Rechtsentwicklungen

Festnahme in Montenegro ab 17. September 2026: Die Rechtsbelehrung kommt schriftlich und in Ihrer Sprache

Montenegros geänderte Strafprozessordnung gilt ab 17. September 2026: schriftliche Rechtsbelehrung, Dolmetscher, Pflichtverteidiger, Handydurchsuchung.

Rohat Kahraman· 11. September 2026· 7 Min. LesezeitAktualisiert · 11. September 2026
Festnahme in Montenegro ab 17. September 2026: Die Rechtsbelehrung kommt schriftlich und in Ihrer Sprache

Stand: 11. September 2026. Status: Beschlossen, noch nicht in Kraft. Rechtsakt: Zakon o izmjenama i dopunama Zakonika o krivičnom postupku (Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung), „Sl. list CG" 132/2026, Registernummer 2262. Das Parlament hat es am 4. September 2026 beschlossen (EPA 1163 XXVIII), veröffentlicht wurde es am 9. September 2026. Nach Artikel 99 tritt es am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 17. September 2026.

Ein Verkehrsunfall mit dem Mietwagen an der Küste, eine Anzeige im Streit um eine Anzahlung, eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft: Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer in Montenegro mit der Polizei zu tun bekommt, versteht das Protokoll meist nicht. Die Änderung setzt genau dort an, bei Sprache, Verteidiger und Mobiltelefon. Wir stellen alte und neue Fassung Artikel für Artikel gegenüber, weil manches, was jetzt als neu beschrieben wird, schon im Gesetz stand.

Was der Text sagt

Die Benachrichtigung des Konsulats ist kein neues Recht. Schon der bisherige Artikel 5 verlangte, dass einer festgenommenen Person in ihrer Sprache der Grund der Festnahme, das Schweigerecht, das Recht auf einen Verteidiger ihrer Wahl und das Recht mitgeteilt wird, eine bestimmte Person und die diplomatisch-konsularische Vertretung ihres Staates benachrichtigen zu lassen. Neu ist die Schriftform. Nach dem neuen Artikel 5 Absatz 3 erhält die festgenommene Person unverzüglich eine schriftliche Belehrung über ihre Rechte (pisana pouka o pravima). Sie nennt zusätzlich das Recht auf Akteneinsicht, die Höchstdauer des Polizeigewahrsams und des Festhaltens durch die Staatsanwaltschaft (zadržavanje) sowie das Beschwerderecht gegen den Festhaltebeschluss. Sie dürfen das Dokument während der gesamten Dauer bei sich behalten (Absatz 4), und es wird in Ihrer Sprache oder einer Sprache ausgehändigt, die Sie verstehen (Absatz 6).

PunktBis 16. September 2026Ab 17. September 2026Artikel
RechtsbelehrungMündlich, in Ihrer SpracheAuch schriftlich, in Ihrer Sprache, bleibt bei Ihnen5 Abs. 3-6
SchweigenRecht bestandAusdrücklich: Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden4 Abs. 3, 261 Abs. 2
DolmetscherÜbersetzung von Aussagen und UrkundenPrüfung beim ersten Kontakt, Beschwerde, Dolmetschen beim Verteidigergespräch, Rüge der Qualität8 Abs. 2-10
Kein Verteidiger nach 12 StundenVernehmung ohne Verteidiger möglichBestellung aus der Liste der Anwaltskammer266 Abs. 2
HaftanhörungVerteidiger konnte teilnehmen; 48 StundenIn Anwesenheit des Verteidigers; spätestens 24 Stunden176 Abs. 2 und 4
Handy und ComputerDurchsuchung von Computern, ZugangspflichtForensische Kopie, Anwesenheitsrecht, keine Passwortpflicht für Beschuldigte75 Abs. 2-22

Artikel 8 zur Sprache wurde vollständig neu gefasst. Die Behörde muss beim ersten Kontakt feststellen, ob Sie die Verfahrenssprache verstehen und einen Dolmetscher brauchen. Gegen die Entscheidung, dass Sie keinen brauchen, ist eine Beschwerde möglich. Mündliche Kommunikation wird bei allen Vernehmungen gedolmetscht, schriftlich übersetzt werden unter anderem Entscheidungen über den Freiheitsentzug, Anklageschriften und Urteile. Auch das Gespräch mit dem Verteidiger wird gedolmetscht, wenn es für die Verteidigung oder ein Rechtsmittel nötig ist. Halten Sie die Übersetzung für falsch, können Sie sich nach Absatz 10 beim Staatsanwalt oder Richter beschweren; ist die Beschwerde begründet, übernimmt ein anderer Dolmetscher.

Beim Verteidiger gibt es zwei Änderungen. Der bisherige Artikel 266 Absatz 2 erlaubte dem Staatsanwalt, eine festgenommene Person ohne Verteidiger zu vernehmen, wenn innerhalb von 12 Stunden keiner erschien. Künftig wird in diesem Fall ein Verteidiger nach der Reihenfolge der Liste der Anwaltskammer (Advokatska komora) bestellt, und die Vernehmung findet spätestens in den folgenden 12 Stunden statt. Artikel 100 lässt eine Vernehmung ohne Verteidiger nur nach klarer Belehrung und freiwilligem, eindeutigem Verzicht zu, der protokolliert wird und jederzeit widerrufen werden kann. Eine Aussage, die unter Verstoß gegen diese Regeln zustande kam, ist als Beweis unverwertbar (Absatz 11).

Für Mobiltelefone und Rechner gilt ein eigenes Verfahren. In der Regel wird eine forensische Kopie durchsucht, und die betroffene Person darf mit ihrem Verteidiger bei der Erstellung anwesend sein (Artikel 75 Absätze 4 und 8). Private Daten ohne Bezug zum Beschluss kommen weder ins Protokoll noch in die Akte (Absatz 18). Korrespondenz mit dem Anwalt und Berufsgeheimnisse werden versiegelt, bis ein Gericht entschieden hat (Absatz 20).

Was der Text nicht sagt

Den Inhalt der schriftlichen Belehrung legt das Justizministerium fest (Artikel 5 Absatz 5), für die Anpassung der Durchführungsvorschriften bleiben neun Monate (Artikel 514a Absatz 1). Ein veröffentlichtes Formular haben wir bis zum 11. September 2026 nicht gefunden. Wir können deshalb nicht sagen, in welchen Sprachen es am 17. September auf einer Polizeiwache vorliegen wird. Das Gesetz sieht eine Ersatzlösung vor: Fehlt die Belehrung in Ihrer Sprache, werden Sie mündlich belehrt, die schriftliche Fassung folgt „in kürzestmöglicher Frist". Eine Stundenzahl steht nicht im Text.

Die zweite Grauzone betrifft Cloud-Daten. Nach Artikel 75 Absatz 14 dürfen E-Mails und Cloud-Daten, die vom beschlagnahmten Gerät aus erreichbar sind, unabhängig vom Speicherort erhoben werden; steht vorher verlässlich fest, dass sie auf einem Server außerhalb Montenegros liegen, gelten die völkerrechtlichen Verträge. Absatz 15 ergänzt, dass ein unbekannter Speicherort den Zugriff für sich allein nicht hindert. Welcher Weg bei einem gewöhnlichen Firmenpostfach gilt, lässt sich dem Text nicht entnehmen. Frist und zuständige Stelle für die Beschwerde nach Artikel 8 Absatz 2 fehlen ebenfalls.

Unsere Lesart

Im Fall einer Festnahme empfehlen wir, drei Dinge zu verlangen und protokollieren zu lassen: die schriftliche Belehrung in Ihrer Sprache, einen Verteidiger und die Benachrichtigung Ihres Konsulats. Erhalten Sie keine Belehrung, lassen Sie auch das festhalten. Artikel 100 Absatz 11 schließt eine Aussage ohne vorherige Belehrung als Beweis aus.

Bis der Verteidiger da ist, dürfen Sie schweigen. Das darf Ihnen nicht angelastet werden; das Gesetz schreibt es jetzt an drei Stellen ausdrücklich fest.

Für Geschäftsführer ist die Passwortregel wichtig. Die Pflicht, Passwörter herauszugeben oder technisch zu helfen, darf dem Beschuldigten nicht auferlegt werden. Ein Gericht kann sie aber einer anderen Person auferlegen, die das System verwaltet oder das Gerät nutzt, bei Verweigerung droht eine Geldstrafe bis 5.000 Euro (Artikel 75 Absätze 21 und 22). Es lohnt sich, vorab zu wissen, wer in Ihrer montenegrinischen Gesellschaft Administratorzugang hat und wo die Anwaltskorrespondenz liegt.

Wenn Sie als Geschädigter im Ausland leben, etwa nach einem Immobilienbetrug, wird Ihre Anschrift wichtiger. Nach dem neuen Artikel 59 Absatz 5 wird eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die an die bekannte Anschrift nicht zugestellt werden kann oder wegen einer nicht gemeldeten Adressänderung nicht übergeben werden kann, am Aushang der Staatsanwaltschaft angebracht und gilt nach acht Tagen als zugestellt. Diese Regel ist nicht aufgeschoben.

Was sich nicht ändert

Verfahrenssprache bleibt Montenegrinisch (Artikel 8 Absatz 1), Schriftsätze an das Gericht werden auf Montenegrinisch eingereicht, eine festgenommene Person darf aber in ihrer Sprache schreiben (Artikel 9 Absätze 1 und 2). Verteidiger kann nur ein advokat sein (Artikel 66 Absatz 3). Die Polizei muss eine festgenommene Person binnen 24 Stunden dem Staatsanwalt vorführen (Artikel 264 Absatz 3), das Festhalten durch die Staatsanwaltschaft dauert höchstens 72 Stunden, die Beschwerdefrist beträgt acht Stunden (Artikel 267). Das Paket der Opferrechte (Artikel 65a-65v, 256b und 256v) gilt nicht ab 17. September, sondern sechs Monate nach Einrichtung der Opferhilfedienste, für die das Gesetz ein Jahr vorsieht (Artikel 514b und 516a). Haftverfahren, die vor dem Inkrafttreten begonnen haben, werden nach altem Recht zu Ende geführt (Artikel 513a).

So prüfen Sie

Der amtliche Text steht auf der Seite des Amtsblatts: sluzbenilist.me/propisi/397968, Registernummer 2262, Datum des Inkrafttretens 17.09.2026. Suchen Sie Artikel 3 des Änderungsgesetzes (neuer Artikel 5), Artikel 4 (neuer Artikel 8), Artikel 27 (neuer Artikel 75), Artikel 62 (Artikel 266) und Artikel 99. Den vollständigen Inhalt der Ausgabe finden Sie im Verzeichnis der Ausgabe 132/2026. Die Fußnote am Ende nennt vier EU-Richtlinien: 2012/13/EU, 2012/29/EU, 2016/343 und 2024/1712.

Verteidiger in einem montenegrinischen Strafverfahren kann nur ein in der Kammer eingetragener advokat sein; wie eine solche Akte aufgebaut wird und auf wen die Vollmacht lautet, erklären wir auf unserer Seite Rechtsanwalt in Montenegro. Das zwei Tage zuvor veröffentlichte Gesetz über die Vermögensabschöpfung behandeln wir im Beitrag zu Gesetz 131/2026; das Formular des Ministeriums ergänzen wir unter Rechtsentwicklungen, sobald es erscheint.

Rechtsgrundlagen

  • Zakon o izmjenama i dopunama Zakonika o krivičnom postupkučl. 2, 3, 4, 27, 32, 43, 44, 59, 62, 96, 97, 98, 99Sl. list CG 132/2026, 09.09.2026 (akt 2262)Amtlicher Text
  • Službeni list Crne Gore, broj 132/2026sadržaj brojaSl. list CG 132/2026, 09.09.2026Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die schriftliche Belehrung auch, wenn ich vor dem 17. September festgenommen wurde?

Das Gesetz tritt am 17. September 2026 in Kraft (Artikel 99). Bis dahin gilt der alte Artikel 5 mit mündlicher Belehrung in Ihrer Sprache. Haftverfahren, die vorher begonnen haben, laufen nach dem alten Text weiter (Artikel 513a Absätze 1-4).

Darf mein Schweigen gegen mich verwendet werden?

Nein. Der neue Artikel 4 Absatz 3, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 261 Absatz 2 stellen klar, dass es nicht zu Ihrem Nachteil gewertet wird, wenn Sie keine Aussage machen und keine Fragen beantworten. Was Sie sagen, kann weiterhin als Beweis dienen.

Was passiert, wenn mein Anwalt nicht innerhalb von 12 Stunden kommt?

Nach dem neuen Artikel 266 Absatz 2 wird Ihnen ein Verteidiger aus der Liste der Anwaltskammer bestellt, und die Vernehmung erfolgt spätestens in den folgenden 12 Stunden.

Wird mein Konsulat informiert?

Nur auf Ihren Wunsch. Das Recht stand schon im alten Artikel 5 und bleibt bestehen; neu ist, dass es auch in der schriftlichen Belehrung steht.

Muss ich das Passwort meines Handys nennen?

Als Beschuldigter nicht: Artikel 75 Absatz 21 verbietet, diese Pflicht dem Beschuldigten aufzuerlegen. Einer anderen Person, die das System verwaltet oder das Gerät nutzt, kann das Gericht sie auferlegen; bei Verweigerung sieht Absatz 22 eine Geldstrafe bis 5.000 Euro vor.

Was kann ich tun, wenn der Dolmetscher falsch übersetzt?

Sie können sich nach dem neuen Artikel 8 Absatz 10 beim zuständigen Staatsanwalt oder Richter beschweren. Ist die Beschwerde begründet, wird ein anderer Dolmetscher eingesetzt. Lassen Sie die Beschwerde protokollieren.