Wer nach "Türkei 20 Jahre steuerfrei Gesetz" sucht, landet meist bei der Zusammenfassung eines einzigen Artikels. Die Befreiung ist aber Artikel 4 eines Gesetzes mit fünfzehn Artikeln, und die übrigen vierzehn betreffen dieselben Leser: einer ändert die Erbschaftsteuer der Befreiten, einer öffnet ein Fenster, um nicht erklärtes Vermögen zu melden, zwei schaffen ein neues Unternehmensregime mit eigener Zwanzig-Jahres-Frist, und einer verschiebt eine Frist des Istanbul Finance Centre bis 2047.
Ich habe das Gesetz Nr. 7582 im Wortlaut des Amtsblatts Artikel für Artikel gelesen und jeden Artikel mit der konsolidierten Fassung des geänderten Gesetzes und den einen Monat später veröffentlichten Rundschreiben abgeglichen. Diese Seite ist die Landkarte. Die persönliche Befreiung selbst steht ausführlich unter Türkei 20 Jahre steuerfrei: Was Artikel 20/D wirklich regelt; hier geht es darum, wo sie steht und was mit ihr kam.
Quellen, geprüft am 16. September 2026: Gesetz Nr. 7582 zur Änderung bestimmter Gesetze, angenommen am 21. Mai 2026, Amtsblatt Nr. 33270 vom 4. Juni 2026; konsolidierte Fassungen auf mevzuat.gov.tr des Einkommensteuergesetzes Nr. 193, des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520, des Gesetzes Nr. 7412 über das Istanbul Finance Centre, des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Nr. 7338 und des Gesetzes Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen; Amtsblatt Nr. 33300 vom 4. Juli 2026 (Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 333, 334 und 335; Rundschreiben Nr. 1 zur Vermögensamnestie; Körperschaftsteuer-Rundschreiben Nr. 26).
Das Gesetz in einer Tabelle
Gesetz 7582 ist ein Sammelgesetz. Die ersten dreizehn Artikel ändern sieben verschiedene Gesetze, und der Inkrafttretensartikel am Ende gibt vier von ihnen eigene Anwendungsdaten.
| Art. | Geändertes Gesetz | Inhalt | Anwendung ab |
|---|---|---|---|
| 1 | Gesetz 6183, Art. 48 | Stundung öffentlicher Forderungen bis 72 Monate (bisher 36); keine Sicherheit bis 1.000.000 TL | 4.6.2026 |
| 2 | Gesetz 7338, Art. 16 | 1 % Erbschaftsteuer für Personen mit Befreiung nach Art. 20/D innerhalb der Befreiungsdauer | 4.6.2026 |
| 3 | Gesetz 193, Art. 17 | Mitarbeiteraktien in Tech-Start-ups: befreit bis zum Doppelten des Jahresbruttolohns; Sperrfristen verkürzt auf 2, 3-4 und 5-6 Jahre | 4.6.2026 |
| 4 | Gesetz 193, neuer Art. 20/D | Zwanzig Jahre Befreiung von Auslandseinkünften neu Ansässiger | Ansässigkeit ab 1.1.2026 |
| 5 | Gesetz 193, Art. 23 Abs. 1 Nr. 20 | Lohnbefreiung für Personal qualifizierter Dienstleistungszentren bis zum Dreifachen des Bruttomindestlohns (Fünffachen in genehmigten Industriezonen und im Finance Centre) | 4.6.2026 |
| 6 | Gesetz 4875, neuer Zusatzartikel 1 | Definition des qualifizierten Dienstleistungszentrums | 4.6.2026 |
| 7 | Gesetz 5520, Art. 10 Abs. 1 Buchst. i und j | 95 % Abzug für Transithandel und für Auslandseinkünfte qualifizierter Zentren, 100 % in genehmigten Zonen und im Finance Centre; (j) für zwanzig Wirtschaftsjahre | Erklärungen ab 1.7.2026, Einkünfte 2026 |
| 8 | Gesetz 5520, Art. 32 Abs. 8 | 12,5 % Körperschaftsteuer auf Produktions- und landwirtschaftliche Einkünfte | Einkünfte ab 2027 |
| 9 | Gesetz 5520, Art. 32/C | Neue Abzüge in die Liste aufgenommen, die bei der 10-%-Mindeststeuer geschützt sind | Erklärungen ab 1.7.2026 |
| 10 | Gesetz 5520, neuer vorläufiger Art. 19 | Vermögensamnestie: Meldung ausländischer und nicht verbuchter Werte bei Banken bis 31.7.2027 | 4.6.2026 |
| 11 | Gesetz 5746, Art. 3 | Kapitalerhöhung aus Wandeldarlehen für Tech-Start-ups; drei Jahre keine Kammerbeiträge für digitale Gesellschaften von Inkubationsgründern | 4.6.2026 |
| 12 | Gesetz 7412, Art. 6 Abs. 2 | Lohnbefreiung des Finance Centre für alle Teilnehmer; keine Doppelbefreiung mit Art. 23 Abs. 1 Nr. 20 | 4.6.2026 |
| 13 | Gesetz 7412, vorläufiger Art. 1 | 100-%-Abzug bis 2047; Befreiung von Finanzgebühren von fünf auf zwanzig Jahre | 4.6.2026 |
| 14 | Inkrafttreten | Eigene Daten für Art. 4, 7, 8 und 9 | |
| 15 | Ausführung | Staatspräsident |
Vier verschiedene "zwanzig Jahre" in einem Gesetz
"Zwanzig Jahre" steht in Gesetz 7582 an mehr Stellen als bei der persönlichen Befreiung, und manche Schlagzeile hat sie vermischt. Es sind vier getrennte Regeln mit vier verschiedenen Begünstigten.
| Regel | Begünstigte | Was zwanzig Jahre gilt | Beginn |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuergesetz Art. 20/D | Natürliche Personen, ab 2026 in der Türkei ansässig | Befreiung der Auslandseinkünfte | Ansässigkeit; keine Tageszählung im Text |
| Körperschaftsteuergesetz Art. 10 Abs. 1 Buchst. j | Gesellschaften als qualifizierte Dienstleistungszentren | 95 % oder 100 % Abzug auf Auslandseinkünfte aus diesen Leistungen | Wirtschaftsjahr, in dem das Zentrum startet |
| Gesetz 7412, vorläufiger Art. 1 Abs. 2 | Finanzinstitute mit Teilnehmerzertifikat des Finance Centre | Keine Finanzgebühren nach dem Gebührengesetz | Inkrafttreten des Gesetzes 7412 (28.6.2022) |
| Gesetz 7412, vorläufiger Art. 1 Abs. 1 | Finanzinstitute im Finance Centre | 100 % statt 75 % beim Abzug nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a | Steuerjahre 2022 bis 2047 |
Nur die erste Regel hilft einem Menschen, der in die Türkei zieht. Die zweite ist ein Unternehmensregime. Wer ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum besitzt, wird dadurch nicht persönlich befreit, und wer eine Bescheinigung nach Art. 20/D hat, macht damit seine Gesellschaft nicht abzugsberechtigt. Rundschreiben Nr. 333, Art. 3 Abs. 10, schließt die erste Tür ausdrücklich: Die persönliche Befreiung gilt nur für natürliche Personen. Was ein Gründer mit ausländischer Gesellschaft behält und verliert, steht in Umzug in die Türkei mit einer ausländischen Gesellschaft.
Artikel 4 und 2: die Person und ihr Nachlass
Artikel 4 fügt Art. 20/D ein. Eine natürliche Person, die in der Türkei ansässig ist und in den drei Kalenderjahren davor dort weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatte, ist zwanzig Jahre mit ihren außerhalb der Türkei erzielten Einkünften von der Einkommensteuer befreit. Eine frühere Steuerpflicht nur aus türkischer Miete, Kapitalerträgen oder Veräußerungsgewinnen schadet nicht. Befreite Einkünfte werden nicht erklärt, zugehörige Aufwendungen nicht abgezogen, ausländische Steuer nicht angerechnet, und fehlen die Voraussetzungen später, gilt die Steuer als verkürzt. Art. 14 Buchst. a wendet den Artikel auf Personen an, die ab dem 1.1.2026 ansässig werden.
Das Verfahren steht in Rundschreiben Nr. 333: Befreiungsbescheinigung beim Finanzamt bis zum Ende des Ansässigkeitsjahres, bei Ansässigkeit im November oder Dezember bis Ende Februar, dazu dreizehn Beispiele.
Artikel 2 ergänzt Art. 16 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Für Personen mit Befreiung nach Art. 20/D beträgt der Steuersatz für Erwerbe von Todes wegen innerhalb der Befreiungsdauer 1 %. Der gewöhnliche Erbschaftsteuertarif reicht 2026 von 1 % bis 10 %, die letzte Stufe beginnt bei 55.000.000 TL. Zu Schenkungen sagt der Absatz nichts; sie bleiben im Tarif von 10 % bis 30 %.
Artikel 5, 6 und 12: qualifizierte Dienstleistungszentren und ihr Personal
Artikel 6 schafft im Gesetz über ausländische Direktinvestitionen eine neue Gesellschaftsform. Ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum ist eine Kapitalgesellschaft, die für verbundene Unternehmen oder eine Gruppe mit aktiver Tätigkeit in mindestens drei Ländern arbeitet, mindestens 80 % ihres Jahresumsatzes von verbundenen Unternehmen im Ausland erzielt und Leistungen aus einer geschlossenen Liste erbringt: Finanz- und Strategieberatung, Risiko-, Cash- und Liquiditätsmanagement, Finanzierung, Budgetierung und Berichtswesen, internationale Rechnungslegung und Compliance, Revision, digitale Transformation, Datenanalyse, Rechtsberatung, Marketing und Markenführung, Personal und Schulung sowie die Koordination von Vertrieb, Support, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Tests. Beim Posten Rechtsberatung steht eine Bedingung, die uns als Berufsstand betrifft: Beratung zu inländischen Tätigkeiten oder zum türkischen Recht darf nur von Rechtsanwälten oder Anwaltsgesellschaften nach dem Anwaltsgesetz bezogen werden.
Artikel 5 gibt dem Personal solcher Zentren eine Lohnbefreiung: Der Teil des Lohns bis zum Dreifachen des Bruttomindestlohns ist befreit, in vom Staatspräsidenten genehmigten Industriezonen und bei Zentren mit Teilnehmerzertifikat des Finance Centre bis zum Fünffachen. Rundschreiben Nr. 334 rechnet für 2026 mit 33.030 TL Bruttomindestlohn: 99.090 TL im Monat beim Dreifachen, 165.150 TL beim Fünffachen, der befreite Teil auch ohne Stempelsteuer. Unterstützungspersonal fällt nicht darunter.
Artikel 12 verhindert Doppelungen. Die eigene Lohnbefreiung des Finance Centre nach Gesetz 7412, Art. 6 Abs. 2, beträgt 60 % oder 80 % des Lohns für Personal mit fünf oder zehn Jahren Berufserfahrung im Ausland, das in den drei Jahren vor Beginn nicht in der Türkei gearbeitet hat. Wer diese Befreiung nutzt, kann Art. 23 Abs. 1 Nr. 20 nicht zusätzlich nutzen.
Die Durchführungsregeln zur Definition erlässt das Ministerium für Industrie und Technologie nach Stellungnahme des Finanz- und des Handelsministeriums. Zum Datum oben auf dieser Seite habe ich keine veröffentlichten Regeln gefunden. Eine Gruppe, die diesen Weg prüft, beginnt ohnehin mit der Gründung, beschrieben unter Gründung einer Gesellschaft in der Türkei als Ausländer.
Artikel 7, 8 und 9: Körperschaftsteuer
Artikel 7 fasst Art. 10 Abs. 1 Buchst. i des Körperschaftsteuergesetzes neu. Gewinne aus dem Kauf von Waren im Ausland und deren Verkauf im Ausland, ohne sie in die Türkei zu bringen, oder aus der Vermittlung solcher Geschäfte sind zu 95 % abziehbar, in genehmigten Industriezonen und im Finance Centre zu 100 %. Zwei Bedingungen gelten: Der Gewinn muss bis zum Abgabetermin der Körperschaftsteuererklärung in die Türkei überwiesen werden, und bei der Vermittlung dürfen weder Verkäufer noch Käufer in der Türkei sein. Derselbe Artikel fügt Buchstabe j ein: Ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum zieht 95 % (in genehmigten Zonen und im Finance Centre 100 %) seiner ausschließlich aus diesen Leistungen erzielten Auslandseinkünfte ab, unter derselben Überweisungsbedingung, zwanzig Wirtschaftsjahre ab dem Jahr des Tätigkeitsbeginns.
Artikel 8 ersetzt Art. 32 Abs. 8: Ab 2027 werden Einkünfte ausschließlich aus Produktion von Gesellschaften mit Industrieregistereintrag und tatsächlicher Produktion sowie Einkünfte ausschließlich aus landwirtschaftlicher Produktion mit 12,5 % besteuert, ohne zusätzliche Ermäßigung nach Absatz 7. Artikel 9 nimmt die neuen Abzüge in die Liste des Art. 32/C auf, die bei der inländischen Mindestkörperschaftsteuer von 10 % erhalten bleiben. Der allgemeine Satz und seine Ausnahmen stehen in Körperschaftsteuersatz der Türkei 2026.
Artikel 10: Vermögensamnestie
Artikel 10 fügt dem Körperschaftsteuergesetz den vorläufigen Art. 19 hinzu. Natürliche und juristische Personen können Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente im Ausland, und Steuerpflichtige solche Werte in der Türkei, die nicht in ihren Büchern stehen, bis 31.7.2027 einer türkischen Bank oder einem Wertpapierhändler melden. Ausländische Werte müssen binnen zwei Monaten auf einem türkischen Konto eingehen. Die Bank erhebt sofort 5 %; bei Verpflichtung, die Werte ein bis fünf Jahre in Termineinlagen, Staatsanleihen, Leasingzertifikaten oder Wagniskapitalfonds zu halten, sinkt der Satz auf 4 %, 3 %, 2 %, 1 % oder 0 %; für Meldungen ab 1.1.2027 erhöhen sich diese Sätze um einen halben Punkt. Gemeldete Beträge sind vor Betriebsprüfung und Nachveranlagung geschützt, wenn alle Bedingungen eingehalten werden.
Wer in die Türkei zieht, versteht dieses Regime leicht falsch. Geld, das ein Nicht-Ansässiger in die Türkei bringt, ist kein Einkommen, und das Beispiel in Rundschreiben Nr. 333 zu einer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Person sagt genau das. Die Amnestie zielt auf Werte, die hätten versteuert werden müssen und nicht versteuert wurden. Wer mit legal verdienten Ersparnissen kommt, findet die Abgrenzung in Ruhestand in der Türkei.
Artikel 1, 3, 11 und 13: Beitreibung, Start-ups und Finance Centre
Artikel 1 erlaubt dem Finanzamt, öffentliche Forderungen bis zu 72 statt 36 Monate zu stunden; Sicherheit ist erst über 1.000.000 TL statt über 50.000 erforderlich. Artikel 3 ändert Art. 17 des Einkommensteuergesetzes zu Aktien, die Tech-Start-ups ihren Mitarbeitern geben: Die Befreiung steigt auf das Doppelte des Jahresbruttolohns, und bei Verkauf innerhalb von zwei Jahren wird die ganze befreite Steuer nacherhoben, innerhalb von drei bis vier Jahren 75 %, innerhalb von fünf bis sechs Jahren 25 %. Rundschreiben Nr. 335 fasst die Beispiele neu. Artikel 11 nimmt nicht börsennotierte Tech-Start-ups mit Ministeriumsabzeichen bei Kapitalerhöhungen aus Wandeldarlehen von den Regeln des Handelsgesetzbuchs über bedingtes Kapital aus und befreit digitale Gesellschaften von Inkubationsgründern drei Jahre von Kammerbeiträgen. Artikel 13 verlängert den 100-%-Abzug des Finance Centre bis zum Steuerjahr 2047 und die Befreiung von Finanzgebühren von fünf auf zwanzig Jahre.
Artikel 14: wann welcher Artikel gilt
| Artikel | Inkrafttreten |
|---|---|
| 4 (Art. 20/D) | Mit Veröffentlichung am 4.6.2026, anwendbar auf Personen mit Ansässigkeit ab 1.1.2026 |
| 7 und 9 (Transithandel, Zentren, Mindeststeuer) | Mit Veröffentlichung, ab Erklärungen fällig am oder nach 1.7.2026 und für Einkünfte 2026 |
| 8 (12,5 %) | Mit Veröffentlichung, für Einkünfte ab 2027 |
| Alle übrigen | Mit Veröffentlichung, 4.6.2026 |
Die praktische Folge von Art. 14 Buchst. a: Die persönliche Befreiung reicht zurück zu Personen, die in den ersten fünf Monaten 2026 ansässig wurden, bevor es das Gesetz gab. Ihre Antragsfrist endet trotzdem Ende 2026. Wer etwa im Februar 2026 ansässig wurde, hat weniger Zeit, als er vielleicht denkt.
Auf wessen Seite wir stehen und wie wir bezahlt werden
Ein solches Steuerpaket erklären meist Menschen, deren Einnahmen an dem Geschäft hängen, das es fördert: das Relocation-Unternehmen am Umzug, die Bank an der Einlage, der Bauträger am Verkauf. Wir nehmen von keinem von ihnen eine Provision, in keiner Form und in keiner Akte. Das Honorar unseres Mandanten ist unsere einzige Einnahme aus dem Mandat und ändert sich nicht mit seiner Entscheidung. Deshalb kostet es uns nichts, jemandem zu sagen, dass ein Artikel auf ihn nicht passt.
Wir sind Rechtsanwälte, keine zugelassenen Anlageberater. Wir geben keine persönliche Anlageempfehlung zu Finanzinstrumenten, auch nicht zur Wahl der Haltefrist bei der Vermögensamnestie. Wir beraten zur rechtlichen und steuerlichen Lage, die das Gesetz schafft: wer begünstigt ist, welche Bescheinigung oder Meldung nötig ist und bis wann.
Den richtigen Artikel auf Ihren Fall anwenden
Wenn Sie über einen Umzug entscheiden, ist die Frage Artikel 4 und seine Drei-Jahres-Rückschau. Wenn Sie eine Gruppe führen, die Leistungen in der Türkei bündeln könnte, sind es die Artikel 5, 6 und 7 und die noch ausstehenden Ministeriumsregeln. Wenn Sie nie erklärte Werte halten, ist es Artikel 10 mit der Frist 31.7.2027. Unsere Steuerarbeit ist unter internationale Steuerplanung beschrieben.
Was diese Seite nicht klärt
Sie klärt nicht den Inhalt der Regeln des Industrieministeriums zu qualifizierten Dienstleistungszentren, die ich nicht veröffentlicht fand. Sie legt das Körperschaftsteuer-Rundschreiben vom 4. Juli 2026 zu den neuen Abzügen nicht Zeile für Zeile aus. Sie sagt nicht, welche Haltefrist bei der Amnestie zu Ihren Finanzen passt; das ist eine Anlagefrage, keine Rechtsfrage.




