Arbeitserlaubnis und Anwerbung — Rechtsdienstleistungen in Montenegro (RoNa Legal, Budva)

Visum & Aufenthalt

Legal in Montenegro arbeiten — mit lizenzierten montenegrinischen Anwälten an Ihrer Seite

Wir verbinden internationale Arbeitskräfte mit unseren geprüften Arbeitgebermandanten in Montenegros Hotellerie-, Bau- und Yachtservice-Sektor. Keine Vorabgebühren für Arbeitnehmer — nur übliche montenegrinische Anwaltsgebühren, wenn Sie uns beauftragen.

Aktualisiert ·

In Montenegro zugelassen
Montenegrinische Anwaltskammer, Reg.-Nr. 4440 & 4623
Arbeitsvermittlung (NACE 78.10)
Lizenziert für posredovanje u zapošljavanju
ILO „Employer Pays“-konform
Arbeitnehmer zahlen keine Vermittlungsgebühren
2026
Jahr der Novelle des montenegrinischen Ausländergesetzes für ausländische Arbeitskräfte
30-60
Typische Bearbeitungszeit der Single Permit (Tage)
12
Herkunftsländer unserer bisherigen Mandanten
€0
Vorab-Vermittlungsgebühren für Arbeitnehmer (ILO-Konformität)

Wen wir unterstützen

Unsere Leistungen

So läuft es ab

Schritt 1: Erstgespräch (kostenlos, 30 Minuten)

Per Online-Videogespräch oder persönlich in unserem Büro in Budva. Wir besprechen Ihren Hintergrund, Ihre Qualifikationen und Ihren Zielsektor. Vorprüfung der Unterlagen. Wir entscheiden gemeinsam, ob wir Ihnen helfen können. Unverbindlich.

Schritt 2: Mandatsvereinbarung

Transparente Gebührenstruktur (Gebühren entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber, nie von beiden). Einhaltung des ILO-Prinzips „Employer Pays“ schriftlich bestätigt. Mandatsvereinbarung auf Englisch und in Ihrer bevorzugten Sprache. Datenschutzhinweis nach KVKK/DSGVO.

Schritt 3: Kontaktherstellung oder Antrag

Für Arbeitnehmer: Vorstellung bei passenden Arbeitgebermandanten ODER eigenständige Single-Permit-Unterstützung. Für Arbeitgeber: Kandidaten-Screening ODER Einreichung des Single-Permit-Antrags. Die Dokumentenvorbereitung beginnt.

Schritt 4: Antrag und Visum

Einreichung des Single-Permit-Antrags beim Innenministerium (MUP). Koordination von Apostille und Übersetzung der Dokumente. Bearbeitungszeit von 30–60 Tagen. Wöchentliche Statusupdates an beide Seiten.

Schritt 5: Ankunft und Integration

Der Arbeitnehmer reist mit dem Einreisevisum nach Montenegro ein. Unterstützung bei der Adressanmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ausstellung der Single-Permit-Karte. Laufende Betreuung in den ersten 90 Tagen.

Einen ausführlichen Leitfaden für 12 Herkunftsländer – mit BMET (Bangladesch), DMW (Philippinen), DoFE (Nepal), eMigrate (Indien) und 8 weiteren regulatorischen Rahmenwerken der Herkunftsländer – finden Sie in unserem begleitenden Hub: Arbeiten in Montenegro 2026: Der komplette Rechtsleitfaden. Er behandelt das Single-Permit-Verfahren, Gehaltserwartungen nach Sektor, Arbeitnehmerrechte nach dem montenegrinischen Arbeitsgesetzbuch und den Schutz vor Betrug im Detail.

Der Kauf eines Hotels und seine Personalausstattung sind ein Projekt, nicht zwei: Unser Leitfaden zu Hotelinvestitionen in Montenegro behandelt die Due Diligence beim Erwerb gemeinsam mit der hier beschriebenen saisonalen Personalplanung.

Nepal: Zur DoFE-Registrierung, zur Arbeitsgenehmigung Shram Swikriti, zur mehrstufigen konsularischen Legalisation über die Botschaft Montenegros in Neu-Delhi und zum vollständigen Weg von Nepal nach Montenegro siehe unseren Nepal-Leitfaden für Arbeitnehmer.

Philippinen: Zur DMW-Akkreditierung (vormals POEA) über das Migrant Workers Office in Budapest, zur OEC-Ausreisefreigabe, zum Dokumentenweg mit nur einer Apostille und zum vollständigen Verfahren von den Philippinen nach Montenegro siehe unseren Philippinen-Leitfaden für Arbeitnehmer.

Usbekistan: Zur Freigabe durch die Migrationsagentur, zum Dokumentenweg mit nur einer Apostille, zur Türk-dünyası-Brücke mit Routing über Istanbul und zum vollständigen Verfahren von Usbekistan nach Montenegro siehe unseren Usbekistan-Leitfaden für Arbeitnehmer.

Bangladesch: Zur BMET-Registrierung, zum Smart-Card-Verfahren, zu den Freigabekosten in Dhaka, zur rechtskonformen Single-Permit-Abfolge und zum vollständigen Weg von Bangladesch nach Montenegro siehe unseren Bangladesch-Leitfaden für Arbeitnehmer.

Schutz vor Betrug — kennen Sie die Warnsignale

Bevor Sie für eine Arbeit in Montenegro einen Vermittler oder Anwalt beauftragen, prüfen Sie diese Signale. Das ILO-Prinzip „Employer Pays“ bedeutet: Ein seriöser Anbieter wird von Ihnen niemals Vermittlungsgebühren im Voraus verlangen.

Wenn Sie betrogen wurden, wenden Sie sich an uns, an die Botschaft Ihres Landes in Podgorica, an die montenegrinische Arbeitsinspektion oder an die IOM Montenegro.

Preise und Konditionen

Transparente Gebührenstruktur — offengelegt, bevor irgendeine Tätigkeit beginnt. Arbeitnehmer zahlen nach dem ILO-Prinzip „Employer Pays“ niemals Vermittlungsgebühren. Arbeitgebermandate werden je Auftrag angeboten.

PositionFür ArbeitnehmerFür Arbeitgeber
Erstgespräch (30 Min.)KostenlosKostenlos
Vermittlungs-/Rekrutierungsgebühren0 € (ILO Employer Pays)Angebot je Mandat
Unterstützung beim Single-Permit-AntragÜbliche AnwaltsgebührenPauschale pro Arbeitskraft
Apostille und Übersetzung der DokumenteWeitergabe zum SelbstkostenpreisWeitergabe zum Selbstkostenpreis
Compliance-AuditEntfälltAuf Stunden- oder Projektbasis
StreitbeilegungFür unsere Mandanten inklusiveAuf Stundenbasis
ZahlungswährungEUREUR
Umsatzsteuer (PDV)Gemäß montenegrinischem SteuerrechtGemäß montenegrinischem Steuerrecht
MengenrabatteEntfälltAb 5 Positionen möglich

Eine detaillierte Gebührenübersicht erhalten Sie nach dem Erstgespräch mit Ihrer Mandatsvereinbarung. Wir berechnen nichts, bevor Sie das Mandat unterschrieben und verstanden haben.

Rechtlicher Hinweis

Gebührenübersicht (2026)

LeistungGebühr
Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis (pro Person)1.450 €
Gesellschaftsgründung (DOO)1.850 €
Buchhaltung & Compliance (optional)ab 80 € / Monat
Erstberatung (online, anrechenbar)120 €

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird über Ihre Gesellschaft beantragt; die Gebühr umfasst Antragsabwicklung, amtliche Gebühren und ein Jahr Krankenversicherung. Die Erlaubnis wird jährlich verlängert.

Übliche Kombinationen: Alleininhaber (Gesellschaft + Aufenthalt) 3.300 € · Zwei Gesellschafter 4.750 € · Drei Gesellschafter 6.200 € · Jedes weitere Familienmitglied 1.450 €.

Alle Beträge sind in Euro (€) und Richtwerte; für jeden Fall wird ein individuelles, aufgeschlüsseltes Angebot erstellt. Amtliche und administrative Kosten sind Schätzungen und können sich mit den staatlichen Gebühren ändern. Die Erstberatung (120 €) wird bei Beauftragung voll angerechnet.

Häufig gestellte Fragen

Zahlen Arbeitnehmer Vermittlungs- oder Rekrutierungsgebühren, um in Montenegro zu arbeiten?

Nein. Nach dem ILO-Prinzip „Employer Pays“ zahlen Arbeitnehmer niemals Vermittlungsgebühren – die Rekrutierungskosten trägt der Arbeitgeber. Dieser Ansatz ist am IRIS-Standard und an der ILO-Konvention 181 ausgerichtet; ein seriöser Anbieter wird von Ihnen niemals Vermittlungsgebühren im Voraus verlangen. Rechtsdienstleistungen werden ausschließlich nach dem üblichen montenegrinischen Anwaltsgebührenschema abgerechnet, das vor Beginn jeder Tätigkeit im Mandatsschreiben offengelegt wird.

Ist RoNa Legal eine Rekrutierungsagentur?

Nein. RoNa Legal ist eine lizenzierte montenegrinische Anwaltskanzlei mit Mandanten auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite und zusätzlich nach NACE 78.10 für posredovanje u zapošljavanju (Arbeitsvermittlung) lizenziert. Diese Lizenz verleiht die rechtliche Befugnis, Arbeitnehmer- und Arbeitgebermandanten innerhalb des bestehenden Mandantennetzwerks zusammenzubringen – mit gegenüber beiden Seiten vollständig offengelegter Doppelvertretung und Protokollen für Interessenkonflikte.

Wie lange dauert das Single-Permit-Verfahren in Montenegro?

Der Antrag auf die Single Permit (kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, jedinstvena dozvola) wird beim Innenministerium (MUP) eingereicht; Apostille und Übersetzung der Dokumente werden parallel koordiniert. Die Bearbeitungszeit beträgt 30–60 Tage, mit wöchentlichen Statusupdates an beide Seiten. Nach der Einreise mit dem Einreisevisum erfolgt die Adressanmeldung innerhalb von 24 Stunden und die Ausstellung der Single-Permit-Karte; in den ersten 90 Tagen besteht laufende Betreuung.

Aus welchen Herkunftsländern unterstützen Sie Arbeitskräfte?

Wir unterstützen Arbeitskräfte aus Bangladesch, Nepal, den Philippinen, Indien, Usbekistan und weiteren Herkunftsländern. Eigene Leitfäden behandeln die BMET-Registrierung und den Smart-Card-Prozess (Bangladesch), die DMW-Akkreditierung über das Migrant Workers Office in Budapest samt OEC-Ausreisefreigabe (Philippinen), die DoFE-Registrierung und die Arbeitsfreigabe Shram Swikriti (Nepal) sowie eMigrate (Indien); unser begleitender Hub für 12 Herkunftsländer deckt 8 weitere regulatorische Rahmenwerke ab.

Wie erkenne ich, ob ein Jobangebot aus Montenegro seriös ist?

Ein seriöser Anbieter ist in Montenegro lizenziert (auf Regierungswebsites überprüfbar), verlangt keine Vermittlungsgebühren im Voraus, stellt einen schriftlichen Vertrag in Ihrer bevorzugten Sprache aus und hat eine echte Büroadresse mit Telefonnummer. Meiden Sie Forderungen wie „Zahlen Sie im Voraus, und wir besorgen Ihnen ein Visum“, „Visum-Garantien“, rein mündliche Zusagen oder die Aufforderung, Ihren Pass abzugeben. Wenn Sie betrogen wurden, wenden Sie sich an uns, an die Botschaft Ihres Landes in Podgorica, an die montenegrinische Arbeitsinspektion oder an die IOM Montenegro.

Welche Geldbußen drohen Arbeitgebern bei illegaler Beschäftigung von Ausländern in Montenegro?

Nach Artikel 210 des montenegrinischen Ausländergesetzes (Zakon o strancima) reichen die Geldbußen für die illegale Beschäftigung von Ausländern von 1.000 bis 10.000 EUR für juristische Personen, von 300 bis 2.000 EUR für die verantwortliche Person im Unternehmen und von 300 bis 6.000 EUR für Einzelunternehmer. Unsere Compliance-Arbeit für Arbeitgeber umfasst die Einreichung des Single-Permit-Antrags im Namen des Arbeitgebers, ein Compliance-Audit zum Ausländergesetz, Beratung zur Quotenzuteilung (jährliche staatliche Quoten) und arbeitsrechtskonforme Vertragsgestaltung.

Was kosten die Montenegro-Pakete für Aufenthaltserlaubnis und Gesellschaftsgründung?

Unsere Festpreise: Gesellschaftsgründung 1.850 €; Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis über Ihre Gesellschaft 1.450 € pro Person; Aufenthalt über Immobilieneigentum 2.200 €; Digital-Nomad-Erlaubnis 1.200 €. Übliche Kombinationen: Alleininhaber (Gesellschaft + Aufenthalt) 3.300 €, zwei Gesellschafter 4.750 €, drei Gesellschafter 6.200 €; jedes weitere Familienmitglied 1.450 €. Beträge sind Richtwerte; für jeden Fall wird ein individuelles Angebot erstellt.

Lassen Sie sich beraten

Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

oder

Über WhatsApp erreichbar