Wer in Montenegro steuerlich ansässig ist, zahlt auf Kapitaleinkünfte 15 %, und zwar unter zwei getrennten Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Dividenden und Zinsen sind „Einkünfte aus Kapital“: Ein montenegrinischer Zahler behält bei der Auszahlung 15 % vom Bruttobetrag ein, und die Gemeinde kann darauf einen Zuschlag von bis zu 13 % der Steuer erheben, in Podgorica und Cetinje bis zu 15 %. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Immobilien sind „Veräußerungsgewinne“ (kapitalni dobici): Sie erklären sie selbst und zahlen 15 % mit der Jahreserklärung bis Ende April; für diese Steuer nennt das Zuschlagsgesetz keinen Zuschlag. Der Steuersatz ist der einfache Teil. Entscheidend ist der Umfang: Die Liste der Vermögensgegenstände, deren Veräußerung einen steuerpflichtigen Gewinn auslöst, ist kurz und abschließend formuliert – Immobilien, Gesellschaftsanteile und Beteiligungswertpapiere. Anleihen, Fondsanteile und Kryptowerte stehen nicht darauf.
Quellen, geprüft am 17. September 2026: Zakon o porezu na dohodak fizičkih lica (Einkommensteuergesetz), vom Finanzministerium veröffentlichte konsolidierte Fassung, Kette „Sl. list RCG“ 65/2001 bis „Sl. list CG“ 160/2025, Artikel 3, 4, 10, 12, 37, 37a–37h, 43, 44, 45, 50 und 50a. Die spätere Änderung „Sl. list CG“ 70/2026 (in Kraft seit 21. Mai 2026) ändert nur den Satz auf Glücksspielgewinne. Den gesamten konsolidierten Text haben wir nach Vorschriften zu Kryptowerten oder digitalen Vermögenswerten durchsucht und keine gefunden. Gemeindezuschlag: Zakon o finansiranju lokalne samouprave (Gesetz über die Finanzierung der lokalen Selbstverwaltung), konsolidierte Fassung des Finanzministeriums, Kette „Sl. list CG“ 3/2019 bis 149/2025, Artikel 4, 8 und 9. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Erste Frage: Sind Sie in Montenegro steuerlich ansässig?
Alles auf dieser Seite gilt für Ansässige. Nach Artikel 3 Absatz 1 sind Sie ansässig, wenn eine von zwei Voraussetzungen erfüllt ist: Sie haben in Montenegro Ihren Wohnsitz oder den Mittelpunkt Ihrer geschäftlichen und Lebensinteressen, oder Sie halten sich im Steuerjahr mehr als 183 Tage in Montenegro auf. Ansässige werden mit ihren in Montenegro und im Ausland erzielten Einkünften besteuert (Art. 4 Abs. 1), Nichtansässige nur mit den in Montenegro erzielten (Art. 4 Abs. 2).
Eine Aufenthaltsgenehmigung entscheidet diese Frage nicht. Wie Sie steuerlich aus Deutschland wegziehen und welche Wege es gibt, beschreiben wir in Auswandern nach Montenegro: Steuern, Wege und Realität.
Zwei Einkunftsarten, ein Satz, zwei Zahlungswege
| Einkünfte aus Kapital | Veräußerungsgewinne | |
|---|---|---|
| Was erfasst ist | Zinsen; Dividenden und Gewinnanteile in Geld, Anteilen oder Aktien; Liquidationsüberschuss über dem eingesetzten Kapital; private Nutzung von Gesellschaftsvermögen durch Gesellschafter (Art. 37 Abs. 1) | Gewinn aus Verkauf oder Übertragung von Immobilien, Anteilen an juristischen Personen und Wertpapieren (Art. 37a Abs. 1) |
| Bemessungsgrundlage | Bruttobetrag; keine Kosten abziehbar (Art. 37 Abs. 3 und 4) | Verkaufspreis minus Anschaffungspreis (Art. 37a Abs. 2) |
| Steuersatz | 15 % (Art. 10 Abs. 1 Nr. 3, Art. 50 Abs. 2) | 15 % (Art. 10 Abs. 1 Nr. 3, Art. 50a) |
| Gemeindezuschlag | Ja: bis 13 % der Steuer, in Podgorica und Cetinje bis 15 % (Finanzierungsgesetz Art. 8) | In Art. 8 Abs. 3 nicht genannt |
| Wer zahlt | Der montenegrinische Zahler behält bei Auszahlung ein (Art. 50 Abs. 1) | Sie, mit der Jahreserklärung (Art. 50a) |
| Erklärung nötig? | Nicht für bereits einbehaltene Einkünfte; ja für ausländische Einkünfte (Art. 43 Abs. 4 Nr. 4) | Ja (Art. 43 Abs. 4 Nr. 3) |
| Verluste | Nicht anwendbar | Nur mit Veräußerungsgewinnen desselben Steuerjahres verrechenbar (Art. 37h) |
Die Jahreserklärung ist bis Ende April für das Vorjahr abzugeben (Art. 43 Abs. 2).
Der Gemeindezuschlag auf Einkünfte aus Kapital
Artikel 8 des Gesetzes über die Finanzierung der lokalen Selbstverwaltung erlaubt den Gemeinden einen Zuschlag (prirez) zur Einkommensteuer von bis zu 13 % der Steuerschuld, in der Hauptstadt Podgorica und der Alten Königsstadt Cetinje bis zu 15 %. Absatz 3 nennt die Steuern, auf die er erhoben wird: auf persönliche Bezüge, auf selbständige Tätigkeit, auf Einkünfte aus Vermögen und Vermögensrechten und auf Einkünfte aus Kapital. Die Steuer auf Veräußerungsgewinne ist dort nicht genannt. Den Satz legt jede Gemeinde durch eigene Vorschrift fest (Art. 9); für Berechnung und Zahlung gelten die Regeln des Einkommensteuergesetzes (Art. 4).
| Auf 1.000 € Einkünfte aus Kapital | Steuer | Zuschlag zum Höchstsatz | Gesamt | Effektiver Satz |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde mit 13 % | 150 € | 19,50 € | 169,50 € | 16,95 % |
| Podgorica oder Cetinje mit 15 % | 150 € | 22,50 € | 172,50 € | 17,25 % |
Das sind die gesetzlichen Höchstsätze. Prüfen Sie den Satz, den Ihre Gemeinde tatsächlich beschlossen hat.
Dividenden: montenegrinische oder ausländische Gesellschaft
Der Einkommensteuersatz beträgt in beiden Fällen 15 %, und der Gemeindezuschlag kommt hinzu. Unterschiedlich ist, wer die Steuer erhebt.
| Situation | Was geschieht | Artikel |
|---|---|---|
| Dividende einer montenegrinischen Gesellschaft | Die Gesellschaft behält bei Auszahlung 15 % der Bruttodividende ein | 37 Abs. 1 Nr. 4, 50 |
| Dividende einer ausländischen Gesellschaft, ohne ausländische Steuer | Sie erklären sie; 15 % des Bruttobetrags sind fällig | 4 Abs. 1, 43 Abs. 4 Nr. 4, 10 Abs. 1 Nr. 3 |
| Dividende einer ausländischen Gesellschaft mit ausländischer Quellensteuer | Sie erklären sie; die ausländische Steuer wird angerechnet, aber nur bis zur montenegrinischen Steuer auf diese Dividende | 43 Abs. 4 Nr. 4, 44 |
| Ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt | Das Abkommen hat Vorrang vor dem Gesetz | 45 Abs. 1 |
| Dividende in Aktien | Ebenfalls Einkünfte aus Kapital; Anschaffungswert der Aktien ist der Wert, zu dem Sie sie erhalten haben | 37 Abs. 1 Nr. 4, 37f Abs. 5 |
Rechenbeispiel zur Anrechnungsgrenze
Die Zahlen sind nur ein Beispiel und ohne Gemeindezuschlag gerechnet.
| Fall A | Fall B | |
|---|---|---|
| Ausländische Bruttodividende | 1.000 € | 1.000 € |
| Ausländische Quellensteuer | 250 € (25 %) | 100 € (10 %) |
| Montenegrinische Steuer zu 15 % | 150 € | 150 € |
| Anrechenbar (Grenze Art. 44 Abs. 2) | 150 € | 100 € |
| Verbleibende montenegrinische Steuer | 0 € | 50 € |
| Nicht anrechenbare ausländische Steuer | 100 € | 0 € |
Im Fall A geht die überschießende ausländische Steuer nach montenegrinischem Recht verloren. Ob Sie sie im Quellenstaat zurückfordern können, richtet sich nach dessen Recht und einem etwaigen Abkommen. Zwischen Deutschland und Montenegro gilt das Abkommen aus der Zeit Jugoslawiens (BGBl. 1988 II S. 744); wie es für Renten wirkt, erklären wir in Deutsche Rente in Montenegro.
Zinsen
Zinsen sind Einkünfte aus Kapital (Art. 37 Abs. 1 Nr. 1) und werden mit 15 % vom Bruttobetrag zuzüglich Gemeindezuschlag besteuert; ein montenegrinischer Zahler behält die Steuer ein. Eine Ausnahme ist für Anleger wichtig: Zinsen aus Schuldtiteln des Staates Montenegro, der Zentralbank Montenegros oder einer montenegrinischen Gemeinde gelten nicht als Einkünfte aus Kapital (Art. 37 Abs. 5).
Gewinne aus Aktien und Beteiligungswertpapieren
„Wertpapiere“ im Sinne der Liste sind Aktien und andere Beteiligungswertpapiere (Art. 37f Abs. 1). Anteile an einer GmbH (d.o.o.) sind gesondert als „Anteile an einer juristischen Person“ erfasst (Art. 37e).
| Regel | Was das Gesetz sagt | Artikel |
|---|---|---|
| Börsennotierte Wertpapiere: Anschaffungspreis | Der belegte, tatsächlich gezahlte Preis | 37f Abs. 2 |
| Nicht notierte Wertpapiere: Anschaffungspreis | Der belegte gezahlte Preis; ohne Beleg der Nennwert | 37f Abs. 3 |
| Mehrere Käufe desselben Emittenten | First in, first out (FIFO) | 37f Abs. 4 |
| Bei Gründung erworbene Gesellschaftsanteile | Gründungseinlage zuzüglich Kapitalerhöhungen | 37e Abs. 4 |
| Verkauf unter Marktwert | Die Steuerbehörde kann den Verkaufswert festsetzen | 37e Abs. 3 |
| Verluste | Nur mit Veräußerungsgewinnen desselben Jahres verrechenbar | 37h |
Beispiel (nur zur Veranschaulichung). Sie kaufen 2024 100 Aktien eines börsennotierten Unternehmens zu 50 € und 2025 weitere 100 zu 70 €. 2026 verkaufen Sie 150 zu 90 €. Nach FIFO beträgt der Anschaffungspreis 100 × 50 € plus 50 × 70 €, also 8.500 €. Der Erlös beträgt 13.500 €, der Gewinn 5.000 € und die Steuer 750 €, erklärt und gezahlt mit der Erklärung für 2026 bis Ende April 2027.
Was die Liste der Veräußerungsgewinne nicht nennt
Artikel 37a Absatz 1 zählt die Gegenstände mit den Worten „i to“ („und zwar“) auf: Immobilien, Anteile an juristischen Personen und Wertpapiere; Artikel 37f Absatz 1 beschränkt Wertpapiere auf Beteiligungswertpapiere. Mehrere Anlagen stehen deshalb nicht darauf.
| Anlage | In Art. 37a genannt? | Was das Gesetz sagt |
|---|---|---|
| Immobilien | Ja | Steuerpflichtiger Gewinn; Hauptwohnsitz befreit (Art. 37g) |
| Anteile an einer d.o.o. oder anderen juristischen Person | Ja | Steuerpflichtiger Gewinn (Art. 37e) |
| Notierte oder nicht notierte Aktien | Ja | Steuerpflichtiger Gewinn (Art. 37f) |
| Anleihen und andere Schuldtitel | Nein | Keine „Beteiligungswertpapiere“ nach Art. 37f Abs. 1; Zinsen daraus sind Einkünfte aus Kapital, außer bei Staat, Zentralbank oder Gemeinde (Art. 37 Abs. 5) |
| Anteile an Investmentfonds | Nicht genannt | Das Gesetz sagt nicht, ob ein Fondsanteil ein Beteiligungswertpapier ist |
| Kryptowerte | Nein | Das Gesetz enthält keine Vorschrift zu Kryptowerten oder digitalen Vermögenswerten |
Zwei Warnungen, bevor Sie diese Tabelle als „steuerfrei“ lesen:
- Nicht genannt ist nicht befreit. Das Gesetz besteuert Einkünfte „aus allen Quellen“, soweit sie nicht befreit sind (Art. 12 Abs. 1), und kennt weitere Einkunftsarten, darunter die selbständige Tätigkeit. Die oft genannten „15 % auf Krypto“ sind eine Übertragung des Satzes für Veräußerungsgewinne, keine Regel im Gesetz.
- Fragen Sie vorher. Machen Kryptowerte, Fondsanteile oder Anleihen einen wesentlichen Teil Ihres Vermögens aus, holen Sie vor der Erklärung eine schriftliche Stellungnahme der Steuerverwaltung ein. Für Gesellschaften mit Kryptowerten siehe Krypto-Steuern für Unternehmen in Montenegro.
Befreite Übertragungen
Artikel 37g befreit drei Übertragungen von der Steuer auf Veräußerungsgewinne: den Verkauf einer Immobilie, die Ihr einziger und hauptsächlicher Wohnsitz war; Übertragungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern im unmittelbaren Zusammenhang mit Ehe, Partnerschaft, Scheidung, dem Ende einer Partnerschaft oder einer Erbschaft; und Schenkungen an Verwandte der ersten Erbordnung.
Was diese Seite nicht klärt
- Kryptowerte, Fondsanteile und Anleihen. Wie oben: Das Gesetz nennt sie in der Liste nicht, und wir ziehen keinen Schluss.
- Abkommenssätze. Ob ein Abkommen die ausländische Steuer auf eine Dividende oder Zinsen senkt, hängt vom konkreten Abkommen und Ihrer Ansässigkeitsbescheinigung ab (Art. 45 Abs. 2).
- Handel als Tätigkeit. Das Gesetz sagt nicht, ab wann wiederholtes Kaufen und Verkaufen keine Reihe von Veräußerungsgewinnen mehr ist, sondern eine Tätigkeit unter einer anderen Einkunftsart.
- Der Satz Ihrer Gemeinde. Das Gesetz legt nur Höchstsätze fest.
- Deutsches Recht. Ob und wie Deutschland diese Einkünfte nach Ihrem Wegzug noch besteuert, entscheidet deutsches Recht.
Auf wessen Seite wir stehen
Wir beraten den Anleger. Wir nehmen keine Provision von Brokern, Banken, Fondsgesellschaften oder Immobilienmaklern, und unser Honorar hängt nicht davon ab, was Sie kaufen oder verkaufen. Wir liefern die Lesart des Gesetzes für Ihre Anlagen und die Fragen, die Sie der Steuerverwaltung stellen sollten, wo das Gesetz schweigt.
Vor Ihrer ersten montenegrinischen Steuererklärung
Wenn Sie in Montenegro steuerlich ansässig geworden sind oder es werden, schicken Sie uns eine Aufstellung Ihrer Anlagen nach Art (notierte Aktien, Gesellschaftsanteile, Anleihen, Fonds, Krypto, Immobilien) und die Staaten, aus denen Dividenden oder Zinsen kommen. Wir sagen Ihnen schriftlich, unter welche Einkunftsart jede Position fällt, was in die April-Erklärung gehört, wie die Anrechnungsgrenze wirkt und wo Sie vor der Erklärung eine schriftliche Stellungnahme der Steuerverwaltung brauchen.





