Nachhaltige KVKK- und DSGVO-Compliance in einer datengetriebenen Welt
Der Schutz personenbezogener Daten ist kein einmaliges Projekt, sondern ein lebender Prozess. Jeder neue Mitarbeiter, jede neue Systemintegration und jede neue Kundenbeziehung verändert Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aufs Neue.
Mit den Regulierungsänderungen 2024–2025 endet die Ära der „ausdrücklichen Einwilligung“, und die Ära der „Standardverträge“ beginnt. Jedes Unternehmen, das Cloud-Dienste, E-Mail-Systeme und CRM-Software nutzt, unterliegt nun neuen Pflichten bei der internationalen Datenübermittlung. Rona Legal steuert den gesamten Prozess — von der VERBİS-Registrierung bis zur DSGVO-Compliance, vom Datenpannen-Management bis zur Unterzeichnung der Standardverträge.
⚠️ Reform der internationalen Datenübermittlung 2025
Die meisten Unternehmen übermitteln personenbezogene Daten ins Ausland, ohne dies als Übermittlung zu behandeln — allein durch die Nutzung von im Ausland gehosteten Cloud-Diensten für E-Mail, Speicherung und CRM. Trifft das zu, braucht die Übermittlung eine Rechtsgrundlage nach den Regeln zur Auslandsübermittlung; für viele Organisationen ist das ein vom KVKK-Ausschuss veröffentlichter Standardvertrag.
Standardverträge (SCCs)
Die Datenübermittlung an Server im Ausland (Cloud/E-Mail) setzt nun zwingend die Unterzeichnung der von der KVKK-Behörde veröffentlichten Standardverträge voraus.
📋 Vertragsmodule: Unterscheiden Sie zwischen „Verantwortlicher an Verantwortlichen“ und „Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter“.
Die 5-Werktage-Regel
Unterzeichnete Verträge müssen der KVKK-Behörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden.
💰 Bußgelder 2025 bei unterlassener Meldung: 50.000 – 1.000.000 TRY
Prüfenswert: Nutzt Ihre Organisation im Ausland gehostete Cloud-Dienste ohne eine wirksame Rechtsgrundlage für die Übermittlung, ist das eine zu schließende Lücke. Ob ein bestimmter Dienst tatsächlich eine Auslandsübermittlung beinhaltet, hängt vom Verarbeitungsort und von der vertraglichen Gestaltung ab und wird deshalb dienstbezogen geprüft, nicht unterstellt.
Unsere umfassenden Leistungen
VERBİS-Beratung
Analyse der Registrierungspflicht im Informationssystem des Registers der Datenverantwortlichen (VERBİS), Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses und laufende Pflege.
Analyse der Registrierungspflicht und Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses
Aktualisierung und Überwachung der VERBİS-Registrierung
Schutz vor den 2025 steigenden VERBİS-Bußgeldern
⚠️ Bußgeldbeträge 2025: Verstoß gegen die VERBİS-Registrierungspflicht: 272.380 – 13.620.402 TRY
DSGVO-Compliance (Datenschutz-Grundverordnung)
DSGVO-Compliance-Beratung für türkische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
DSGVO-Check-up für exportierende Unternehmen
Benennung eines EU-Vertreters
Präventive Rechtsberatung gegen DSGVO-Bußgelder (4 % des weltweiten Umsatzes)
Prozessspezifische Datenschutzhinweise
Erstellung rechtlicher Texte, die auf Mitarbeiter-, Kunden-, Besucher- und Lieferantenprozesse zugeschnitten sind — statt Standarddokumenten.
Datenschutzhinweise für Bewerber und Personal
Informationsformulare für Kunden und Besucher
Auftragsverarbeitungsverträge mit Lieferanten und Geschäftspartnern
Datenpannen-Management
Notfallreaktion und rechtliche Prozessbegleitung bei Cyberangriffen, unbefugten Zugriffen oder Datenlecks.
Meldung an die KVKK-Behörde innerhalb von 72 Stunden
Erfüllung der Benachrichtigungspflicht gegenüber den betroffenen Personen
Strategien für Krisenmanagement und Reputationsschutz
Häufig gestellte Fragen
❓ Welche Strafe droht, wenn keine VERBİS-Registrierung erfolgt?
Nach den Neubewertungssätzen 2025 reicht das Bußgeld für den Verstoß gegen die VERBİS-Registrierungspflicht von 272.380 bis 13.620.402 TRY.
💡 Hinweis von Rona Legal: Die Registrierungspflicht gilt nicht nur für „Großunternehmen“. Jedes Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mit der Verarbeitung personenbezogener Daten als Haupttätigkeit muss sich bei VERBİS registrieren.
❓ Gilt die Nutzung von Gmail oder AWS als Datenübermittlung?
Ja. Die Nutzung von Diensten mit Servern im Ausland stellt eine „internationale Datenübermittlung“ dar und erfordert nach der neuen Regelung die Unterzeichnung eines Standardvertrags.
💡 Anwendungsbereich: Erfasst sind alle Cloud-Dienste, einschließlich Google Workspace, Microsoft 365, AWS, Azure, Salesforce, HubSpot und Mailchimp.
❓ Ist KVKK-Compliance allein Sache der IT-Abteilung?
Nein. KVKK-Compliance ist eine Aufgabe der gesamten Organisation. Jede Abteilung, die personenbezogene Daten verarbeitet — HR, Vertrieb, Marketing, Logistik —, ist Teil des Compliance-Prozesses.
💡 Die Lösung von Rona Legal: Wir erstellen abteilungsübergreifende Schulungen, Prozesslandkarten und Verantwortlichkeitsmatrizen.
Lassen Sie Datenschutzbußgelder nicht die Zukunft Ihres Unternehmens verdunkeln
Steuern Sie Ihre KVKK- und DSGVO-Compliance mit proaktiver Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns für VERBİS-Registrierung, Standardverträge, Datenpannen-Management und kontinuierliches Compliance-Monitoring.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Nutzung eines ausländischen Cloud-Dienstes als Auslandsübermittlung?
Häufig ja, geprüft wird aber dienstbezogen. Maßgeblich ist, wo die personenbezogenen Daten tatsächlich verarbeitet und gespeichert werden und was die vertragliche Gestaltung vorsieht — nicht der Markenname des Dienstes. Cloud-E-Mail, Speicher, CRM und Marketingplattformen sind die typischen Kandidaten.
Was ist bei Auslandsübermittlungen an die Stelle der ausdrücklichen Einwilligung getreten?
Vom KVKK-Ausschuss veröffentlichte Standardverträge sind für viele Organisationen zum Hauptweg geworden, anstatt sich bei routinemäßigen, systematischen Übermittlungen auf die ausdrückliche Einwilligung zu stützen. Die Einwilligung war nie darauf angelegt, laufende betriebliche Übermittlungen zu tragen.
Welches Standardvertragsmodul gilt für uns?
Das hängt von den Rollen beider Seiten ab. Die Module unterscheiden zwischen Verantwortlicher-zu-Verantwortlicher und Verantwortlicher-zu-Auftragsverarbeiter; das falsche Modul bedeutet, dass die Übermittlung nicht ordnungsgemäß abgedeckt ist. Der erste Schritt ist die korrekte Rollenzuordnung.
Muss der unterzeichnete Vertrag der Behörde gemeldet werden?
Ja. Unterzeichnete Standardverträge sind dem KVKK-Ausschuss innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen. Diese Frist zu versäumen ist ein eigenständiger Verstoß neben der Übermittlung selbst.
Was ist VERBİS und müssen wir uns registrieren?
VERBİS ist das Registerinformationssystem für Verantwortliche. Ob eine Registrierungspflicht besteht, hängt von Kriterien wie Art und Umfang der Verarbeitung und der Größe der Organisation ab; erster Schritt ist daher eine Pflichtenanalyse und keine vorsorgliche Registrierung. Besteht die Pflicht, ist das Verzeichnis zu erstellen und aktuell zu halten.
Sind die Bußgeldbeträge fest?
Nein. Die Bußgeldrahmen werden jährlich neu bewertet, und die maßgeblichen Beträge richten sich nach dem Jahr des Verstoßes. Jede auf einer Webseite genannte Zahl sollte vor einer Berufung darauf anhand des aktuellen Tarifs überprüft werden.
Brauchen wir Konformität sowohl mit KVKK als auch mit der DSGVO?
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten von Personen in der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder der Verhaltensbeobachtung, kann die DSGVO neben dem türkischen Regime gelten. Beide sind strukturell ähnlich, aber nicht identisch; wo beide gelten, muss eine einzige Compliance-Akte beiden genügen.
Ist Compliance ein einmaliges Projekt?
Nein. Jede neue Mitarbeiterin, jede Systemintegration und jede Kundenbeziehung verändert die Datenlandkarte. Verzeichnis, Übermittlungsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen sind mit der Entwicklung der Organisation erneut zu prüfen; deshalb wird Compliance gepflegt und nicht abgeschlossen.
Lassen Sie sich beraten
Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

