Das Gesetz Nr. 7582 vom 4. Juni 2026 hat zwei Regime geschaffen, die heute nebeneinander beworben werden: die zwanzigjährige Befreiung von Auslandseinkünften für Menschen, die in der Türkei ansässig werden, und eine Vermögensamnestie, auf Türkisch varlık barışı, mit der Geld und Wertpapiere im Ausland oder außerhalb der Bücher gemeldet werden können. Mandanten, die in die Türkei ziehen, fragen mich, welches der beiden sie nutzen sollen, um ihr Erspartes mitzubringen. Für die meisten lautet die ehrliche Antwort: keins. Die Regime lösen verschiedene Probleme, sie blicken auf verschiedene Zeiträume, und ordnungsgemäß verdientes und versteuertes Geld braucht keins von beiden, um eine Grenze zu überqueren.
Ich stelle die beiden auf dieser Seite anhand der Texte nebeneinander. Die Befreiung selbst steht unter Türkei 20 Jahre steuerfrei: Was Artikel 20/D wirklich regelt, beide Regime im Gesetzeszusammenhang unter Gesetz 7582 Artikel für Artikel. Hier geht es um die praktische Frage: Sie haben Geld im Ausland und kommen in die Türkei; müssen Sie damit etwas tun, und wenn ja, was?
Quellen, geprüft am 16. September 2026: Gesetz Nr. 7582, Art. 4 und 10, Amtsblatt Nr. 33270 vom 4. Juni 2026; Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520, vorläufiger Art. 19, und Einkommensteuergesetz Nr. 193, Art. 3, 4, 6 und 20/D, konsolidierte Fassungen auf mevzuat.gov.tr; Rundschreiben Nr. 1 zur Vermögensamnestie und Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 333, beide Amtsblatt Nr. 33300 vom 4. Juli 2026.
Zwei Regime, zwei verschiedene Fragen
| Zwanzigjährige Befreiung | Vermögensamnestie | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 20/D Einkommensteuergesetz (Gesetz 7582 Art. 4) | Vorläufiger Art. 19 Körperschaftsteuergesetz (Gesetz 7582 Art. 10) |
| Durchführungstext | Rundschreiben Nr. 333 | Rundschreiben Nr. 1 zur Vermögensamnestie |
| Wer | Natürliche Personen mit Ansässigkeit ab 1.1.2026 und sauberer Drei-Jahres-Rückschau | Natürliche und juristische Personen mit Werten im Ausland; Steuerpflichtige mit nicht verbuchten Werten in der Türkei |
| Blickrichtung | Künftige Auslandseinkünfte, zwanzig Jahre | Vorhandene Werte: Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere, andere Kapitalmarktinstrumente |
| Wohin | Finanzamt des Wohnsitzes, schriftlicher Antrag | Türkische Bank, bei Wertpapieren Wertpapierhändler |
| Frist | Ende des Ansässigkeitsjahres (bei November oder Dezember Ende Februar) | Meldungen bis 31.7.2027 |
| Kosten | Keine | 5 % des gemeldeten Werts, 0 % bis 4 % mit Halteverpflichtung; ab 2027 ein halber Punkt mehr auf die ermäßigten Sätze |
| Ergebnis | Auslandseinkünfte nicht besteuert und nicht erklärt | Keine Prüfung und Nachveranlagung auf gemeldete Beträge, wenn alle Bedingungen eingehalten werden |
Das erste Regime betrifft Einkünfte, die Sie erzielen werden. Das zweite betrifft Werte, die Sie schon haben und die aus Sicht des türkischen Steuerrechts ein altes Problem tragen können. Wer beides verwechselt, zahlt 5 % auf Geld, das nichts schuldete.
Geld zu bewegen ist kein Einkommen
Beginnen wir mit der Regel, die das meiste vereinfacht. Die Überweisung eigenen Geldes ist nach dem Einkommensteuergesetz kein Einkommen. Was die Türkei besteuert, hängt von der Ansässigkeit ab. Nach Art. 3 wird eine in der Türkei ansässige Person mit ihrem Welteinkommen besteuert, nach Art. 6 eine nicht ansässige Person nur mit ihren in der Türkei erzielten Einkünften.
Rundschreiben Nr. 333 sagt dasselbe in Beispiel 13. Eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige, in der Türkei nicht ansässige Person überweist 100.000 US-Dollar aus dem Ausland auf ein türkisches Konto und leitet dorthin auch 50.000 Euro Miete aus einer Wohnung in Frankreich. Weder die Überweisung noch die französische Miete ist in der Türkei steuerpflichtig, weil die Person hier nicht ansässig ist.
Ersparnisse, die Sie gebildet haben, während Sie anderswo lebten und Steuern zahlten, also bevor Sie jemals in der Türkei ansässig waren, lagen nie im Bereich der türkischen Einkommensteuer. Sie nach der Ansässigkeit in die Türkei zu bringen, ändert daran nichts. Es ist Kapital, kein Einkommen, und die Amnestie hat nichts zu vergeben.
Wer welches Regime braucht
| Ihre Lage | Zwanzigjährige Befreiung | Vermögensamnestie |
|---|---|---|
| Ausländer, nie in der Türkei ansässig, Ersparnisse im Ausland verdient und versteuert, Umzug 2026 | Beantragen, für künftige Auslandseinkünfte | Für die Ersparnisse nicht nötig |
| Türkischer Staatsangehöriger, Rückkehr nach Jahren in Deutschland, Ersparnisse dort verdient | Beantragen, wenn die Rückschau sauber ist | Für nicht in der Türkei ansässig verdiente Ersparnisse nicht nötig |
| In der Türkei ansässige Person mit Bescheinigung, die weiter Dividenden aus dem Ausland bezieht | Erfasst diese Einkünfte | Dafür nicht nötig |
| Seit vielen Jahren in der Türkei ansässige Person mit Auslandskonten, deren Erträge nie in der Türkei erklärt wurden | Nicht verfügbar: keine saubere Rückschau | Das Regime ist für diesen Fall geschrieben |
| Türkische Gesellschaft mit Bargeld oder Wertpapieren außerhalb der Bücher | Für Gesellschaften nicht verfügbar | Verfügbar; Werte gehen in eine Sonderrücklage |
| 2026 ansässig gewordene Person, deren Rückschau scheitert, mit Auslandseinkünften ab dem Ansässigkeitsjahr | Nicht verfügbar | Vergangene unversteuerte Werte könnten gemeldet werden; künftige Auslandseinkünfte normal steuerpflichtig |
Die letzte Zeile kostet am meisten. Wer 2026 umzog, aber 2024 türkischen Lohn bezog, erhält keine Bescheinigung, und seine ausländischen Dividenden ab 2026 sind in der Türkei steuerpflichtig wie bei jedem Ansässigen. Die Amnestie ändert an dieser künftigen Steuerpflicht nichts; sie betrifft nur, was schon da war.
So funktioniert die Vermögensamnestie
Das Rundschreiben regelt ein Verfahren, das vollständig über Banken und Wertpapierhändler läuft, nicht über Finanzämter.
Meldung. Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente im Ausland können vom 4.6.2026 bis 31.7.2027 einer türkischen Bank, bei Wertpapieren einem Wertpapierhändler, auf dem Formular der Anlage 1 in zwei Exemplaren gemeldet werden. Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter können melden. Die Bank verlangt zu den gemeldeten Werten keine Unterlagen.
Überweisung. Ausländische Werte müssen binnen zwei Monaten nach der Meldung auf ein Konto bei einer türkischen Bank oder einem Wertpapierhändler überwiesen werden. Physisch eingeführte Werte müssen innerhalb derselben zwei Monate verzollt und bis zum Ende des ersten Werktags nach der Zollabfertigung eingezahlt werden; der Zoll verlangt den Nachweis, dass die Werte einer Bank gemeldet wurden. Immobilien im Ausland sind nicht erfasst, können aber bis 31.7.2027 in erfasste Werte umgewandelt und so eingebracht werden.
Steuer und Sätze. Die Bank erhebt die Steuer sofort und führt sie bis zum Abend des fünfzehnten Tages des Folgemonats an das Finanzamt ab.
| Verpflichtung bei der Meldung (Anlage 2) | Satz bei Meldung bis 31.12.2026 | Satz bei Meldung 1.1. bis 31.7.2027 |
|---|---|---|
| Keine | 5 % | 5 %; ob der halbe Punkt auch hier gilt, sagt der Text nicht klar |
| Mindestens 1 Jahr in Termineinlagen, Staatsanleihen, Leasingzertifikaten oder Wagniskapitalfonds | 4 % | 4,5 % |
| Mindestens 2 Jahre | 3 % | 3,5 % |
| Mindestens 3 Jahre | 2 % | 2,5 % |
| Mindestens 4 Jahre | 1 % | 1,5 % |
| Mindestens 5 Jahre | 0 % | 0,5 % |
Die Erhöhung um einen halben Punkt für 2027 steht in Gesetz und Rundschreiben direkt nach der Liste der ermäßigten Sätze, und das Beispiel des Rundschreibens für 2027 verwendet einen ermäßigten Satz. Ob sie auch den Satz von 5 % anhebt, steht dort nicht ausdrücklich; ich würde nicht mit der günstigeren Lesart planen. Das eigene Beispiel des Rundschreibens für 2026: 10.000.000 TL in Devisen, gemeldet am 15.9.2026 mit zweijähriger Termineinlagenverpflichtung, kosten 3 %, also 300.000 TL. Verpflichtete Werte müssen binnen zehn Tagen nach der Überweisung in die zugesagten Anlagen umgeschichtet werden; die Haltefrist beginnt mit dem Tag der Anlage.
Bewertung. Devisen zum Ankaufskurs der Zentralbank am Meldetag, Gold zum Marktwert, börsennotierte Wertpapiere zum Börsenkurs, Fondsanteile zum Schlusskurs.
Was die Amnestie schützt und was nicht
Der Schutz steht in Art. 12 des Rundschreibens. Auf die Beträge, die den gemeldeten Werten entsprechen, dürfen keine Steuerprüfung und keine Nachveranlagung erfolgen, sofern die Werte binnen zwei Monaten in der Türkei ankommen, die Steuer fristgerecht bezahlt wird, Verpflichtungen eingehalten werden und buchführende Steuerpflichtige die Werte verbuchen und zwei Jahre in einer Sonderrücklage halten.
Um diesen Schutz liegen drei Grenzen. Eine Meldung nach Beginn einer Steuerprüfung oder nach Verweisung an eine Schätzungskommission verhindert die Festsetzung aus dieser Prüfung nicht. Ergibt eine aus anderen Gründen begonnene Prüfung eine Differenz aus den gemeldeten Werten, wird nur der Teil über dem gemeldeten Betrag festgesetzt. Und das Gesetz selbst sagt im vorläufigen Art. 19 Abs. 8, dass Maßnahmen nach anderen Vorschriften unberührt bleiben. Die Amnestie ist ein Steuerregime. Sie ersetzt nicht die Fragen zur Mittelherkunft, die eine türkische Bank nach Geldwäschevorschriften stellt, und ich würde sie niemandem als Weg darum herum beschreiben.
Wird eine Verpflichtung gebrochen, berechnet die Bank die Steuer zum richtigen Satz und erhebt sie mit Verzugszinsen, ohne Verkürzungsstrafe, der Prüfungsschutz entfällt aber. Verluste aus der späteren Veräußerung gemeldeter Werte sind nicht abziehbar, und die gezahlte Steuer kann weder als Aufwand abgezogen noch angerechnet werden.
Beide Regime zugleich nutzen
Keines der beiden Rundschreiben verweist auf das andere. Eine Person mit zwanzigjähriger Bescheinigung kann grundsätzlich auch die Amnestie nutzen, und wer die Amnestie nutzt, kann die Bescheinigung beantragen, wenn die Vergangenheit es zulässt. Praktisch ist die Überschneidung klein. Wer eine saubere Rückschau hat, hatte in diesen Jahren keine türkische Steuerpflicht und meist kein türkisches Steuerproblem mit seinem Auslandsvermögen; wer ein solches Problem hat, hatte meist eine türkische Steuerpflicht, die die Rückschau schließt.
Wo beides zählt, ist die Reihenfolge wichtig. Die Bescheinigung wird auf die Angaben im Antrag hin erteilt, und Anlage 1 des Rundschreibens Nr. 333 macht Sie persönlich haftbar, wenn sich Widersprüchliches ergibt. Eine Amnestiemeldung ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einer Bank, die dem Finanzamt gemeldet wird. Beide Akten müssen dieselbe Geschichte darüber erzählen, wo Sie lebten und was Sie verdienten; ich bereite sie zusammen vor.
Die Belegspur ab der ersten Überweisung
Gleich welches Regime gilt: Die Akte, die Sie schützt, entsteht, wenn das Geld sich bewegt, nicht Jahre später. Die Auslandseinkünfte eines Bescheinigungsinhabers sind nur befreit, wenn sie wirklich ausländisch sind, und Art. 5 des Rundschreibens Nr. 333 erlaubt dem Finanzamt, die Frage neu zu öffnen und die Bescheinigung ab dem Ansässigkeitsdatum aufzuheben. Die Last, zu zeigen, woher ein Eingang stammt, liegt praktisch bei Ihnen.
Für jede größere Überweisung in die Türkei bitte ich Mandanten, vier Dinge zusammen aufzubewahren: den ausländischen Kontoauszug mit der ausgehenden Zahlung, das Dokument, das zeigt, was das Geld ist (Kaufvertrag, Dividendenabrechnung, Darlehensvertrag, Rentenmitteilung), den Nachweis der steuerlichen Behandlung dort, wo es verdient wurde, und den Eingangsbeleg der türkischen Bank. Geld vom eigenen Auslandskonto ist leicht zu erklären; Geld von einer Gesellschaft, die Sie beherrschen, oder von Dritten braucht eine eigene Erklärung. Das Amnestie-Rundschreiben selbst weist darauf hin, dass bei Werten, die über eine ausländische Gesellschaft gehalten und im Namen einer Person gemeldet werden, bei einer aus anderen Gründen eröffneten Prüfung das Eigentum nachzuweisen ist.
Nichts davon ist eine formale Voraussetzung der Rundschreiben. Es ist die Akte, die ich haben möchte, wenn ein Prüfer oder die Compliance-Abteilung einer Bank in fünf Jahren fragt.
Auf wessen Seite wir stehen und wie wir bezahlt werden
Banken verdienen an den Einlagen, die eine Amnestieverpflichtung bis zu fünf Jahre bindet, und Verkäufer von Umzugs- und Anlageprodukten verdienen, sobald das Geld da ist. Wir nehmen von Banken, Wertpapierhändlern, Bauträgern oder Relocation-Firmen keine Provision, in keiner Form und in keiner Akte. Unsere einzige Einnahme aus Ihrem Mandat ist das Honorar, das Sie zahlen, und es steigt nicht, wenn Sie melden, sich verpflichten oder überweisen. Deshalb können wir Ihnen sagen, dass Ihr Erspartes überhaupt keine Meldung braucht.
Wir sind Rechtsanwälte, keine zugelassenen Anlageberater. Wir beraten nicht dazu, welches Instrument oder welche Haltefrist Sie für eine Verpflichtung wählen; das ist eine Anlageentscheidung. Wir beraten zur rechtlichen und steuerlichen Lage: ob eine Meldung nötig ist, ob die Bescheinigung erreichbar ist und ob beide Akten zueinander passen.
Bevor Sie Geld bewegen
Schicken Sie uns eine kurze Übersicht: wo Sie in jedem Jahr, in dem die Ersparnisse entstanden, lebten und Steuern zahlten, ob ein Teil dieser Zeit türkische Ansässigkeit war und ob ein Teil des Geldes über eine Gesellschaft gehalten wird. Wir sagen Ihnen schriftlich, ob Ihr Fall die Bescheinigung, die Amnestie, beides oder keins braucht, und bis wann. Unsere Steuerarbeit steht unter internationale Steuerplanung. Leser mit türkischer Vergangenheit sollten auch Rückkehr in die Türkei und die 20-jährige Befreiung lesen, das Antragsverfahren steht unter Antrag auf die Befreiungsbescheinigung.
Was diese Seite nicht klärt
Sie klärt nicht, wie das Finanzamt eine Person behandelt, die beide Regime zugleich nutzt, weil keines der Rundschreiben diese Kombination regelt. Sie klärt keine Geldwäsche-Compliance-Frage bei einer bestimmten Bank. Sie sagt nicht, welche Haltefrist oder welches Instrument zu Ihnen passt; das ist eine Anlagefrage.




