Stand: 20. September 2026. Status: Beschlossen, noch nicht in Kraft. Rechtsakt: Zakon o izmjenama i dopunama Krivičnog zakonika Crne Gore, EPA 1176 XXVIII, Aktenzeichen 23-1/26-21, eingebracht von der Regierung Montenegros. Das Parlament hat den Text am 16. September 2026 beschlossen. Am Morgen des 20. September 2026 war er im „Službeni list Crne Gore" noch nicht verkündet.
Anlass für diesen Eintrag ist das Parlamentsregister selbst. Auf der Aktenseite bei zakoni.skupstina.me zeigt das Feld „Status" bis heute „U proceduri" — im Verfahren. In der Dokumentenliste derselben Seite liegt jedoch ein Listing glasanja vom 16. September mit drei getrennten Abstimmungen. Wer nur auf das Statusfeld sieht, hält die Frist für nicht angelaufen. Der Beschluss ist allein aus der Dokumentenliste zu lesen.
Was der Text sagt
Abstimmung im Grundsatz: 55 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Abstimmung über den Text insgesamt: erneut 55. Dazwischen liegt eine dritte Abstimmung, die praktisch schwerer wiegt — „glasanje o postojanju razloga hitnosti da zakon stupi na snagu", über das Vorliegen von Dringlichkeitsgründen für das Inkrafttreten, angenommen mit 54 Stimmen. Sie war nötig, weil der Schlussartikel lautet: „Ovaj zakon stupa na snagu narednog dana od dana objavljivanja." Das Gesetz gilt ab dem Tag nach der Verkündung. Die sonst übliche achttägige Frist fehlt hier.
Der beschlossene Text entspricht nicht dem eingebrachten Entwurf. Die Regierung hat 20 Änderungsanträge gestellt; der einzige Antrag einer Abgeordnetengruppe wurde am 16. September zurückgezogen. Der Gesetzgebungsausschuss hielt die Regierungsanträge am selben Tag für rechtlich vertretbar und verlangte in elf von ihnen Korrekturen, überwiegend wegen der Nummerierung neu eingefügter Artikel. Praktische Folge: Die Artikelnummern im beschlossenen Text stimmen nicht mit dem Entwurf überein. Wir zitieren daher nach den Nummern des Strafgesetzbuchs selbst.
| Gegenstand | Regel | Artikel StGB |
|---|---|---|
| Zuständigkeit bei IKT-Straftaten | Wurde das System von montenegrinischem Gebiet aus erreicht, gilt die Tat als in Montenegro begangen | neuer Absatz in Art. 8 |
| Wertersatzeinziehung | Lässt sich der Taterlös nicht einziehen, wird anderes Vermögen des Täters bis zu dessen Wert eingezogen | Art. 113 |
| Bauen ohne Unterlagen | Beginn oder Ausführung von Bauarbeiten ohne zuvor erlangte Baudokumentation: sechs Monate bis fünf Jahre | Art. 326a |
| Anschluss an die Infrastruktur | Anschließen oder Anschließenlassen eines Bauwerks ohne Dokumentation: drei Monate bis drei Jahre | Art. 326c |
Die Zuständigkeitsregel lautet: „Krivično djelo učinjeno posredstvom informaciono-komunikacionih tehnologija smatra se izvršenim i u Crnoj Gori ako je informaciono-komunikacionoj tehnologiji ili računarskom sistemu pristupljeno sa teritorije Crne Gore, bez obzira na to gdje se ta tehnologija ili računarski sistem nalazi." Der Standort des Servers verliert seine ausschlaggebende Bedeutung. Die Begründung der Regierung stützt die Ergänzung auf die Terrorismusrichtlinie (EU) 2017/541; der Wortlaut selbst ist aber nicht auf Terrorismusdelikte beschränkt, sondern für das gesamte Gesetzbuch formuliert.
Im Baurecht bewegen sich drei Vorschriften zugleich. Artikel 326a Nedozvoljeno građenje objekta wird neu gefasst: „Ko protivno propisima o izgradnji objekata, planiranju i uređenju prostora, započne građenje objekta ili gradi objekat bez prethodno pribavljene dokumentacije za građenje ili protivno odluci nadležnog organa o zabrani građenja, kazniće se zatvorom od šest mjeseci do pet godina." Der benachbarte Artikel 326b wird gestrichen. Artikel 326c erfasst im neuen Wortlaut sowohl denjenigen, der anschließt, als auch denjenigen, der den Anschluss gestattet.
Was der Text nicht sagt
Da die konsolidierte beschlossene Fassung nicht verkündet ist, lassen sich heute drei Punkte nicht belegen.
Erstens die Nummern. Die Inkrafttretensregel war Artikel 49 des Entwurfs; Änderungsanträge haben Artikel davor und dazwischen eingefügt, sodass ihre Nummer im beschlossenen Gesetz vermutlich abweicht. Die Regel steht fest, die Nummer nicht.
Zweitens Artikel 142. Der siebte Regierungsantrag fügte dort einen Absatz ein, der elektronisches Geld und digitale Vermögenswerte den Taterlösen zurechnete. Der Gesetzgebungsausschuss ersetzte diesen Antrag durch eine vollständige Neufassung des Artikels 142: Er wird zu einer Begriffsbestimmung mit 41 Absätzen, digitale Vermögenswerte sind dort eigens definiert, und der Absatz über Taterlöse verweist auf diese Definition. Die Richtung bleibt, Absatznummer und Wortlaut ändern sich. Dieses Ausschussdokument ist eine gescannte kyrillische Fassung mit beschädigter Textebene; wir haben daraus nicht zitiert.
Drittens der Vergleich. Den geltenden Wortlaut und Strafrahmen des Artikels 326a konnten wir aus einer konsolidierten amtlichen Quelle nicht lesen: Die betreffenden Seiten des „Službeni list" erscheinen als Bild, und die Tabelle der öffentlichen Anhörung gibt diesen Artikel nicht wieder. Wir behaupten deshalb nicht, die Strafe sei erhöht oder gesenkt worden. Fest steht, dass der Artikel neu gefasst wird — die Formel „mijenja se i glasi" setzt einen bestehenden Artikel voraus — und dass Artikel 326b entfällt.
Unsere Lesart
Wer in Montenegro eine Immobilie besitzt oder gerade baut, sollte in dieser Woche nicht auf das Amtsblatt warten, sondern die Unterlagen prüfen. Die Tathandlung des Artikels 326a erfasst auch den Beginn der Bauarbeiten ohne zuvor erlangte Dokumentation; der Tatbestand hängt also nicht an einem fertigen Gebäude. Das Wort „gestattet" in Artikel 326c bedeutet, dass die Verantwortung nicht auf denjenigen beschränkt ist, der den Anschluss tatsächlich herstellt. Liegt die Genehmigungsakte beim Bauunternehmer, empfiehlt sich eine eigene Kopie mit den Ausstellungsdaten.
Für Leserinnen und Leser, die von Montenegro aus remote arbeiten, ein Unternehmen führen oder digitale Vermögenswerte halten, ist die Zuständigkeitsregel entscheidend. Ein Server oder eine Börse im Ausland schützt einen Vorgang nicht mehr, auf den von montenegrinischem Gebiet aus zugegriffen wurde. Zu lesen ist das zusammen mit Artikel 113: Lässt sich der Erlös selbst nicht einziehen, kann das Gericht anderes Vermögen des Täters bis zu dessen Wert einziehen.
Wegen der Dringlichkeitsabstimmung bleibt das Vorbereitungsfenster schmal: Am Tag nach der Verkündung wird das Gesetz angewendet.
Was sich nicht ändert
Heute gilt keine dieser Vorschriften. Am 20. September 2026 beruht das geltende Strafgesetzbuch auf „Sl. list RCG" Nr. 70/03 und 47/06, der Kette von 40/08 bis 121/25 sowie der als 117/2026 verkündeten Änderung. Das Strafverfahrensrecht bleibt unberührt: Die schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme und das Recht auf Verteidigung stehen in einem eigenen Gesetz. Pflichten zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Registrierung von Gesellschaften und die Fristen der legalizacija bleiben unverändert. Steuersätze sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes.
So prüfen Sie
Die Aktenseite liegt bei zakoni.skupstina.me, Akte 4349. Sehen Sie nicht auf das Feld Status, sondern auf die Liste Dokumenta; die gesuchte Zeile heißt „Listing glasanja" und trägt das Datum 16.09.2026. Das Abstimmungsprotokoll selbst ist die PDF-Datei in diesem Verzeichnis. Entwurf und Änderungsanträge der Regierung stehen auf der Regierungsseite: Predlog zakona und Predlog amandmana. Die Fundstelle verfolgen Sie über sluzbenilist.me/registri; am Morgen des 20. September war die letzte Ausgabe 135/2026 vom 16. September. Das Verzeichnis hinkt bisweilen nach, suchen Sie deshalb unter propisi auch nach „Krivičnog zakonika".
Die Regeln zur Vermögensabschöpfung haben wir im Beitrag zu Schwarzbauten und Fristen an den Bauunterlagen entlang beschrieben. Sobald die Fundstelle vorliegt, tragen wir die endgültigen Artikelnummern auf dieser Seite nach; die weiteren Schritte können Sie in der Rubrik Rechtsentwicklungen verfolgen.


