Stand: 16. September 2026. Status: Im Verfahren (Entwurf). Rechtsakt: Predlog zakona o graničnoj kontroli (Entwurf eines Grenzkontrollgesetzes), EPA 1193 XXVIII, Aktenzeichen 24-1/26-1. Die Regierung Montenegros hat den Entwurf am 14. September 2026 beschlossen und mit dem Antrag auf hitni postupak (Dringlichkeitsverfahren) an das Parlament (Skupština) geschickt; am 15. September 2026 wurde er an die Ausschüsse überwiesen. Wird er angenommen, ersetzt er das geltende Zakon o graničnoj kontroli („Sl. list CG" 72/09, 39/13, 17/19, 146/21 und 125/23), Art. 94 des Entwurfs.
Wer mit Kindern nach Montenegro fährt, liest meist nur, dass der Personalausweis für die Einreise genügt. Das bleibt so. Neu ist, was ein Elternteil künftig für das Kind vorlegen soll, wenn der andere nicht mitreist.
Was der Text sagt
Art. 64 des Entwurfs schreibt für jedes Kind unter 16 Jahren eine eingehende Grenzkontrolle vor und knüpft die nötige Zustimmung an das Reisedokument des Kindes und an die Lage der Eltern. Der geltende Art. 50 spricht nur davon, dass eine „nach besonderen Vorschriften erteilte" Reisezustimmung oder eine Entscheidung über die elterliche Sorge geprüft wird. Zwischen Reisepass und Personalausweis unterscheidet er nicht.
| Kind unter 16 | Mit Reisepass | Mit Personalausweis |
|---|---|---|
| Mit einem Elternteil, Eltern verheiratet | Keine Zustimmung des anderen Elternteils | Zustimmung des anderen Elternteils nötig |
| Mit einem Elternteil, Sorgerecht übt nur ein Elternteil aus | Zustimmung des anderen Elternteils nötig | Zustimmung des anderen Elternteils nötig |
| Allein oder mit einer anderen Person, Eltern verheiratet | Zustimmung eines Elternteils | Zustimmung beider Eltern |
| Allein oder mit einer anderen Person, Sorgerecht bei einem Elternteil | Zustimmung beider Eltern | Zustimmung beider Eltern |
Fehlen die Voraussetzungen und reist das Kind allein oder mit einer Person ohne rechtliche Grundlage, verständigt der Beamte das centar za socijalni rad (Sozialamt) und handelt nach dessen Weisung (Art. 64 Abs. 7 und 8). Die Begleitperson eines Kindes ohne die nötigen Dokumente und Zustimmungen soll 200 bis 800 Euro zahlen (Art. 88 Nr. 9). Das geltende Gesetz kennt dieses Bußgeld nicht. Ab 16 Jahren reist das Kind ohne Zustimmung, wie schon seit der Änderung 146/2021.
Die zweite Neuerung trifft Bootsfahrer. Nach Art. 72 Abs. 1 muss der Führer eines Sport- oder Freizeitboots, das in montenegrinische Hoheitsgewässer einfährt, auf kürzestem Weg den nächsten Hafen mit Seegrenzübergang anlaufen, außer bei friedlicher Durchfahrt. Andere Häfen sind nur „in Ausnahmesituationen" mit Erlaubnis der Hafenbehörde oder bei höherer Gewalt erlaubt (Abs. 4). Im geltenden Art. 55 steht diese Pflicht nicht. Für natürliche Personen sieht der Entwurf je Verstoß 500 bis 3.000 Euro vor (Art. 87 Nr. 13 bis 15).
Auch die allgemeinen Bußgeldrahmen steigen: für den Grenzübertritt außerhalb eines Übergangs, ohne gültiges Dokument oder das Umgehen der Kontrolle von heute 100 bis 1.100 Euro (Art. 67) auf 500 bis 3.000 Euro (Art. 87), für Unternehmen von 1.000 bis 5.500 Euro auf 5.000 bis 30.000 Euro (Art. 86).
Was der Text offenlässt
Wörtlich gelesen führt die zweite Tabellenzeile zu einem unerwarteten Ergebnis: Übt nur ein Elternteil das Sorgerecht aus, braucht dieser Elternteil trotzdem die Zustimmung „des anderen". Ob das gewollt ist, erklärt der Text nicht. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht und geschiedene Eltern mit gemeinsamer Sorge kommen in den Reisepass-Zeilen gar nicht vor. Welche Lesart die Grenzpolizei anwenden wird, können wir heute nicht zeigen.
Auch die Form der Zustimmung ist nicht geregelt: Beglaubigung, Übersetzung, Anerkennung einer ausländischen Urkunde. Art. 89 gibt für Durchführungsvorschriften ein Jahr ab Inkrafttreten. Beim Boot bleibt offen, was „nächster" Hafen und was eine „Ausnahmesituation" ist. Außerdem springt die Nummerierung in Art. 86 Abs. 1 von Nr. 14 auf Nr. 17, während Abs. 3 auf die Nummern 15 und 16 verweist.
Unsere Einschätzung
Die Regierung hat das Dringlichkeitsverfahren beantragt; am 16. September 2026 steht in der Akte aber noch kein Abstimmungstermin. Nach Annahme tritt das Gesetz am achten Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Art. 95). Für Kinder unter 16 mit Personalausweis empfehlen wir die vorsichtige Lesart: Sobald die Regel gilt, führen Sie eine schriftliche, beglaubigte Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils mit, auch wenn Sie verheiratet sind, oder lassen Sie für das Kind einen Reisepass ausstellen. Mit dem Boot wählen Sie den ersten Hafen unter den Häfen mit Grenzübergang, bevor Sie die Route planen.
Was sich nicht ändert
Der Entwurf ändert nicht, wer ein Visum braucht und wie lange Sie bleiben dürfen; das regeln weiterhin Zakon o strancima (Ausländergesetz) und Uredba o viznom režimu (Visaverordnung). Ausländer, die mit Personalausweis einreisen dürfen, und die Bescheinigung über die Einreise auf Antrag (Art. 56 Abs. 3) gibt es schon heute. Eine Person darf für die Kontrolle weiterhin höchstens sechs Stunden festgehalten werden (Art. 37). Die Abfragen im EU-Einreise-/Ausreisesystem EES sowie in SIS und VIS gelten erst, wenn Montenegro an diese Systeme angeschlossen ist (Art. 93).
So prüfen Sie
Die Akte ist öffentlich: zakoni.skupstina.me/zakoni/web/app.php/akt/4370. Der Entwurf ist ein gescanntes PDF mit 54 Seiten; die Kinderregel steht auf den Seiten 27 und 28 (Suchbegriff „maloljetnog lica mlađeg od 16 godina"), die Bootsregel auf Seite 33, die Bußgelder auf den Seiten 38 bis 42. Solange im Feld „Status" „U proceduri" steht, gibt es kein Gesetz. Den Regierungsbeschluss finden Sie als Punkt 1 der Mitteilung zur Telefonsitzung vom 14. September 2026, die geltende Fassung von Art. 50 in der Änderung 146/2021 im Amtsblatt.
Den Entwurf zum Ausländergesetz aus demselben Ministerium haben am 15. September 2026 zwei Ausschüsse unterstützt; wir verfolgen ihn in unserem Beitrag zur Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger bei 250.000 Euro Investition. Sobald das Grenzkontrollgesetz angenommen ist, tragen wir Amtsblattnummer und Inkrafttreten auf unserer Seite Rechtsentwicklungen nach.




