Türkei 20 Jahre steuerfrei: Die Befreiungsbescheinigung nach Rundschreiben Nr. 333, Schritt für Schritt

Rundschreiben Nr. 333: welches Finanzamt, Antragsfrist nach Monat der Ansässigkeit, was Anlage 1 wirklich ist, und alle 13 Beispiele in einer Tabelle.

Rohat Kahraman· 16. September 2026Aktualisiert · 16. September 2026
Morgendämmerung über der Istanbuler Uferpromenade in Marineblau und Gold, Titelbild zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag auf die türkische 20-Jahres-Steuerbefreiungsbescheinigung nach Rundschreiben Nr. 333

Die zwanzigjährige Befreiung von Auslandseinkünften gilt für niemanden automatisch. Sie gilt für Personen mit Bescheinigung, und die Bescheinigung muss in einem Zeitfenster beantragt werden, das am Ende des Umzugsjahres schließt. Die Regeln dafür stehen nicht im Gesetz, sondern im Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 333, veröffentlicht im Amtsblatt vom 4. Juli 2026. Es hat acht Artikel, eine Anlage und dreizehn Beispiele, und es ist der Text, den das Finanzamt liest, wenn Ihr Antrag eingeht.

Diese Seite behandelt nur dieses Rundschreiben. Was befreit ist und was steuerpflichtig bleibt, steht unter Türkei 20 Jahre steuerfrei: Was Artikel 20/D wirklich regelt; wo die Befreiung im Gesetz steht, unter Gesetz 7582 Artikel für Artikel. Ich gehe hier das Verfahren in der Reihenfolge durch, in der Sie es erleben, und sage offen, wo das Rundschreiben schweigt.

Quellen, geprüft am 16. September 2026: Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 333, Amtsblatt Nr. 33300 vom 4. Juli 2026, Art. 1 bis 8 und Anlage 1; Einkommensteuergesetz Nr. 193, Art. 20/D sowie Art. 3, 4, 5, 106 und 107, konsolidierte Fassung auf mevzuat.gov.tr; Gesetz Nr. 7582, Art. 14, Amtsblatt Nr. 33270 vom 4. Juni 2026; Zivilgesetzbuch Nr. 4721, Art. 21.

Was das Rundschreiben enthält

ArtikelGegenstandInhalt
1Zweck und AnwendungsbereichVerfahren zu Art. 20/D des Einkommensteuergesetzes
2RechtsgrundlageVoller Wortlaut von Art. 20/D
3Begünstigte, Voraussetzungen, SonderfälleZehn Absätze: Rückschau, Ansässigkeit bei Antragstellung, ab 1.1.2026, Bescheinigung und Frist, frühere Miet- und Kapitalerträge, keine Erklärung, türkische Einkünfte bleiben steuerpflichtig, Aufwendungen, Steueranrechnung, nur natürliche Personen; Beispiele 1 bis 11
4Aufgaben der FinanzämterVier Prüfungen vor Erteilung
5Personen ohne VoraussetzungenNachveranlagung mit Verkürzungsstrafe und Verzugszinsen; Beispiel 12
6SonstigesNicht oder nicht mehr Ansässige; Beispiel 13
7 und 8Inkrafttreten und AusführungMit Veröffentlichung am 4.7.2026
Anlage 1BefreiungsbescheinigungMuster des Schreibens, das das Finanzamt ausstellt

Schritt 1: erst ansässig werden, dann beantragen

Art. 3 Abs. 2 macht die Reihenfolge zur Bedingung: Am Tag der Antragstellung müssen Sie in der Türkei als ansässig gelten. Ein Antrag aus dem Ausland vor dem Umzug ist verfrüht, egal wie fest der Plan ist.

Ansässig bedeutet den Test aus Art. 4 GVK: Wohnsitz in der Türkei oder mehr als sechs Monate ununterbrochener Aufenthalt in einem Kalenderjahr, wobei vorübergehende Abwesenheiten nicht unterbrechen. Art. 5 nimmt Ausländer aus, die für eine bestimmte vorübergehende Tätigkeit oder zu Ausbildung, Behandlung, Erholung oder Reise kommen. Die Beispiele sprechen von einer Person, die "am 12.7.2026 ansässig" wurde, aber weder Rundschreiben noch Gesetz sagen, wie dieses Datum bestimmt wird, wenn die Ansässigkeit aus der Sechs-Monats-Regel folgt und nicht aus einem gemeldeten Wohnsitz. Auch deshalb verankere ich die Ansässigkeit meiner Mandanten lieber an einem dokumentierten Wohnsitz.

Art. 3 Abs. 3 übernimmt den Datumsfilter aus Gesetz 7582, Art. 14 Buchst. a: Nur wer ab dem 1.1.2026 ansässig wird, kann die Befreiung nutzen.

Schritt 2: die drei Kalenderjahre vor dem Ansässigkeitsjahr prüfen

Art. 3 Abs. 1 wiederholt die Bedingung des Gesetzes: kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht in der Türkei in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Ansässigkeitsjahr. Art. 3 Abs. 5 wiederholt die Ausnahme: Eine frühere Steuerpflicht nur aus türkischen Mieteinkünften, Kapitalerträgen oder Veräußerungsgewinnen hindert die Bescheinigung nicht.

Bauen Sie die drei Jahre vor dem Antrag aus Dokumenten auf: gemeldete Adressen, eine etwaige türkische Steuernummer und wofür sie vergeben wurde, Lohnabrechnungen, Organstellungen in Gesellschaften. Die Beispiele unten zeigen, dass das Finanzamt schon einen einzigen Lohn mit Steuerabzug als schädliche Steuerpflicht wertet.

Schritt 3: fristgerecht beim richtigen Finanzamt beantragen

Art. 3 Abs. 4 regelt Ort und Zeit. Zuständig ist das Finanzamt, das Ihre Einkommensteuer festsetzt. Für unbeschränkt Steuerpflichtige ist das nach Art. 106 GVK das Finanzamt des Wohnsitzes. Beantragt wird schriftlich; das Rundschreiben schreibt keine Form vor und nennt keinen Online-Weg.

Die Frist endet mit dem Kalenderjahr, in dem Sie ansässig wurden. Bei Ansässigkeit im November oder Dezember endet sie Ende Februar des Folgejahres.

Ansässig geworden imLetzter Antragstag
Januar bis Oktober 202631. Dezember 2026
November oder Dezember 202628. Februar 2027
Januar bis Oktober 202731. Dezember 2027
November oder Dezember 202729. Februar 2028
Januar bis Oktober 202831. Dezember 2028

Was danach passiert, zeigt Beispiel 2: Eine am 2.3.2028 ansässig gewordene Person beantragt am 1.5.2030 und erhält keine Bescheinigung. Einen Weg für verspätete Anträge enthält das Rundschreiben nicht. Wer in den ersten Monaten 2026 ansässig wurde, also bevor das Gesetz überhaupt veröffentlicht war, bekam keine Nachfrist: Auch für ihn endet die Frist am 31. Dezember 2026. Wer mit Wohnsitz in der Türkei den Sommer im Ausland verbringt, verliert die Ansässigkeit dadurch nicht, und für den Sechs-Monats-Weg sagt Art. 4 Nr. 2 GVK ausdrücklich, dass vorübergehende Abwesenheiten die Aufenthaltsdauer nicht unterbrechen.

Schritt 4: was das Finanzamt prüft

Art. 4 zählt die Prüfungen auf: ob Sie in den drei Kalenderjahren vor der Ansässigkeit in der Türkei einen Wohnsitz oder eine Steuerpflicht hatten, ob Sie in der Türkei ansässig sind und ob Sie fristgerecht beantragt haben. Stimmt alles, wird die Bescheinigung erteilt.

In der Praxis schicke ich den Antrag mit den Belegen, die diese Prüfungen brauchen, statt auf Nachfragen zu warten: Adressmeldebescheinigung, bei der Sechs-Monats-Regel die Ein- und Ausreisedaten, ausländische Ansässigkeitsbescheinigungen oder Steuererklärungen für die drei Jahre und eine kurze Aufstellung türkischer Einkünfte dieser Jahre nach Art, damit die Mietausnahme auf den ersten Blick sichtbar ist. Nichts davon steht im Rundschreiben; es ist die Akte, die ich später verteidigen möchte.

Was im Antrag stehen sollte

Weil das Rundschreiben keine Form vorgibt, liegt der Inhalt bei uns. Meine Anträge enthalten diese Teile, jeweils mit einem Beleg dahinter.

Teil des AntragsInhaltBeleg
IdentitätName, bei türkischen Staatsangehörigen die Identitätsnummer, bei Ausländern die Ausländer-Identitätsnummer oder SteuernummerAusweis, Aufenthaltserlaubnis, Steuerregistrierung
AnsässigkeitSeit wann und nach welcher Nummer von Art. 4 GVKAdressmeldebescheinigung; gegebenenfalls Ein- und Ausreisedaten
RückschauKein türkischer Wohnsitz in den drei Kalenderjahren und Land des AufenthaltsAusländische Ansässigkeitsbescheinigung, ausländische Steuererklärung, Meldebescheinigungen
Türkische EinkünfteArt jeder türkischen Einkunft in den drei Jahren und Umfang einer SteuerpflichtMieterklärungen, Bankbelege zum Quellensteuerabzug
AntragErteilung der Befreiungsbescheinigung nach Rundschreiben Nr. 333, Art. 3 Abs. 4

Die Zeile "türkische Einkünfte" sollte nicht leer bleiben. Eine frühere Miete oder Quellensteuer auf Zinsen schadet nach Art. 3 Abs. 5 nicht; taucht sie aber unerwähnt in den eigenen Daten des Finanzamts auf, kann sie zum "den Angaben im Antrag widersprechenden Umstand" werden, von dem Anlage 1 spricht. Einen unschädlichen Umstand zu verschweigen, ist riskanter, als ihn von Anfang an zu nennen.

Ehepartner und Kinder: jede Person braucht eine eigene Bescheinigung

Die Befreiung ist persönlich, und das Rundschreiben kennt keinen Familienantrag. Jedes ansässig werdende Familienmitglied muss die Rückschau selbst erfüllen und selbst beantragen. Hat ein Ehepartner in den Rückschau-Jahren in der Türkei auf einer Gehaltsliste gestanden, erhält dieser Ehepartner keine Bescheinigung, der andere schon.

Für Kinder unter elterlicher Sorge knüpft Art. 21 des Zivilgesetzbuchs den Wohnsitz an den der Eltern, bei fehlendem gemeinsamen Wohnsitz an den des Elternteils, bei dem das Kind lebt. Ein mit der Familie umziehendes Kind wird also zum selben Datum ansässig. Hat das Kind eigene Auslandseinkünfte, etwa Miete aus einer geerbten Wohnung, wickeln nach Art. 107 GVK die gesetzlichen Vertreter die Steuerangelegenheiten ab; den Antrag stellen die Eltern. Eine eigene Frist für das Kind gibt es nicht: Es gilt dasselbe Ende des Ansässigkeitsjahres.

Anlage 1: was die Bescheinigung wirklich sagt

Manche Ratgeber beschreiben Anlage 1 als Antragsformular. Das ist sie nicht. Anlage 1 ist das Muster des Antwortschreibens des Finanzamts: im Namen der Finanzdirektion und des Finanzamts, mit Bezug auf "Ihren Antrag vom …", mit einer Zusammenfassung von Art. 20/D und dem Hinweis, dass die Bescheinigung nach Rundschreiben Nr. 333 erteilt wird.

Zwei Sätze darin verdienen Aufmerksamkeit. Die Bescheinigung hält fest, dass Sie persönlich für die verkürzte Steuer und die zugehörigen Strafen, Zinsen und Zuschläge haften, wenn sich ein den Angaben im Antrag widersprechender Umstand herausstellt oder später ergibt. Und sie weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der Verfahrensregeln Sanktionen folgen. Die Bescheinigung beruht also auf Ihren Angaben, und das Risiko eines ungenauen Antrags bleibt bei Ihnen.

Die dreizehn Beispiele in einer Tabelle

Bsp.SachverhaltErgebnis
1Ansässig am 12.7.2026; 2023 bis 2025 keine Steuerpflicht, kein Wohnsitz; Antrag 1.12.2026Erteilt
2Ansässig am 2.3.2028; 2025 bis 2027 sauber; Antrag 1.5.2030Abgelehnt: verspätet
3Ansässig am 12.5.2028; beginnt am 30.10.2028 Einzelhandel mit Bekleidung; Antrag 15.11.2028Erteilt, wenn 2025 bis 2027 sauber
4Wohnsitz in der Türkei 2022; Wegzug am 10.11.2024; 2027 Wohnsitz zurück in die TürkeiAbgelehnt: 2024 ansässig
5Ansässig am 12.5.2028; erklärt seit 7.5.2026 türkische MieteErteilt: Mietsteuerpflicht schadet nicht
6Ansässig am 23.7.2028; 2026 Lohn eines türkischen Arbeitgebers mit SteuerabzugAbgelehnt
7Ansässig am 15.9.2028; seit 1.1.2026 gewerbliche Steuerpflicht in der TürkeiAbgelehnt
8Inhaber mit türkischer Miete, türkischen Kapitalerträgen und Miete aus dem AuslandAuslandsmiete nicht in der türkischen Erklärung
9Inhaber vermietet Immobilie in der TürkeiTürkische Miete steuerpflichtig
10Inhaber, Ingenieur in der Türkei, berät im Ausland ansässige Kunden zu ihren türkischen InvestitionenHonorar steuerpflichtig
11Inhaber: 600.000 TL Miete in Istanbul, 500.000 TL Dividende einer türkischen Gesellschaft; Dividende einer spanischen Gesellschaft, Miete in MonacoTürkische Posten erklärt; ausländische befreit und nicht erklärt
12Bescheinigung am 1.12.2026; Prüfung 2027 findet nicht angemeldetes Gewerbe in 2025 und 2026Aufhebung ab Ansässigkeit am 12.5.2026; Steuer, Verkürzungsstrafe, Zinsen
13In den VAE ansässig, nicht in der Türkei; überweist 100.000 US-Dollar und 50.000 Euro Miete aus Frankreich auf ein türkisches KontoIn der Türkei nicht steuerpflichtig

Beispiel 3 beantwortet eine häufige Frage: Darf ich nach dem Umzug in der Türkei ein Geschäft beginnen? Ja. Eine türkische Tätigkeit nach der Ansässigkeit schadet der Bescheinigung nicht; die Rückschau betrifft die drei Jahre davor. Die gewerblichen Einkünfte selbst sind türkisch und wie bei jedem anderen steuerpflichtig.

Nach der Bescheinigung

Art. 3 Abs. 6, 8 und 9 regeln den laufenden Betrieb: befreite Auslandseinkünfte werden nicht erklärt und bleiben auch außerhalb jeder Erklärung für türkische Einkünfte, zugehörige Aufwendungen werden nicht abgezogen, ausländische Steuer wird nicht angerechnet. Art. 3 Abs. 7 hält türkische Einkünfte voll steuerpflichtig, Abs. 10 schließt Gesellschaften aus.

Art. 5 ist das lange Ende. Stellt das Finanzamt später fest, dass die Voraussetzungen fehlten, setzt es die nicht festgesetzte Steuer mit Verkürzungsstrafe und Verzugszinsen fest. In Beispiel 12 wird die Bescheinigung bis zum Ansässigkeitsdatum zurück aufgehoben, nicht erst ab Entdeckung.

Art. 6 betrifft den Wegzug: Wer nicht mehr ansässig ist, wird nach Art. 3 GVK in der Türkei nur noch mit türkischen Einkünften besteuert, mit oder ohne Bescheinigung.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Zu Ablehnungen sagt das Rundschreiben nichts. Eine Ablehnung ist ein schriftlicher Verwaltungsakt des Finanzamts und kann angefochten werden; die Frist läuft ab Zustellung und ist kurz, deshalb gehört das Ablehnungsschreiben noch am Tag des Eingangs zu einem Anwalt. Wirksamer ist der Schritt davor: Ein Antrag, der die vier Prüfungen schon beantwortet, lässt wenig Raum für eine Ablehnung wegen fehlender Angaben.

Auf wessen Seite wir stehen und wie wir bezahlt werden

Am eifrigsten wollen oft diejenigen diesen Antrag für Sie stellen, die am Umzug verdienen: Relocation-Firmen, Bauträger, deren Wohnung Ihr Wohnsitz wird, Banken, die Ihre Konten führen. Wir nehmen von keinem von ihnen eine Provision, in keiner Form und in keiner Akte. Unsere einzige Einnahme aus Ihrem Mandat ist das Honorar, das Sie zahlen, und es steigt nicht, wenn Sie umziehen. Deshalb können wir Ihnen vor der Adressanmeldung sagen, dass Rückschau oder Frist die Tür schon geschlossen haben, ohne dabei etwas zu verlieren.

Wir sind Rechtsanwälte, keine zugelassenen Anlageberater und nicht Ihre deutschen Steuerberater. Wir geben keine persönliche Anlageempfehlung zu Finanzinstrumenten. Wir bereiten die türkische Akte vor und verteidigen sie: Ansässigkeitstatsachen, Antrag, Bescheinigung und Fristen.

Bevor Sie den Antrag stellen

Schicken Sie uns Ihr geplantes Ansässigkeitsdatum, Ihre gemeldete oder geplante türkische Adresse und die Unterlagen der drei Rückschau-Jahre. Wir sagen Ihnen schriftlich, welche Frist für Sie gilt, ob etwas in den Unterlagen die Bescheinigung verhindert und was dem Antrag beizufügen ist. Unsere Steuerarbeit ist unter internationale Steuerplanung beschrieben. Wer nach dem Umzug weiter eine Gesellschaft führt, liest vorher Umzug in die Türkei mit einer ausländischen Gesellschaft; wer weiter für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, den Beitrag zum Remote-Gehalt.

Was diese Seite nicht klärt

Sie klärt nicht, wie das Ansässigkeitsdatum bestimmt wird, wenn es aus der Sechs-Monats-Regel folgt; das Rundschreiben verwendet Daten, ohne zu sagen, wie man sie findet. Sie klärt nicht, ob es für diesen Antrag einen Online-Weg gibt, weil das Rundschreiben keinen nennt. Sie klärt nicht Frist und Gericht für die Anfechtung einer Ablehnung im Einzelfall.

Rechtsgrundlagen

  • Gelir Vergisi Genel Tebliği (Seri No: 333)m.1-8; Ek-1; Examples 1-13Amtsblatt Nr. 33300, 4. Juli 2026Amtlicher Text
  • Gelir Vergisi Genel Tebliği (Seri No: 333) Ek-1İstisna Belgesi örneğiMuster der vom Finanzamt ausgestellten BescheinigungAmtlicher Text
  • Gelir Vergisi Kanunu (Law No. 193)mükerrer m.20/D; m.3, 4, 5, 106Konsolidierte Fassung; Art. 106 Ort der FestsetzungAmtlicher Text
  • 7582 sayılı Bazı Kanunlarda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanunm.4, m.14Amtsblatt Nr. 33270, 4. Juni 2026Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Ist Anlage 1 des Rundschreibens Nr. 333 das Antragsformular?

Nein. Anlage 1 ist das Muster der Befreiungsbescheinigung, die das Finanzamt als Antwort auf Ihren Antrag ausstellt. Der Antrag selbst ist ein schriftliches Gesuch an das Finanzamt, dessen Form das Rundschreiben nicht vorgibt.

Bei welchem Finanzamt beantrage ich?

Art. 3 Abs. 4 des Rundschreibens verweist auf das für die Festsetzung Ihrer Einkommensteuer zuständige Finanzamt. Nach Art. 106 GVK ist das das Finanzamt am Wohnsitz des Steuerpflichtigen.

Bis wann muss die Bescheinigung beantragt werden?

Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie in der Türkei ansässig wurden, bei Ansässigkeit im November oder Dezember bis Ende Februar des Folgejahres. In Beispiel 2 erhält ein verspäteter Antragsteller keine Bescheinigung.

Kann ich vor dem Umzug beantragen?

Nein. Art. 3 Abs. 2 verlangt, dass Sie am Tag des Antrags in der Türkei ansässig sind. Der Antrag folgt der Ansässigkeit, innerhalb derselben Frist.

Darf ich nach Erhalt der Bescheinigung in der Türkei ein Geschäft beginnen?

Ja. Beispiel 3 beschreibt eine Person, die nach der Ansässigkeit einen Einzelhandel beginnt und trotzdem die Bescheinigung erhält, weil die Rückschau nur die drei Kalenderjahre davor erfasst. Die Geschäftseinkünfte sind türkisch und normal steuerpflichtig.

Was passiert, wenn das Finanzamt später feststellt, dass ich die Voraussetzungen nicht erfüllte?

Nach Art. 5 und Beispiel 12 wird die Bescheinigung ab dem Ansässigkeitsdatum aufgehoben und die Steuer auf die nicht erklärten Auslandseinkünfte mit Verkürzungsstrafe und Verzugszinsen festgesetzt.