Erbrecht

Erben in Montenegro: die Wohnung an der Adria, der Nachlass in Berlin, Wien oder Zürich

Wer nach Montenegro zieht, verschiebt sein ganzes Erbrecht. Pflichtteile, ostavinski postupak, Steuern — für Erben aus DACH erklärt.

Rohat Kahraman· 16. August 2026· 13 Min. LesezeitAktualisiert · 16. August 2026
Erben in Montenegro — Nachlass und Immobilieneigentum an der Bucht von Kotor

Ich schreibe das aus meiner Kanzlei in Budva. Die Akten, die bei uns am häufigsten zu spät auf den Tisch kommen, sind Nachlassakten: Jemand aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat hier eine Wohnung gekauft, ist gestorben, und die Familie stellt in der Trauer fest, dass der deutsche Erbschein am montenegrinischen Katasterschalter nichts bewirkt. Das ist kein Behördenschikane-Problem. Es ist eine Frage von zwei Rechtsordnungen, die sich an einer Stelle überraschend gut verstehen — und an einer anderen gar nicht.

Dieser Text ordnet beide Seiten. Er ist allgemeine Information mit Rechtsstand August 2026 und ersetzt keine Beratung in Ihrem konkreten Fall. Die Seite Ihres Heimatstaats — Erbschaftsteuer, Pflichtteilsstrategie, Testamentsgestaltung — gehört zu Ihrem dortigen Notar oder Fachanwalt; wir führen die montenegrinische Seite.

Der Satz, der über Ihren ganzen Nachlass entscheidet

Die meisten Leser vermuten, dass für die Wohnung in Budva montenegrinisches Recht gilt und für alles Übrige das Recht der Heimat. Diese Nachlassspaltung ist die intuitive Erwartung — und sie ist in diesem Verhältnis falsch.

Beide Seiten knüpfen an dieselbe Tatsache an: den gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes.

Auf europäischer Seite steht Artikel 21 der EU-Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012: Der Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — und zwar für den gesamten Nachlass, bewegliches wie unbewegliches Vermögen, wo immer es liegt. Artikel 20 stellt klar, dass das so bezeichnete Recht auch dann anzuwenden ist, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Die Verordnung gilt in Deutschland und Österreich; Dänemark und Irland sind nicht gebunden.

Auf montenegrinischer Seite steht Artikel 71 des Zakon o međunarodnom privatnom pravu (Sl. list CG 1/2014, mit Berichtigungen 6/2014, 11/2014, 14/2014 sowie 47/2015): „Za nasljeđivanje cjelokupne zaostavštine mjerodavno je pravo države u kojoj je ostavilac imao uobičajeno boravište u vrijeme smrti." — Für die Beerbung des gesamten Nachlasses ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Montenegro hat sein Kollisionsrecht 2014 also nach demselben Prinzip gebaut wie die Union — nicht nach der Staatsangehörigkeit, wie es das ältere jugoslawische Recht und bis heute manche Nachbarordnung tun. Für Sie hat das zwei Folgen, eine beruhigende und eine unbequeme.

Die beruhigende: Es gibt kein Kollisionsrecht-Pingpong. Wer seinen Lebensmittelpunkt in München behält und in Budva eine Ferienwohnung hält, dessen Nachlass unterliegt insgesamt deutschem Erbrecht — und der montenegrinische Notar wendet, wenn er das Verfahren über die hiesige Wohnung führt, deutsches Erbrecht an, weil sein eigenes Gesetz ihn dorthin verweist. Ein Rückverweis nach Artikel 34 der Verordnung stellt sich gar nicht erst, weil beide Ordnungen auf dasselbe Land zeigen.

Die unbequeme: Wer tatsächlich hierher zieht — Aufenthaltstitel, Familie, Lebensmittelpunkt an der Küste — verschiebt damit nicht nur die Wohnung, sondern den kompletten Nachlass in das montenegrinische Erbrecht. Auch das Reihenhaus in Niedersachsen, auch das Depot bei der Hausbank, auch die Beteiligung an der GmbH. Das ist keine Nebenwirkung des Immobilienkaufs; es ist die Folge des Umzugs. Und es passiert automatisch, ohne dass irgendjemand ein Dokument unterschreibt.

Wie sich dieser Wechsel des Lebensmittelpunkts aufenthaltsrechtlich vollzieht, habe ich in Auswandern nach Montenegro: Steuern, Wege und die ehrliche Realität beschrieben. Hier geht es um die erbrechtliche Kehrseite derselben Entscheidung.

Was montenegrinisches Erbrecht anders verteilt

Maßgeblich ist das Zakon o nasljeđivanju (Sl. list CG 74/2008, geändert 75/2017), ein Gesetz mit 152 Artikeln. In der Grundstruktur — gesetzliche Erbfolge in Ordnungen, Pflichtteilsrecht, Testierfreiheit mit Grenzen — ist es einem deutschsprachigen Juristen sofort vertraut. Die Zahlen sind es nicht.

Erste Ordnung (Art. 10–20): Kinder und Ehegatte erben zu gleichen Teilen. Ein Ehegatte neben zwei Kindern bekommt also ein Drittel, jedes Kind ein Drittel.

Zum Vergleich die deutsche Rechnung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB) und erhält über den pauschalen Zugewinnausgleich ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB) — zusammen die Hälfte; die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte, je ein Viertel.

Konstellation: Ehegatte + zwei KinderMontenegroDeutschland (Zugewinngemeinschaft)
Ehegatte1/31/2
Kind 11/31/4
Kind 21/31/4

Derselbe Familienzuschnitt, dasselbe Vermögen — und der überlebende Ehepartner steht in Montenegro deutlich schwächer, die Kinder deutlich stärker. Wer in einer Patchwork-Konstellation lebt oder den Ehepartner bewusst absichern wollte, hat mit dem Umzug ungewollt umverteilt.

Zweite Ordnung: Gibt es keine Abkömmlinge, erben Ehegatte und Eltern je zur Hälfte. Ohne Ehegatten erben die Eltern allein; ist ein Elternteil vorverstorben, rücken dessen Abkömmlinge — also die Geschwister des Erblassers — nach. Danach folgen Großeltern, dann Urgroßeltern; ohne jeden Erben fällt der Nachlass an den Staat.

Und nun die Vorschrift, die deutschsprachige Mandanten am häufigsten überrascht: Der nichteheliche Lebensgefährte (vanbračni supružnik) ist gesetzlicher Erbe erster Ordnung. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, kein Ehehindernis, und dass die Gemeinschaft durch den Tod endete. In Deutschland und Österreich erbt der nichteheliche Partner ohne Testament nichts. In Montenegro steht er neben den Kindern.

Das ist kein Randfall. Ein verwitweter oder geschiedener Zuzügler, der hier seit Jahren mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und annimmt, seine Kinder aus erster Ehe seien die alleinigen Erben, irrt sich unter montenegrinischem Recht. Umgekehrt beseitigt die Scheidung die Erbberechtigung (Art. 25) — auch dann, wenn zum Todeszeitpunkt lediglich ein begründetes Scheidungsverfahren anhängig war.

Pflichtteil (nužni dio, Art. 27): Absolut pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte — ehelich wie nichtehelich — und die Eltern; Großeltern und Geschwister nur unter der Bedingung, dass sie erwerbsunfähig und mittellos sind. Der Pflichtteil der Abkömmlinge beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der des Ehegatten ebenfalls die Hälfte, der der Eltern ein Drittel — Letzteres allerdings nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Für die Herabsetzung einer letztwilligen Verfügung läuft eine Frist von drei Jahren ab Verkündung des Testaments, für die Rückforderung von Schenkungen drei Jahre ab dem Erbfall (Art. 43). Diese Fristen gehören sofort in den Kalender; sie sind kürzer als die deutschen Verjährungsläufe.

Die Rechtswahl: ein Satz, den beide Seiten akzeptieren

Wenn der Umzug das anwendbare Erbrecht verschiebt, dann ist die Rechtswahl das Instrument, mit dem Sie es zurückholen. Und hier passt es zwischen beiden Ordnungen gut zusammen.

Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung erlaubt es, das Recht des Staates zu wählen, dem man im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört. Die Wahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen erklärt werden.

Artikel 72 des montenegrinischen Zakon o međunarodnom privatnom pravu geht sogar weiter: „Za nasljeđivanje svoje cjelokupne zaostavštine ostavilac može izabrati pravo države čiji je državljanin ili pravo države u kojoj ima uobičajeno boravište u vrijeme izbora mjerodavnog prava ili u vrijeme smrti." Wählbar ist danach das Recht des Heimatstaats oder das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Wahl oder des Todes. Für unbewegliches Vermögen lässt Absatz 2 zusätzlich die Wahl des Belegenheitsrechts zu.

Praktisch heißt das: Eine deutsche Staatsangehörige mit Lebensmittelpunkt in Tivat kann in ihrem Testament deutsches Erbrecht wählen — und diese Wahl wird auf beiden Seiten anerkannt. Der montenegrinische Notar, der später das Nachlassverfahren über die hiesige Wohnung führt, prüft die Wahl an Artikel 72 seines eigenen Gesetzes und wendet deutsches Erbrecht an.

Drei Grenzen, die ich jedes Mal dazusage:

  • Die Rechtswahl ist auf Staatsangehörigkeitsrecht (bzw. nach ZMPP auch Aufenthaltsrecht) beschränkt. Sie können sich nicht das günstigste Erbrecht Europas aussuchen.
  • Sie verschiebt das Erbstatut, nicht die Steuer. Welcher Staat besteuert, richtet sich nach ganz anderen Anknüpfungen — dazu unten.
  • Sie erspart Ihnen nicht das montenegrinische Verfahren. Auch bei Wahl deutschen Rechts läuft die Umschreibung der Wohnung über einen montenegrinischen Notar.

Zur Form: Testierfähigkeit tritt in Montenegro mit 15 Jahren und Urteilsfähigkeit ein. Anerkannt sind das eigenhändige Testament (svojeručni testament, Art. 66) — hier ohne zwingendes Datumserfordernis —, das Testament vor zwei Zeugen (Art. 67–68), das öffentliche Testament vor Richter oder Notar (Art. 69) sowie das internationale Testament nach dem Washingtoner Übereinkommen von 1973 (Art. 74–87). Für Mandanten mit Vermögen in zwei Staaten ist das internationale Testament regelmäßig die sauberste Form: schriftlich, aber nicht handschriftlich, in beliebiger Sprache. Ein formgültig im Heimatstaat errichtetes Testament ist über das Haager Testamentsformübereinkommen von 1961 auch hier formwirksam.

Warum das Europäische Nachlasszeugnis hier nicht hilft

Das Europäische Nachlasszeugnis ist innerhalb der Union ein starkes Dokument: Es entfaltet seine Wirkungen nach Artikel 69 der Verordnung in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf.

Montenegro ist kein Mitgliedstaat. Es ist Beitrittskandidat. Damit endet die Reichweite des Zeugnisses an der Grenze — und dasselbe gilt für den deutschen Erbschein, das österreichische Einantwortungsbeschluss-Ergebnis und die schweizerische Erbbescheinigung. Keines dieser Papiere ändert von sich aus einen Eintrag im montenegrinischen Kataster.

Verstärkt wird das durch Artikel 119 des ZMPP: „Sud Crne Gore isključivo je nadležan u postupcima u kojima je predmet stvarno pravo na nepokretnosti ili zakup nepokretnosti ako se nepokretnost nalazi u Crnoj Gori." — Für Verfahren, die dingliche Rechte an einer in Montenegro belegenen Immobilie zum Gegenstand haben, ist das montenegrinische Gericht ausschließlich zuständig.

Die Konsequenz ist unspektakulär, aber sie kostet Familien regelmäßig Monate: Für die Wohnung an der Adria ist ein eigenes montenegrinisches Nachlassverfahren zu führen. Ihr Erbschein oder Nachlasszeugnis wird dort als Beweismittel vorgelegt und vom Notar gewürdigt — er ersetzt dessen eigene Entscheidung nicht.

Ostavinski postupak: wie das Verfahren tatsächlich läuft

Rechtsgrundlagen sind das Zakon o vanparničnom postupku (Sl. list RCG 27/2006, geändert 20/2015, 75/2017, 20/2019) und das Zakon o notarima (Sl. list RCG 68/2005, geändert 49/2008, 55/2016, 84/2018). Seit der Reform vom 14. April 2015 werden unstreitige Nachlasssachen an Notare abgegeben.

Der Ablauf:

  1. Sterbeurkunde und smrtovnica. Das Standesamt übermittelt die Todesanzeige binnen 15 Tagen nach Beurkundung an das Gericht.
  2. Zuteilung an den Notar. Das Gericht verteilt die Akte automatisch in alphabetischer Reihenfolge an die Notare seines Sprengels. Sie können den Notar nicht aussuchen — nur Ihren Anwalt.
  3. Gegebenenfalls Inventar und Schätzung (popis i procjena imovine), etwa bei unklarem Erbenkreis, minderjährigen Beteiligten oder auf Antrag.
  4. Termin (ročište). Geladen werden Erben, testamentarische Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger; die Erben erklären Annahme oder Ausschlagung; ein Testament wird verkündet.
  5. Beschluss (rješenje o nasljeđivanju). Gesetzlich binnen 60 Tagen vorgesehen, in der Praxis drei bis sechs Monate. Einspruchsfrist (prigovor) acht Tage, Beschwerdefrist (žalba) 15 Tage.
  6. Kataster. Nach Rechtskraft geht der Beschluss an die Uprava za nekretnine; dort wird der Eigentümerwechsel eingetragen.

Beim Gericht — nicht beim Notar — bleiben: die Bestellung eines vorläufigen Nachlasspflegers (privremeni staralac zaostavštine), die Nachlassabsonderung auf Gläubigerantrag, Sicherungsmaßnahmen und jeder Streit unter den Erben. Sobald sich die Erben uneins sind, verlässt die Sache den Notar.

Die Dokumentenkette aus dem Heimatstaat ist der Teil, an dem Akten am häufigsten hängen bleiben, und sie hat eine Reihenfolge:

  • Apostille auf Sterbeurkunde, Erbnachweis und Personenstandsurkunden — durch die zuständige Stelle des Ausstellungsstaats. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Montenegro sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961; eine Legalisation über Konsulate entfällt damit.
  • Übersetzung durch einen in Montenegro registrierten sudski tumač. Eine im Heimatstaat angefertigte beglaubigte Übersetzung wird hier regelmäßig nicht akzeptiert. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler in diesen Akten: Die Übersetzung wird zweimal bezahlt.
  • Vollmacht. Erben, die nicht anreisen wollen, erteilen eine notarielle, apostillierte und übersetzte Vollmacht. Das spart in der Regel mehrere Reisen.

Steuern: zwei Rechnungen, und kein Abkommen dazwischen

Hier trennen sich die beiden Seiten vollständig — und genau hier entsteht die böse Überraschung.

Die montenegrinische Rechnung ist milde. Montenegro kennt kein eigenes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Erbfälle werden nur insoweit erfasst, als Immobilien betroffen sind, und zwar über das Zakon o porezu na promet nepokretnosti (Sl. list CG 36/2013, geändert 1/2024).

  • Erste Ordnung — Kinder, Ehegatte (ehelich wie nichtehelich), Eltern: befreit, 0 % (Art. 9). Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2020 sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt.
  • Zweite Ordnung (Geschwister): grundsätzlich steuerpflichtig.
  • Dritte Ordnung und testamentarische Dritte: progressiv — bis 150.000 € 3 %; von 150.000,01 bis 500.000 € 4.500 € zuzüglich 5 % des übersteigenden Betrags; über 500.000 € 22.000 € zuzüglich 6 % des übersteigenden Betrags.
  • Bewegliches Vermögen — Bankguthaben, Gesellschaftsanteile, Fahrzeuge, Boote — bleibt mangels Erbschaftsteuergesetz vollständig unbesteuert.

Ausländische und inländische Erben werden dabei gleich behandelt; die Staatsangehörigkeit erhöht die Last nicht. Aber: Die Anzeige an die Steuerbehörde ist innerhalb von 15 Tagen zu erstatten, und diese Pflicht entfällt auch bei voller Befreiung nicht. Versäumnisse werden als Ordnungswidrigkeit geahndet — eine Familie zahlt dann ein Bußgeld für die Verspätung einer Erklärung, die sie ohnehin nichts gekostet hätte.

Die deutsche Rechnung ist die eigentliche. Nach § 2 ErbStG besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn Erblasser oder Erwerber Inländer ist — dann wird der weltweite Vermögensanfall erfasst, die Wohnung in Budva eingeschlossen. Und die Vorschrift hat einen Nachlauf, den viele Auswanderer nicht auf dem Schirm haben: Deutsche Staatsangehörige gelten nach dem Wegzug noch fünf Jahre als Inländer. Wer 2026 nach Montenegro zieht und 2029 stirbt, hinterlässt einen Nachlass, der in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist — obwohl erbrechtlich längst montenegrinisches Recht gilt.

Ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Montenegro gibt es nicht. Deutschland hat auf diesem Gebiet nur sechs Abkommen — mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, der Schweiz und den USA. Bleibt allein die einseitige Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG, die nur auf Antrag gewährt wird und die deutsche Steuer nicht übersteigen darf. Der praktische Effekt ist im Verhältnis zu Montenegro ohnehin gering: Wo die montenegrinische Steuer für Erben erster Ordnung null beträgt, gibt es nichts anzurechnen — die deutsche Steuer bleibt in voller Höhe stehen.

Österreich: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist mit 1. August 2008 entfallen, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Regelung aufgehoben hatte. Eine österreichische Erbin zahlt auf die Adria-Wohnung also weder hier noch dort Erbschaftsteuer. Meldepflichten im Verlassenschaftsverfahren bestehen gleichwohl. Die übrigen steuerlichen Berührungspunkte für Österreicherinnen und Österreicher — Doppelbesteuerungsabkommen, Pension, Wegzug — habe ich in Montenegro für Österreicherinnen und Österreicher gesondert behandelt.

Schweiz: Die Erbschaftsteuer ist kantonal geregelt; Ehegatten sind durchgehend, Nachkommen in den meisten Kantonen befreit. Kollisionsrechtlich gilt nicht die EU-Erbrechtsverordnung, sondern das IPRG, dessen sechstes Kapitel zum internationalen Erbrecht zum 1. Januar 2025 revidiert wurde. Grundanknüpfung ist der letzte Wohnsitz; für Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit letztem Wohnsitz im Ausland besteht eine subsidiäre Zuständigkeit der Heimatbehörden, soweit sich die Behörden des Wohnsitzstaates mit dem Nachlass nicht befassen — und in diesem Rahmen kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Da Montenegro über eine hier belegene Immobilie ausschließliche Zuständigkeit beansprucht, greift diese Auffangzuständigkeit für die Adria-Wohnung gerade nicht. Schweizer Leser klären die Details bitte mit ihrem Notariat; die Revision ist jung.

Der Sonderfall: DOO-Anteil und Bankkonto

Wenn zum Nachlass nicht nur eine Wohnung, sondern eine montenegrinische Gesellschaft oder ein hiesiges Konto gehört, entsteht ein Zeitproblem, das mit dem Nachlassverfahren nichts zu tun hat.

Mit der Todesmeldung wird das Konto gesperrt. War der Verstorbene zugleich Geschäftsführer und wurde kein Prokurist bestellt, ist die Gesellschaft handlungsunfähig: Löhne, Sozialabgaben, Steuererklärungen und laufende Vertragspflichten stehen still, während das Nachlassverfahren drei bis sechs Monate läuft.

Das Gegenmittel ist der Antrag beim Osnovni sud auf Bestellung eines vorläufigen Nachlasspflegers (privremeni staralac zaostavštine). Diese Bestellung kann der Notar nicht vornehmen — sie ist dem Gericht vorbehalten. Der Nachlasspfleger darf keine Anteile übertragen und kein Vermögen veräußern, wohl aber Konten bedienen und zwingende Ausgaben leisten. In Akten mit operativem Geschäft ist dieser Antrag die erste Handlung, nicht die letzte.

Was ich in der Praxis empfehle

Keine dieser Empfehlungen ersetzt eine Prüfung Ihres Falls; sie sind die Punkte, die in unseren Akten den Unterschied zwischen vier Monaten und zwei Jahren ausgemacht haben.

  • Entscheiden Sie die Rechtswahl bewusst — auch wenn Sie sie nicht treffen wollen. Der Umzug trifft sie sonst für Sie, und zwar zugunsten des montenegrinischen Rechts.
  • Prüfen Sie Ihr bestehendes Testament nach dem Umzug erneut. Ein Testament, das unter der Annahme deutscher Quoten aufgesetzt wurde, verteilt unter montenegrinischem Recht anders — und die Pflichtteilsberechtigten sind nicht deckungsgleich.
  • Klären Sie die Stellung des Lebensgefährten. In der einen Richtung erbt er unerwartet mit, in der anderen soll er gerade abgesichert werden. Beides verlangt eine ausdrückliche Regelung.
  • Legen Sie zu Lebzeiten eine Dokumentenmappe an: Katasterauszug (list nepokretnosti), Kaufvertrag, Steuernummer, Kontoverbindungen, Kontaktdaten des Verwalters. Erben, die diese Mappe haben, sparen Monate.
  • Halten Sie die 15-Tage-Anzeige ein, auch bei voller Steuerbefreiung.
  • Bei Gesellschaft oder Konto: zuerst der Nachlasspfleger, dann alles andere.

Wir führen auf montenegrinischer Seite das Nachlassverfahren, die Kataster-Umschreibung und, wo nötig, den Antrag auf Nachlasspflegschaft; die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Erbrecht und Nachlass sowie zur Vermögensnachfolge. Die Gestaltung auf Ihrer Heimatseite — Testament, Pflichtteilsstrategie, Erbschaftsteuer — gehört zu Ihrem dortigen Berater. Am besten sitzen beide Seiten zusammen, solange gestaltet werden kann, und nicht erst, wenn der Erbfall eingetreten ist.

Allgemeine Information, Stand August 2026 — keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Gilt für meine Wohnung in Montenegro montenegrinisches oder deutsches Erbrecht?

Das hängt nicht von der Lage der Wohnung ab, sondern von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes. Beide Rechtsordnungen knüpfen daran an — Artikel 21 der EU-Erbrechtsverordnung und Artikel 71 des montenegrinischen Zakon o međunarodnom privatnom pravu. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, vererbt die Wohnung nach deutschem Recht; wer nach Montenegro gezogen ist, vererbt seinen gesamten Nachlass nach montenegrinischem Recht.

Reicht ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis in Montenegro?

Nein. Das Europäische Nachlasszeugnis wirkt nach Artikel 69 der Verordnung in den Mitgliedstaaten; Montenegro ist Beitrittskandidat, kein Mitgliedstaat. Für eine hier belegene Immobilie ist zudem nach Artikel 119 ZMPP das montenegrinische Gericht ausschließlich zuständig. Es ist ein eigenes Nachlassverfahren zu führen; Ihr Erbnachweis wird darin apostilliert und übersetzt als Beweismittel vorgelegt.

Wie lange dauert das Nachlassverfahren in Montenegro?

Gesetzlich soll der Beschluss binnen 60 Tagen ergehen, in der Praxis dauert es drei bis sechs Monate. Hinzu kommen acht Tage Einspruchs- und 15 Tage Beschwerdefrist sowie die anschließende Eintragung im Kataster. Fehlende Apostillen oder eine im Heimatstaat statt in Montenegro angefertigte Übersetzung sind die häufigsten Verzögerungsgründe.

Zahle ich in Montenegro Erbschaftsteuer auf die Wohnung?

Montenegro hat kein eigenes Erbschaftsteuergesetz; erfasst werden nur Immobilien über das Grunderwerbsteuergesetz. Erben erster Ordnung — Kinder, Ehegatte, Eltern — sind befreit, also 0 %. Für dritte Ordnung und testamentarische Dritte gilt ein progressiver Satz von 3 % bis 6 %. Bewegliches Vermögen bleibt unbesteuert. Die Anzeige binnen 15 Tagen ist auch bei Befreiung Pflicht.

Und die deutsche Erbschaftsteuer?

Sie bleibt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 ErbStG wird der weltweite Erwerb erfasst, die montenegrinische Wohnung eingeschlossen; deutsche Staatsangehörige gelten nach dem Wegzug noch fünf Jahre als Inländer. Ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro besteht nicht — Deutschland hat nur sechs solche Abkommen. Es bleibt die Anrechnung nach § 21 ErbStG auf Antrag, die praktisch ins Leere läuft, wenn in Montenegro null Steuer angefallen ist.

Erbt mein nichtehelicher Lebensgefährte in Montenegro?

Ja, sofern montenegrinisches Erbrecht anwendbar ist. Der nichteheliche Lebensgefährte (vanbračni supružnik) ist gesetzlicher Erbe erster Ordnung, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt war, kein Ehehindernis bestand und sie durch den Tod endete. Das weicht von Deutschland und Österreich grundlegend ab, wo er ohne Testament nichts erbt.

Kann ich deutsches Erbrecht wählen, obwohl ich in Montenegro lebe?

Ja. Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung erlaubt die Wahl Ihres Staatsangehörigkeitsrechts, und Artikel 72 des montenegrinischen ZMPP erkennt die Wahl des Heimatrechts ebenfalls an — die Wahl wirkt also auf beiden Seiten. Sie muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen erklärt werden. Die Steuerpflicht ändert sie nicht, und das montenegrinische Nachlassverfahren erspart sie ebenfalls nicht.

Was passiert mit einer montenegrinischen DOO, wenn der Alleingesellschafter stirbt?

Das Konto wird mit der Todesmeldung gesperrt, und ohne bestellten Prokuristen ist die Gesellschaft handlungsunfähig, während das Nachlassverfahren läuft. Der Weg ist ein Antrag beim Osnovni sud auf Bestellung eines vorläufigen Nachlasspflegers (privremeni staralac zaostavštine); der Notar kann das nicht anordnen. Der Pfleger darf keine Anteile übertragen, wohl aber Löhne, Abgaben und laufende Verpflichtungen bedienen.