Stand: 8. September 2026. Status: In Kraft. Rechtsakt: Pravilnik o tehničkim zahtjevima za građevinske konstrukcije (Verordnung über technische Anforderungen an Tragwerke), Amtsblatt Montenegros Službeni list CG 130/2026, veröffentlicht am 4. September 2026, in Kraft seit 12. September 2026, anzuwenden ab 12. März 2027. Erlassen vom Ministerium für Raumplanung, Städtebau und Staatsvermögen auf Grundlage von Art. 27 Abs. 5 des Zakon o izgradnji objekata (Baugesetz), Fundstellen 19/25, 92/25, 160/25 und 114/26.
Im Datensatz des Amtsblatts stehen zwei Daten nebeneinander, die sich auf den ersten Blick widersprechen: in einem Feld „in Kraft getreten 12.09.2026", im anderen „Datum des Inkrafttretens 12.03.2027". Bei uns kommt die Frage meist aus der Kaufvertragsprüfung: Der Bauträger sagt Fertigstellung 2028 zu, im Exposé steht kein Wort dazu, nach welcher Vorschrift das Tragwerk gerechnet wurde, und der Notartermin steht davor. Ebenso stellt sie sich, wenn ein halbfertiger Rohbau übernommen oder ein Genehmigungsbudget für 2027 aufgestellt wird. Wir haben Artikel 98 nicht in einer Zusammenfassung gelesen, sondern auf den Satzseiten des Amtsblatts selbst: beide Daten sind echt und haben verschiedene Aufgaben.
Was Artikel 98 anordnet
Die Schlussbestimmung lautet: die Verordnung „stupa na snagu osmog dana od dana objavljivanja u ‚Službenom listu Crne Gore', a primjenjivaće se nakon šest mjeseci od dana stupanja na snagu ovog pravilnika" — sie tritt am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und wird sechs Monate nach diesem Inkrafttreten angewendet. Bei Veröffentlichung am 4. September 2026 ergibt das den 12. September 2026 für das Inkrafttreten und den 12. März 2027 für den Anwendungsbeginn. Der Minister hat den Text am 2. September 2026 unter der Nummer 06-333/26-7804/5 gezeichnet.
Die sechs Monate sind kein Beiwerk. Artikel 97 knüpft die Aufhebungen an das zweite Datum, nicht an das erste: „danom početka primjene ovog pravilnika" — mit dem Tag des Anwendungsbeginns — treten sechs montenegrinische Verordnungen außer Kraft, und zwei jugoslawische Verordnungen von 1965 über Prüfung und Instandhaltung tragender Stahlkonstruktionen sind nicht mehr anzuwenden.
Bis zum 12. März 2027 gilt das alte Recht. Der neue Text steht bereits im Amtsblatt, greift aber noch nicht.
| Am 12. März 2027 außer Kraft tretende Verordnung | Fundstellen |
|---|---|
| Stahlbetontragwerke (betonske konstrukcije) | Sl. list CG 20/18, 39/19, 57/20, 71/21, 83/22 |
| Stahltragwerke (čelične konstrukcije) | Sl. list CG 25/18, 40/19, 45/20, 71/21, 83/22 |
| Mauerwerkstragwerke (zidane konstrukcije) | Sl. list CG 18/18, 40/19, 41/20, 71/21, 10/22, 83/22 |
| Holztragwerke (drvene konstrukcije) | Sl. list CG 18/18, 40/19, 55/20, 71/21, 83/22 |
| Aluminiumtragwerke (aluminijumske konstrukcije) | Sl. list CG 19/18, 40/19, 42/20, 71/21, 83/22 |
| Verbundtragwerke aus Stahl und Beton (spregnute konstrukcije) | Sl. list CG 28/18, 40/19, 49/20, 71/21, 83/22 |
Was an ihre Stelle tritt
Den Anwendungsbereich zieht Artikel 2: Neubau sowie Umbau, An- und Aufstockung bestehender Tragwerke; Stahlbeton-, Stahl-, Verbund-, Holz-, Mauerwerks-, geotechnische, Aluminium- und sonstige Tragwerke; tragende wie nichttragende Bauteile. Artikel 1 nimmt zusätzlich die technische Dokumentation, die Nutzung, die Instandhaltung und den Abbruch auf. Damit regelt ein einziger Text die gesamte Lebensdauer des Tragwerks.
Bemessungsgrundlage ist die als montenegrinische Normen übernommene Eurocode-Reihe. Die Artikel 52 und 90 verweisen die Planung auf MEST EN 1990 sowie auf die Reihen MEST EN 1991, 1992, 1993, 1994, 1997, 1998 und 1999 samt ihren nationalen Anhängen; die Normenliste steht in Anhang 1, den Artikel 96 zum Bestandteil der Verordnung erklärt. Artikel 95 sollten Sie zweimal lesen: nennt Anhang 1 eine montenegrinische Norm ohne Datum, gilt die neueste Ausgabe, für die ein nationaler Anhang erarbeitet und angenommen wurde. Eine neuere europäische Ausgabe ohne angenommenen nationalen Anhang wird nicht von selbst zur maßgeblichen Norm.
Zwei Bestimmungen reichen über das Planungsbüro hinaus bis zum Eigentümer. Artikel 7 Abs. 2 setzt die rechnerische Nutzungsdauer auf mindestens 50 Jahre, soweit eine Norm oder eine andere Vorschrift nichts anderes bestimmt; Absatz 1 derselben Vorschrift verlangt, bei der Planung neben klimatischen auch seismische Einwirkungen zu berücksichtigen — an der Küste ist dieser Satz alles andere als theoretisch. Artikel 23 gibt den Prüftakt vor: der Abstand zwischen Hauptprüfungen beträgt bis zu fünf Jahre bei Brücken, Tunneln und anderen komplexen Bauwerken und bis zu zehn Jahre bei allen übrigen Objekten einschließlich Gebäuden; komplexe Bauwerke werden zusätzlich jährlich grundgeprüft.
Artikel 22 schreibt auch die außerordentliche Prüfung fest: nach Erdbeben, Bränden, Explosionen, Überschwemmungen, starkem Schneefall, ungewöhnlich starkem Wind und vergleichbaren Ereignissen sowie nach wesentlichen Änderungen am Tragwerk. Wer kauft, hat damit eine Norm in der Hand, wenn er den Verkäufer fragt, was nach einem bestimmten Ereignis veranlasst wurde.
Was der Text nicht sagt
Eine Übergangsvorschrift fehlt. Kapitel XI besteht aus drei Artikeln — 96 zu den Anhängen, 97 zu den Aufhebungen, 98 zu den Daten — und auch davor findet sich nichts zu Vorhaben, die der Wechsel erfasst. Der Text sagt nicht, welcher Verordnung eine bereits erstellte, aber noch nicht durch die revizija gegangene technische Dokumentation unterliegt, ebenso wenig, was für einen im Februar 2027 eingereichten und im April beschiedenen Genehmigungsantrag gilt oder für eine nach altem Recht begonnene Baustelle, die 2028 noch offen ist.
Zwei Lesarten sind möglich, und der Text stützt keine von beiden. Nach der einen gilt das alte Recht bis zum 12. März 2027 für alles, und die neue Verordnung erfasst Akten ab diesem Tag; das ist der Wortlaut von Artikel 97. Nach der anderen kommt es auf den Zeitpunkt der Planung oder der Antragstellung an; das ist die übliche Lesart des Übergangsrechts, hier aber nicht geschrieben. Welche das Ministerium anwendet, steht jedenfalls nicht in diesem Dokument. Im Baugesetz haben wir eine solche Regel ebenfalls nicht gesehen: den konsolidierten Gesetzestext konnten wir am Tag der Abfassung nicht öffnen, deshalb halten wir das als ungeprüft fest, statt die Lücke zu füllen.
Unsere Lesart
Die sechs Monate sind für die Planung gedacht, nicht für Eigentümer. Wenn Sie jetzt eine Tragwerksplanung für ein Vorhaben beauftragen, dessen Genehmigung Sie 2027 erwarten, ist die neue Verordnung mit ihren nationalen Anhängen die sicherere Vorgabe an das Ingenieurbüro: eine Planung nach 130/2026 erfüllt der Sache nach auch die alten Anforderungen, umgekehrt gilt das nach der Aufhebung nicht verlässlich. Läuft Ihre Akte heute bereits durch die revizija, liegt das Risiko nicht in der Norm, sondern im Kalender: eine Prüfung, die über den 12. März 2027 hinausreicht, fällt in eine Zeit, in der sich der Bezugsrahmen des Prüfers geändert hat. Lassen Sie die angewandten Normen in der Planung aufführen — Artikel 16 Abs. 7 verlangt, sämtliche angewandten datierten montenegrinischen Ausführungsnormen in der Tragwerksplanung zu benennen.
Wer kauft statt baut, findet den nützlichsten Teil in Artikel 23. Ein Hauptprüfintervall von zehn Jahren liefert eine konkrete Frage für die Prüfung jedes fertigen Gebäudes, Artikel 22 eine zweite für Küstenobjekte, die einen Sturm oder einen Brand hinter sich haben. Zur Genehmigungsseite haben wir in Bauen in Montenegro und die Baugenehmigung geschrieben, zur vertraglichen Seite in Bauvertrag, Festpreis und Gewährleistung. Muss die Tragwerksfrage an einer konkreten Akte beantwortet werden, ist das die Arbeit, die wir in der Bau- und Projektberatung leisten.
Was sich nicht ändert
Bestehende Gebäude werden nicht nachgerüstet. Artikel 21 Abs. 2 bestimmt, dass ein vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung errichtetes Tragwerk so instand gehalten wird, dass seine technischen Eigenschaften erhalten bleiben und die Anforderungen aus der Planung des Objekts sowie aus den Vorschriften, nach denen es errichtet wurde, erfüllt sind. Keine Bestimmung in 130/2026 verpflichtet einen Eigentümer, einen Altbau auf die Eurocode-Reihe zu heben. Unberührt bleibt auch das Schwarzbaurecht: die Frist 14. August 2027 aus dem Legalisierungsgesetz läuft auf eigenem Rechtsakt, und wir verfolgen sie gesondert in Schwarzbau und Legalisierungsfrist. Unverändert sind ferner Genehmigungsverfahren, upotrebna dozvola, Unternehmerzulassung und Überwachungspflichten; sie stehen im Baugesetz und in dessen eigenen Durchführungsakten. Und die beiden jugoslawischen Stahlverordnungen von 1965 bleiben bis zum 12. März 2027 anwendbar.
So prüfen Sie
Der Rechtsakt trägt im Amtsblatt 130/2026 die Nummer 2254; der vollständige Satztext liegt auf der Seite des Amtsblatts selbst unter sluzbenilist.me/propisi/397832, das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe unter sluzbenilist.me/registri/397833. Der Haupttext endet mit Artikel 98, danach beginnen die Anhänge; blättern Sie bis zu den Schlussseiten und lesen Sie Artikel 98 wegen der beiden Daten und Artikel 97 wegen der Aufhebungsliste mit den Fundstellen. Artikel 21 Abs. 2 ist der Satz, der mit „Građevinska konstrukcija koja je izvedena prije stupanja na snagu ovog pravilnika" beginnt; die Fünf- und Zehnjahresfristen stehen in Artikel 23. Im Datensatz des Akts finden Sie die Registernummer 2254 und die Inkrafttretensfelder, mit denen dieser Beitrag beginnt. Wir führen die Akte unter Rechtsentwicklungen und schreiben nach, sobald das Ministerium die Übergangsfrage beantwortet.

