Stand: 6. September 2026. Status: In Kraft. Instrumente: drei Pravilnici des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung auf Grundlage des Zakon o zanatstvu (Handwerksgesetz); "Službeni list Crne Gore" 128/2026 vom 31. August 2026, Registernummern 2232, 2233 und 2234; alle drei am 27. August 2026 unterzeichnet und seit 8. September 2026 in Kraft. Die Fundstelle des Stammgesetzes, wie die Pravilnici sie selbst anführen: 54/09, 64/09 und 89/25.
Die Frage, die uns dazu erreicht, ist fast immer dieselbe und fast immer falsch herum gestellt. Wer Uhren repariert, Klaviere stimmt, Möbel restauriert oder fotografiert, möchte wissen, ob sich die Tätigkeit in Montenegro anmelden und aus der ohnehin gemieteten Wohnung betreiben lässt. Die kurze Antwort: Für die Wohnung gilt jetzt eine geschlossene Liste von 27 Berufen, für die meisten lautet die Antwort also nein. Die längere und nützlichere Antwort: Ein zweiter Pravilnik, dessen Titel rein technisch klingt, erlaubt das Handwerk ganz ohne Betriebsstätte — und diese Regel hängt an keiner Liste.
Was der Text sagt
Die enge Aufgabe erledigt Pravilnik 2234. Artikel 2 lässt das Handwerk in Wohnräumen nur zu, wenn es in Prilog 1 aufgeführt ist und drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Der Arbeitsablauf muss sich in einem Raum organisieren lassen, der seiner Zweckbestimmung nach Wohnraum ist, ohne besondere Produktionsbedingungen; er muss überwiegend auf Handarbeit oder Werkzeuggebrauch beruhen — künstlerischer oder kunsthandwerklicher Art, Herstellung oder Bearbeitung kleinformatiger Gegenstände, oder Reparatur und Instandhaltung "ohne Einsatz von Industriemaschinen, Geräten oder Ausrüstung größerer Kapazität"; und er muss ohne industriellen oder serienmäßigen Produktionsprozess auskommen. Artikel 3 fügt vier Verbote hinzu; das vierte ist jenes, das die Nachbarschaft durchsetzt: Die Ausübung darf weder die Wohnnutzung noch "die ruhige Nutzung der anderen Sonder- und Gemeinschaftsteile des Wohngebäudes" beeinträchtigen.
Prilog 1 nennt 27 Berufe. Die meisten sind traditionell: Spitzenklöppler, Holzschnitzer, Ikonenmaler, Hersteller der montenegrinischen Goldstickerei, Erbauer und Restaurator der Gusle, Kürschner, Sattler, Hutmacher, Korbflechter, Wollkämmer, Siegelstecher. Zwei stehen dort, wo man sie nicht erwartet: Fotograf und Optiker. Artikel 4 hebt den Vorgänger von 2011 auf (37/11).
Die weite Regel steht in Pravilnik 2233. Artikel 13 Absatz 5 bestimmt, dass ein Handwerk, "dessen Natur keine ständige Betriebsstätte erfordert und das überwiegend beim Leistungsempfänger oder im Außendienst ausgeübt wird, ohne eigene Betriebsstätte ausgeübt werden kann". Artikel 13 Absatz 6 klärt den Punkt, an dem sich eine Prüfung entscheidet: Der Raum des Kunden "gilt nicht als Betriebsstätte des Handwerkers". Artikel 13 Absatz 7 wendet auf diese Person die Vorschriften über Ausrüstung, Materialien, Schutzausrüstung, Dokumentation und Abfall an, während die Vorschriften über die Betriebsstätte "auf sie keine Anwendung finden". Kein Satz in den Artikeln 13 bis 15 bindet diese Möglichkeit an ein Berufsverzeichnis.
| Element | Instrument und Artikel | Regelungsgehalt |
|---|---|---|
| Handwerk in der Wohnung | 2234, Art. 2 und Prilog 1 | Nur die 27 gelisteten Berufe, drei kumulative Bedingungen |
| Nachbarschutz | 2234, Art. 3 Abs. 4 | Ruhige Nutzung der Gebäudeteile bleibt unberührt |
| Handwerk ohne Betriebsstätte | 2233, Art. 13 Abs. 5 | Zulässig, wenn die Natur des Handwerks sie nicht verlangt |
| Raum des Kunden | 2233, Art. 13 Abs. 6 | Keine Betriebsstätte des Handwerkers |
| Register | 2232, Art. 3 Abs. 1-2 | Nur elektronisch, geführt von der Handwerkskammer |
| Datenänderung | 2232, Art. 6 Abs. 2 | Anzeige binnen acht Tagen |
| Gebrauchte Ausrüstung | 2233, Art. 12 Abs. 3 | Schriftliche Erklärung statt Herkunftsnachweis |
Pravilnik 2232 baut die Anmeldung um eine einzige Adresse herum neu auf. Artikel 2 Absatz 1 definiert das elektronische Register als die Plattform unter www.registarzanatlija.me; Artikel 3 Absatz 1 macht es zur "einzigen operativen Form" der Registerführung, Artikel 3 Absatz 2 legt es in die Hände der Zanatska komora Crne Gore (Handwerkskammer). Artikel 7 zählt vierzehn einzutragende Angaben auf, darunter die Fläche der Betriebsstätte in Quadratmetern und den im CRPS eingetragenen Tätigkeitsschlüssel. Artikel 10 Nummer 1 bestimmt die Anlagen: für natürliche Personen einen gültigen Personalausweis, für juristische Personen einen CRPS-Auszug, der nicht älter als sechs Monate ist, sowie den Nachweis einer an das örtliche Sekretariat gezahlten Gebühr. Artikel 12 Absatz 1 führt den Antrag durch zwei Verwaltungsphasen: Die örtliche Behörde prüft Vollständigkeit und, soweit für den Antrag erheblich, ob das angemeldete Handwerk zu jenen gehört, die in Wohnräumen ausgeübt werden dürfen, und leitet die Daten an die Kammer weiter; die Kammer nimmt die abschließende Prüfung vor und kontrolliert bei komplexen Handwerken die berufliche Qualifikation nach Artikel 10 des Gesetzes.
Was der Text nicht sagt
Drei Lücken wiegen schwerer als der Rest, und wir benennen sie lieber, als um sie herumzuschreiben.
Die erste ist das Ausweisdokument. Artikel 10 Nummer 1 und Obrazac 1 verlangen von der natürlichen Person einen "gültigen Personalausweis". Keiner von beiden sagt, was eine ausländische Antragstellerin ohne montenegrinischen Personalausweis stattdessen beifügt: die Aufenthaltskarte, den Reisepass oder nichts. Die Antwort steht nicht in diesen drei Texten, und die Vorschriften des Gesetzes selbst darüber, wer sich eintragen lassen darf, haben wir in diesem Durchgang nicht gelesen; deshalb schreiben wir sie hier nicht.
Die zweite betrifft Geld und Zeit. Die Gebühr wird nur als "Gebühr an das örtliche Sekretariat" bezeichnet; die Höhe steht in kommunalen Beschlüssen, die wir nicht gelesen haben, weshalb in diesem Text keine Zahl dazu steht. Auch geben diese Pravilnici der Kammer keine Entscheidungsfrist. Artikel 12 Absatz 2 verpflichtet die örtliche Behörde, Mängel mitzuteilen und eine Frist zu ihrer Behebung zu setzen, doch ein Artikel mit einer Frist für die Eintragung selbst fehlt.
Die dritte ist ein Verweisungsfehler, den man kennen sollte, bevor man sich auf die Vertraulichkeitsformel stützt. Artikel 4 Absatz 3 sagt, nicht öffentlich zugängliche Daten stünden ausschließlich befugten Personen der Kammer "und den Organen aus Artikel 16 dieses Pravilnik" offen. Artikel 16 ist jedoch die Inkrafttretensvorschrift — ein Satz über den achten Tag. Der Pravilnik hat sechzehn Artikel, und keiner nennt irgendwelche Organe. Die Verweisung läuft ins Leere. Artikel 3 Absatz 3 gibt dem Ministerium gesondert ein eigenes Zugangskonto, sodass die praktische Lage vermutlich enger ist, als die Formulierung nahelegt; nach dem Wortlaut führt der Verweis aber nirgendwohin.
Unsere Lesart
Wenn Ihre Arbeit tatsächlich unterwegs ist — Sie fahren zum Kunden, auf die Baustelle oder zur Maschine —, lesen Sie zuerst Artikel 13 Absatz 5 des Pravilnik 2233 und lassen Sie die Wohnungsfrage beiseite. Der Weg ohne Betriebsstätte ist an keine Liste gebunden, und Artikel 13 Absatz 6 nimmt dem Prüfer das Argument, das er sonst über die Kundenadresse aufbauen würde. Dafür übernehmen Sie eine Dokumentationspflicht: Artikel 12 Absatz 4 verlangt, die Unterlagen zur Ausrüstung in der Betriebsstätte oder in elektronischer Form aufzubewahren und der Aufsicht auf Verlangen vorzulegen — wer keine Betriebsstätte hat, muss sie also digital vorhalten und vor Ort öffnen können.
Wer Werkzeug kauft, statt es mit Papieren einzuführen, sollte sich Artikel 12 Absatz 3 merken. Für gebrauchte, ältere oder geerbte Ausrüstung ohne Herkunftsnachweis genügt eine schriftliche Erklärung des Handwerkers über Herkunft und technische Unbedenklichkeit, oder der Befund einer befugten Person oder Werkstatt, sofern für diese Ausrüstung eine wiederkehrende Prüfung vorgeschrieben ist. Das ist ein ungewöhnlich praktisches Zugeständnis und in einem technischen Pravilnik leicht zu übersehen.
Und wer doch unter die 27 fällt, sollte wissen, wo die Wohnungsfrage tatsächlich geprüft wird: Artikel 12 Absatz 1 Nummer 1 des Pravilnik 2232 weist sie der örtlichen Behörde in der ersten Phase zu, nicht der Kammer in der zweiten. Die Auseinandersetzung um die Wohnung wird in der Gemeinde gewonnen oder verloren. Wo die Struktur über eine Gesellschaft statt über einen Einzelunternehmer läuft, beschreibt unsere Seite zu Investitionen in Montenegro, wie wir die Registrierungskette abarbeiten.
Was sich nicht ändert
Dies sind Durchführungsvorschriften, kein neues Handwerksgesetz. Das Gesetz selbst — wer ein Handwerk ausüben darf, wie es komplexe Handwerke behandelt und das Qualifikationserfordernis seines Artikels 10 — wird durch diese Texte nicht umgeschrieben, sondern nur in Bezug genommen. Die Eintragung im CRPS bleibt eine eigene Angelegenheit mit eigener Entscheidung: Sie wird in das Handwerksregister übernommen, aber nicht durch es ersetzt. Artikel 3 Absatz 3 des Pravilnik 2233 erhält jede strengere Regelung: Setzt ein Spezialgesetz für ein bestimmtes Handwerk härtere Bedingungen, gelten diese. Die beiden Sonderkategorien der Artikel 21 bis 24 — einerseits Friseur-, Kosmetik-, Bäcker-, Konditor- und Fleischerhandwerk, andererseits technische, Service- und Bauhandwerke — tragen dieselben Pflichten wie nach allgemeinem Recht, einschließlich HACCP dort, wo mit Lebensmitteln umgegangen wird. Aufgehoben sind nur zwei ältere Pravilnici: 76/10 und 37/11.
So prüfen Sie
Öffnen Sie die Ausgabe unter sluzbenilist.me/registri/397652 — "Službeni list Crne Gore, broj 128/2026" vom 31. August 2026 — und nehmen Sie aus der Liste die drei Akte mit den Nummern 2232, 2233 und 2234. Die Seite jedes Aktes zeigt die Satzseiten der Amtszeitung selbst; bei Akt 2234 umfasst das gesamte Instrument zwei Seiten, und Prilog 1 mit seinen 27 Einträgen steht auf der zweiten. Der Eintrag zu jedem Akt weist die Veröffentlichung am 31. August 2026 und das Inkrafttreten am 8. September 2026 aus, was der Anforderung des achten Tages im jeweils letzten Artikel entspricht.
Eines sollten Sie mit eigenen Augen prüfen statt über den Suchvorschlag: Die Registeradresse aus Artikel 2 Absatz 1 lautet registarzanatlija.me, nicht auf gov.me. Als wir sie am 6. September 2026 aufgerufen haben, antwortete die Adresse, doch die Seite lieferte nichts außer dem Namen der Kammer; dass die öffentliche Einsicht bereits funktioniert, können wir daraus nicht zeigen. Eine Seite, die antwortet, ist nicht dasselbe wie ein Dienst, der läuft. Wir verfolgen diesen Vorgang unter Rechtsentwicklungen.




