens fünf Jahre, und sie muss während des gesamten Aufenthaltszeitraums gehalten werden. Eine vorzeitige Veräußerung gefährdet den Titel unabhängig davon, wie lange die Karte bereits gehalten wird.

Welche Anwesenheitspflicht gilt?

Das Programm ist auf eine geringe Anwesenheitspflicht ausgelegt, im Schnitt wenige Tage pro Jahr. Das genügt für den Fortbestand des Titels, nicht aber für die Einbürgerung, die auf tatsächlichem Aufenthalt beruht.

Wie lange dauert es jetzt bis zur Staatsbürgerschaft?

Sieben Jahre rechtmäßigen Aufenthalts für EU- und CPLP-Staatsangehörige und zehn Jahre für alle anderen, nach Lei Orgânica n.º 1/2026, in Kraft seit 19. Mai 2026. Die frühere Fünfjahresregel gilt nicht mehr, und die Frist läuft ab Ausstellung des Titels, nicht ab Antragstellung.

Können Familienangehörige einbezogen werden?

Familiennachzug ist im Programm vorgesehen; welche Angehörigen in Betracht kommen und welche Nachweise nötig sind, richtet sich nach dem Aufenthaltsrecht. Die Einbürgerungsfrist jedes Angehörigen wird gesondert beurteilt.

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