Türkei ändert Immobilienhandelsverordnung: Protokoll regelt Ausnahmen und Nutzungsentgelt des sicheren Zahlungssystems
Die Änderung der Verordnung über den Immobilienhandel (Taşınmaz Ticareti Hakkında Yönetmelik) durch das Handelsministerium wurde am 1. Oktober 2026 im Resmî Gazete Nr. 33387 veröffentlicht und trat mit Veröffentlichung in Kraft. Nach dem neuen fünften Absatz des Zusatzartikels 1 läuft das sichere Zahlungssystem (güvenli ödeme sistemi) nach einem Protokoll zwischen Handelsministerium, Umweltministerium und einem Integrator; es regelt ausgenommene Verkäufe, Pilotanwendung, Nutzungsentgelt und dessen Aufteilung. Zudem ersetzt die Änderung in Absatz 10 des vorläufigen Artikels 1 das Datum 1/7/2026 durch 1/12/2026.
Was das für Sie bedeutet
Für Ausländer, die in der Türkei Immobilien kaufen oder verkaufen, werden die vom sicheren Zahlungssystem ausgenommenen Verkäufe und die Kosten seiner Nutzung nun im Protokoll statt in der Verordnung selbst festgelegt.
Quellen
- Resmî GazetePrimärtext
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