Rechtsentwicklungen

Montenegros Entwurf zur Grenzkontrolle: Kinder unter 16 mit Personalausweis brauchen die Zustimmung des anderen Elternteils, auch bei verheirateten Eltern

Gesetzentwurf vom 14.09.2026: Kinder unter 16 mit Personalausweis brauchen die Zustimmung des anderen Elternteils. Dazu Bootsregeln, höhere Bußgelder.

Rohat Kahraman· 16. September 2026· 5 Min. LesezeitAktualisiert · 16. September 2026
Montenegro Gesetzentwurf Grenzkontrolle 2026 — Kinder unter 16, Sportboote und höhere Bußgelder

Stand: 16. September 2026. Status: Im Verfahren (Entwurf). Rechtsakt: Predlog zakona o graničnoj kontroli (Entwurf eines Grenzkontrollgesetzes), EPA 1193 XXVIII, Aktenzeichen 24-1/26-1. Die Regierung Montenegros hat den Entwurf am 14. September 2026 beschlossen und mit dem Antrag auf hitni postupak (Dringlichkeitsverfahren) an das Parlament (Skupština) geschickt; am 15. September 2026 wurde er an die Ausschüsse überwiesen. Wird er angenommen, ersetzt er das geltende Zakon o graničnoj kontroli („Sl. list CG" 72/09, 39/13, 17/19, 146/21 und 125/23), Art. 94 des Entwurfs.

Wer mit Kindern nach Montenegro fährt, liest meist nur, dass der Personalausweis für die Einreise genügt. Das bleibt so. Neu ist, was ein Elternteil künftig für das Kind vorlegen soll, wenn der andere nicht mitreist.

Was der Text sagt

Art. 64 des Entwurfs schreibt für jedes Kind unter 16 Jahren eine eingehende Grenzkontrolle vor und knüpft die nötige Zustimmung an das Reisedokument des Kindes und an die Lage der Eltern. Der geltende Art. 50 spricht nur davon, dass eine „nach besonderen Vorschriften erteilte" Reisezustimmung oder eine Entscheidung über die elterliche Sorge geprüft wird. Zwischen Reisepass und Personalausweis unterscheidet er nicht.

Kind unter 16Mit ReisepassMit Personalausweis
Mit einem Elternteil, Eltern verheiratetKeine Zustimmung des anderen ElternteilsZustimmung des anderen Elternteils nötig
Mit einem Elternteil, Sorgerecht übt nur ein Elternteil ausZustimmung des anderen Elternteils nötigZustimmung des anderen Elternteils nötig
Allein oder mit einer anderen Person, Eltern verheiratetZustimmung eines ElternteilsZustimmung beider Eltern
Allein oder mit einer anderen Person, Sorgerecht bei einem ElternteilZustimmung beider ElternZustimmung beider Eltern

Fehlen die Voraussetzungen und reist das Kind allein oder mit einer Person ohne rechtliche Grundlage, verständigt der Beamte das centar za socijalni rad (Sozialamt) und handelt nach dessen Weisung (Art. 64 Abs. 7 und 8). Die Begleitperson eines Kindes ohne die nötigen Dokumente und Zustimmungen soll 200 bis 800 Euro zahlen (Art. 88 Nr. 9). Das geltende Gesetz kennt dieses Bußgeld nicht. Ab 16 Jahren reist das Kind ohne Zustimmung, wie schon seit der Änderung 146/2021.

Die zweite Neuerung trifft Bootsfahrer. Nach Art. 72 Abs. 1 muss der Führer eines Sport- oder Freizeitboots, das in montenegrinische Hoheitsgewässer einfährt, auf kürzestem Weg den nächsten Hafen mit Seegrenzübergang anlaufen, außer bei friedlicher Durchfahrt. Andere Häfen sind nur „in Ausnahmesituationen" mit Erlaubnis der Hafenbehörde oder bei höherer Gewalt erlaubt (Abs. 4). Im geltenden Art. 55 steht diese Pflicht nicht. Für natürliche Personen sieht der Entwurf je Verstoß 500 bis 3.000 Euro vor (Art. 87 Nr. 13 bis 15).

Auch die allgemeinen Bußgeldrahmen steigen: für den Grenzübertritt außerhalb eines Übergangs, ohne gültiges Dokument oder das Umgehen der Kontrolle von heute 100 bis 1.100 Euro (Art. 67) auf 500 bis 3.000 Euro (Art. 87), für Unternehmen von 1.000 bis 5.500 Euro auf 5.000 bis 30.000 Euro (Art. 86).

Was der Text offenlässt

Wörtlich gelesen führt die zweite Tabellenzeile zu einem unerwarteten Ergebnis: Übt nur ein Elternteil das Sorgerecht aus, braucht dieser Elternteil trotzdem die Zustimmung „des anderen". Ob das gewollt ist, erklärt der Text nicht. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht und geschiedene Eltern mit gemeinsamer Sorge kommen in den Reisepass-Zeilen gar nicht vor. Welche Lesart die Grenzpolizei anwenden wird, können wir heute nicht zeigen.

Auch die Form der Zustimmung ist nicht geregelt: Beglaubigung, Übersetzung, Anerkennung einer ausländischen Urkunde. Art. 89 gibt für Durchführungsvorschriften ein Jahr ab Inkrafttreten. Beim Boot bleibt offen, was „nächster" Hafen und was eine „Ausnahmesituation" ist. Außerdem springt die Nummerierung in Art. 86 Abs. 1 von Nr. 14 auf Nr. 17, während Abs. 3 auf die Nummern 15 und 16 verweist.

Unsere Einschätzung

Die Regierung hat das Dringlichkeitsverfahren beantragt; am 16. September 2026 steht in der Akte aber noch kein Abstimmungstermin. Nach Annahme tritt das Gesetz am achten Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Art. 95). Für Kinder unter 16 mit Personalausweis empfehlen wir die vorsichtige Lesart: Sobald die Regel gilt, führen Sie eine schriftliche, beglaubigte Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils mit, auch wenn Sie verheiratet sind, oder lassen Sie für das Kind einen Reisepass ausstellen. Mit dem Boot wählen Sie den ersten Hafen unter den Häfen mit Grenzübergang, bevor Sie die Route planen.

Was sich nicht ändert

Der Entwurf ändert nicht, wer ein Visum braucht und wie lange Sie bleiben dürfen; das regeln weiterhin Zakon o strancima (Ausländergesetz) und Uredba o viznom režimu (Visaverordnung). Ausländer, die mit Personalausweis einreisen dürfen, und die Bescheinigung über die Einreise auf Antrag (Art. 56 Abs. 3) gibt es schon heute. Eine Person darf für die Kontrolle weiterhin höchstens sechs Stunden festgehalten werden (Art. 37). Die Abfragen im EU-Einreise-/Ausreisesystem EES sowie in SIS und VIS gelten erst, wenn Montenegro an diese Systeme angeschlossen ist (Art. 93).

So prüfen Sie

Die Akte ist öffentlich: zakoni.skupstina.me/zakoni/web/app.php/akt/4370. Der Entwurf ist ein gescanntes PDF mit 54 Seiten; die Kinderregel steht auf den Seiten 27 und 28 (Suchbegriff „maloljetnog lica mlađeg od 16 godina"), die Bootsregel auf Seite 33, die Bußgelder auf den Seiten 38 bis 42. Solange im Feld „Status" „U proceduri" steht, gibt es kein Gesetz. Den Regierungsbeschluss finden Sie als Punkt 1 der Mitteilung zur Telefonsitzung vom 14. September 2026, die geltende Fassung von Art. 50 in der Änderung 146/2021 im Amtsblatt.

Den Entwurf zum Ausländergesetz aus demselben Ministerium haben am 15. September 2026 zwei Ausschüsse unterstützt; wir verfolgen ihn in unserem Beitrag zur Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger bei 250.000 Euro Investition. Sobald das Grenzkontrollgesetz angenommen ist, tragen wir Amtsblattnummer und Inkrafttreten auf unserer Seite Rechtsentwicklungen nach.

Rechtsgrundlagen

  • Predlog zakona o graničnoj kontroličl. 37, čl. 39, čl. 56, čl. 64, čl. 67 st. 6, čl. 72, čl. 86-88, čl. 89, čl. 92-95EPA 1193 XXVIII, broj akta 24-1/26-1, Vlada Crne Gore, 14.09.2026; hitni postupak (Poslovnik čl. 151); status: U proceduriAmtlicher Text
  • Zakon o graničnoj kontroli (važeći)čl. 50, čl. 55, čl. 66-68aSl. list CG br. 72/09, 39/13, 17/19, 146/21 i 125/23Amtlicher Text
  • Saopštenje o odlukama Vlade Crne Gore, telefonska sjednicatačka 1Vlada Crne Gore, 14.09.2026 (objavljeno 15.09.2026)Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Gilt das schon an der Grenze?

Nein. Am 16. September 2026 ist der Entwurf „U proceduri": Die Regierung hat ihn am 14. September eingebracht, das Parlament hat ihn am 15. September an die Ausschüsse überwiesen. An der Grenze gilt Art. 50 des geltenden Gesetzes. Nach Annahme tritt das Gesetz acht Tage nach Veröffentlichung in Kraft (Art. 95).

Wir sind verheiratet, unser Kind reist mit Reisepass. Brauche ich eine Zustimmungserklärung?

Nach dem Entwurf nicht, wenn das Kind mit Reisepass und einem der verheirateten Eltern reist (Art. 64 Abs. 3 Nr. 1). Mit Personalausweis braucht dasselbe Kind die Zustimmung des anderen Elternteils, unabhängig vom Familienstand (Nr. 3). Wie die Ehe „festgestellt" wird, sagt der Text nicht; nehmen Sie deshalb einen Nachweis mit.

Die Großeltern fahren mit den Enkeln. Was brauchen sie?

Es gilt Art. 64 Abs. 4: mit Reisepass und verheirateten Eltern die Zustimmung eines Elternteils, mit Personalausweis die Zustimmung beider Eltern. Fehlt sie, wird das Sozialamt verständigt (Abs. 8), und der Begleitperson droht ein Bußgeld von 200 bis 800 Euro (Art. 88 Nr. 9).

Ich komme mit dem Segelboot aus Kroatien. Darf ich direkt in die Marina?

Nach Art. 72 des Entwurfs nicht: Sie laufen auf kürzestem Weg den nächsten Hafen mit Grenzübergang an; ein anderer Hafen nur in einer Ausnahmesituation mit Erlaubnis der Hafenbehörde oder bei höherer Gewalt. Das Bußgeld für natürliche Personen beträgt 500 bis 3.000 Euro (Art. 87 Nr. 13 und 14).