Mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes (Zakon o strancima) am 17. Januar 2026 gelten für Aufenthaltsgenehmigungen in Montenegro deutlich strengere Vollzugsregeln. Bei RoNa Legal steuern wir von unserem Büro in Budva aus, gemeinsam mit unserem örtlichen montenegrinischen Partneranwalt, den gesamten rechtlichen Fahrplan unserer Mandanten von Anfang bis Ende – vom befristeten Aufenthalt (privremeni boravak) über den Daueraufenthalt (stalni boravak) bis hin zur Einbürgerung. Diese Seite umreißt den Umfang unserer Beratung zur Aufenthaltsgenehmigung; die rechtlichen Details der einzelnen Wege finden Sie in unseren verlinkten, ausführlichen Ratgebern.
Diese Aufenthaltswege betreuen wir
Jedes Antragsprofil ist anders – die Wahl der richtigen Rechtsgrundlage ist der wichtigste Schritt des gesamten Verfahrens. Nachfolgend fassen wir die von uns am häufigsten betreuten Antragsarten und die ab 2026 geltenden Kernvoraussetzungen zusammen.
| Antragsweg | Kernvoraussetzung 2026 | Ausführlicher Ratgeber |
|---|---|---|
| Über eine Gesellschaft (*D.O.O.*) | Mind. 5.000 € Steuern/Sozialbeiträge im Vorjahr; echte Geschäftstätigkeit | Aufenthaltsgenehmigung über eine Gesellschaft |
| Arbeitserlaubnis (kombinierte Erlaubnis) | Arbeitgeber als Sponsor + Mindestgehalt nach „Evropa Sad 2“ | Arbeitserlaubnis in Montenegro |
| Über Immobilieneigentum | Mind. 150.000 € Schätzwert, 50 % Eigentumsanteil | Haupt-Ratgeber Aufenthaltsgenehmigung |
| Familienzusammenführung | Standesamtliche Ehe + 3.650 € Bankguthaben pro Person | Haupt-Ratgeber Aufenthaltsgenehmigung |
| Digitale Nomaden | Mind. 1.350 €/Monat Einkommen aus ausländischer Quelle | Haupt-Ratgeber Aufenthaltsgenehmigung |
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, worin die strategischen Unterschiede liegen und unter welchen Voraussetzungen der Übergang in den Daueraufenthalt gelingt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro; die praktischen Einzelschritte einer Antragstellung erläutert unser Leitfaden So beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro.
Das umfasst unsere Leistung
- Fallstrategie und Bestimmung der richtigen Rechtsgrundlage (Gesellschaft, Immobilie, Arbeit, Familienzusammenführung, digitale Nomaden).
- Koordination von Apostille und beeidigter montenegrinischer Übersetzung der aus der Türkei mitgebrachten Dokumente.
- Persönliche Begleitung bei der Kontoeröffnung – als vor Ort tätige Anwälte – angesichts der inzwischen strengen AML-/Compliance-Prüfungen.
- Vorbereitung und Nachverfolgung des Antrags bei der Ausländerbehörde (MUP / uprava za strance).
- Korrekte Strukturierung der 5.000-€-Steuervoraussetzung durch ordnungsgemäße Buchhaltung auf der Route Aufenthaltsgenehmigung über eine Gesellschaft.
- Steuerung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Compliance rund um die kombinierte Erlaubnis bei Fällen der Arbeitserlaubnis in Montenegro.
- Überwachung des Kalenders für die Verlängerung (produženje), damit die Regel „frühestens 60, spätestens 30 Tage“ nie versäumt wird.
- Integrierte Abwicklung mit unserer Leistung Firmengründung in Montenegro, wenn eine Gesellschaft zu gründen ist.
So läuft das Verfahren ab
- Kostenlose Ersteinschätzung: Wir besprechen Ihr Profil und Ihr Ziel und bestimmen die am besten geeignete Rechtsgrundlage.
- Mandatsvereinbarung und Fahrplan: Transparente Honorare, eine Dokumenten-Checkliste und ein realistischer Zeitplan.
- Vorbereitung der Dokumente: Vollständige Zusammenstellung von Apostille-, Übersetzungs-, Bank- und Unterkunftsnachweisen.
- Antrag beim MUP: Biometrische Erfassung und persönliche Einreichung des Falls, anschließend Nachverfolgung der Entscheidung.
- Aushändigung und laufende Betreuung: Abholung der Karte, Steuerung der Steuer- und Sozialversicherungs-Compliance sowie Führung des Verlängerungskalenders.
Warum RoNa Legal
Wir arbeiten aus einem tatsächlich in Budva tätigen Büro, in Partnerschaft mit einem örtlichen montenegrinischen Anwalt; Ihren Antrag führen wir nach der aktuellen Praxis in den Fluren des MUP – nicht nach veralteten Informationen aus dem Internet. Die typischen Engpässe, auf die unsere Mandanten stoßen – Bank-AML, Schätzwert der Immobilie, die 5.000-€-Steuervoraussetzung, das Zeitfenster der Verlängerung –, kennen wir im Voraus und bauen den Fall von Beginn an darum herum auf.
Für eine Ersteinschätzung Ihres Falls und einen auf Sie zugeschnittenen Fahrplan nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Steuern müssen gezahlt werden, um über eine Gesellschaft (D.O.O.) eine Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro zu erhalten?
Für den Aufenthalt auf Gesellschaftsgrundlage gilt ab 2026 als Kernvoraussetzung, dass im Vorjahr mindestens 5.000 € an Steuern und Sozialbeiträgen gezahlt wurden und die Gesellschaft eine echte Geschäftstätigkeit ausübt. Bei RoNa Legal strukturieren wir diese 5.000-€-Steuervoraussetzung korrekt über die Buchhaltung und bereiten Ihre Akte nach der aktuellen Praxis des MUP vor.
Was hat das am 17. Januar 2026 in Kraft getretene neue Ausländergesetz am Verfahren geändert?
Mit dem am 17. Januar 2026 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetz wurden die Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro einem deutlich strengeren Vollzugsregime unterstellt. Deshalb führen wir Anträge nicht nach veralteten Informationen aus dem Internet, sondern nach der aktuellen Praxis in den Fluren des MUP – über unser Büro in Budva und unseren örtlichen montenegrinischen Partneranwalt.
Welche Aufenthaltswege betreuen Sie, und welche Kernvoraussetzungen gelten?
Die von uns am häufigsten betreuten Antragsarten und ihre Kernvoraussetzungen 2026 sind: über eine Gesellschaft (D.O.O.) (mindestens 5.000 € Steuern/Sozialbeiträge im Vorjahr); Arbeitserlaubnis (Arbeitgeber als Sponsor + Mindestgehalt nach „Evropa Sad 2“); über Immobilieneigentum (mind. 150.000 € Schätzwert und 50 % Eigentumsanteil); Familienzusammenführung (standesamtliche Ehe + 3.650 € Bankguthaben pro Person); sowie digitale Nomaden (mind. 1.350 €/Monat Einkommen aus ausländischer Quelle). Die Wahl der richtigen Rechtsgrundlage ist der wichtigste Schritt des Verfahrens.
Wann sollte der Antrag auf Verlängerung (produženje) der Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden?
Für Verlängerungsanträge gilt die Regel: frühestens 60, spätestens 30 Tage vor Ablauf. Dieses Zeitfenster darf nicht versäumt werden; wir führen den Verlängerungskalender und stellen sicher, dass der Antrag rechtzeitig innerhalb dieses Fensters eingereicht wird.
Wie beginnt das Verfahren, und fällt für den ersten Schritt ein Honorar an?
Das Verfahren beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung; wir besprechen Ihr Profil und Ihr Ziel und bestimmen die am besten geeignete Rechtsgrundlage. Es folgen die Mandatsvereinbarung und ein Fahrplan mit transparenten Honoraren, einer Dokumenten-Checkliste und einem realistischen Zeitplan. Danach kommen die Zusammenstellung von Apostille-, Übersetzungs-, Bank- und Unterkunftsdokumenten, der MUP-Antrag mit biometrischer Erfassung und Aushändigung der Karte sowie schließlich Steuer- und Sozialversicherungs-Compliance und die Führung des Verlängerungskalenders.
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