Rechtsentwicklungen

Montenegros Entwurf zum Ausländergesetz: 250.000 Euro Investition, und der Artikel nennt ausdrücklich nur EU-Bürger

Ein Gesetzentwurf vom 1. September 2026 fügt Art. 70g ein: Aufenthalt und Arbeit für drei Jahre bei 250.000 Euro Investition, nur für EU-Bürger.

Rohat Kahraman· 7. September 2026· 6 Min. LesezeitAktualisiert · 7. September 2026
Montenegro Gesetzentwurf zum Ausländergesetz — neuer Art. 70g, Aufenthalt für EU-Bürger bei 250.000 Euro Investition

Stand: 7. September 2026. Status: Im Verfahren (Entwurf). Rechtsakt: Predlog zakona o izmjenama i dopunama Zakona o strancima (Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes), EPA 1181 XXVIII, Aktenzeichen 24-3/26-3, von der Regierung Montenegros am 1. September 2026 eingebracht und am 2. September 2026 an die Ausschüsse überwiesen. Grundgesetz: Zakon o strancima, „Sl. list CG" Nr. 12/18, 3/19, 86/22, 77/24, 3/26 und 33/26.

Wenn Sie einen deutschen, österreichischen oder anderen EU-Pass halten, stehen Sie in Montenegro schon heute anders da als die meisten Antragsteller: Der Wertnachweis von 150.000 Euro beim Immobilienweg gilt für Sie nicht, und der Nachweis über 5.000 Euro Steuern und Beiträge beim Gesellschafterweg auch nicht. Der Entwurf, der jetzt in zwei Ausschüssen liegt, legt eine dritte Sonderregel darauf — und diesmal ist die Zahl keine Ausnahme, sondern eine Schwelle.

Was der Entwurf regelt

Artikel 8 des Entwurfs fügt einen neuen Artikel 70g ein, überschrieben Zapošljavanje državljanina EU zbog investiranja u Crnoj Gori — Beschäftigung eines EU-Bürgers wegen einer Investition in Montenegro. Der Artikel steht unmittelbar hinter Art. 70v, also im Block der Arbeitsaufenthaltstitel, und ist als Untertyp des bestehenden Aufenthaltszwecks „Arbeit" angelegt.

MerkmalNeuer Art. 70g laut Entwurf
AntragsberechtigtEU-Bürger, der Preduzetnik (Einzelunternehmer) oder Eigentümer einer Gesellschaft ist
InvestitionMindestens 250.000 Euro in Montenegro
Anerkannte FormenDirekte Kapitaleinlage in eine neu gegründete oder bestehende, in Montenegro registrierte Gesellschaft; Erwerb eines Geschäftsanteils an einer solchen Gesellschaft; Hinterlegung auf einem Escrow-Konto bis zur Verwendung in einem genehmigten Geschäftsvorhaben, jeweils mit Herkunftsnachweis des Geldes
Angewandte VoraussetzungenNur Art. 43 Abs. 1 Nr. 4 bis 8
GeltungsdauerBis zu drei Jahre, Verlängerung um weitere drei Jahre
VerlängerungsantragSpätestens 30 Tage vor Ablauf beim Ministerium am Aufenthaltsort
Nachweis bei VerlängerungGültiger Pass oder von einer EU-Behörde ausgestellter Personalausweis, dazu Nachweis über realisierte Investitionen
FamilieMitglieder der Kernfamilie können zum Familiennachzug hinzutreten
AnwesenheitMindestens 15 Tage Aufenthalt in Montenegro während der Laufzeit

Legen Sie diese Liste neben Art. 43, dann fällt der eigentliche Kunstgriff auf. Die Nummern 4 bis 8 sind das Reisedokument mit mindestens drei Monaten Überhang, das Fehlen eines Einreiseverbots, das Fehlen einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten in Montenegro und im Herkunftsstaat sowie das Fehlen von Bedenken der nationalen oder inneren Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit. Nicht in Bezug genommen sind die Nummern 1, 2 und 3: Mittel zum Lebensunterhalt, gesicherte Unterkunft, Krankenversicherung. Nummer 9 fehlt ebenfalls, denn an ihre Stelle tritt der Investitionsnachweis. Die Schwesterartikel machen es anders: Art. 70a für den IT-Bereich, Art. 70b für das Gesundheitswesen und Art. 70v für Hausarbeit verlangen jeweils „die Voraussetzungen des Artikels 43" ohne Herausnahme.

Der übrige Entwurf betrifft Arbeitgeber und Beförderer und fragt nicht nach der Staatsangehörigkeit. Artikel 1 definiert erstmals nezakonito zapošljavanje und posebno iskorišćavajući uslovi rada, also besonders ausbeuterische Arbeitsbedingungen. Artikel 9 teilt die Bußgeldnorm: Der neue Art. 210 sieht für eine juristische Person 3.000 bis 15.000 Euro vor, wenn sie einem Ausländer die unerlaubte Einreise, den unerlaubten Aufenthalt oder die unerlaubte Durchreise ermöglicht, für den Preduzetnik 3.000 bis 12.000 und — die Zeile für Vermieter — für eine Privatperson, die Unterkunft anbietet, 1.000 bis 4.000, bei sonstigen Privatpersonen 2.000 bis 4.000; der neue Art. 210a trifft den Arbeitgeber als juristische Person mit 1.000 bis 10.000 Euro in elf Tatbeständen, dazu ein Tätigkeitsverbot von bis zu sechs Monaten. Umgesetzt werden die Richtlinie 2009/52/EG und, für den Opferschutz, die Richtlinie 2004/81/EG des Rates. Die Regierung beantragt das Eilverfahren nach Art. 151 der Geschäftsordnung, gestützt auf Kapitel 24 der Beitrittsverhandlungen.

Was der Entwurf nicht regelt

Vier Lücken sind für die Planung erheblich. Für den „Eigentümer einer Gesellschaft" nennt der Text keine Mindestbeteiligung — Art. 70 Abs. 4 arbeitet beim Geschäftsführerweg mit mehr als 51 Prozent, Art. 70g wiederholt das nicht. Wann das Geld eingezahlt sein muss, steht ebenfalls nicht da: Absatz 1 verlangt einen Nachweis über die Investition, Absatz 5 bei der Verlängerung einen Nachweis über realisierte Investitionen, und der Unterschied bleibt undefiniert. Wer das „genehmigte Geschäftsvorhaben" genehmigt, in das die Escrow-Mittel fließen, sagt der Text nicht. Und an die 15-Tage-Regel knüpft er keine Folge: Weder Art. 83, der die Beendigungsgründe aufzählt, noch der neue Art. 210a erwähnen sie, und der Entwurf ändert beide nicht.

Eine Stelle im Text selbst sollte man kennen, bevor man sich auf Absatznummern beruft. Absatz 5 beginnt mit „Uz zahtjev iz stava 3 ovog člana", doch Absatz 3 regelt hier die Geltungsdauer, und der Antrag steht in Absatz 4. In Art. 70a, 70b und 70v trifft derselbe Satz zu, weil der Antrag dort tatsächlich Absatz 3 ist; das Einfügen der Investitionsdefinition hat die Zählung um eins verschoben. Wir halten den Wortlaut fest, wie er ist, und legen keine Absicht hinein.

Wie wir das lesen

Das ist ein Entwurf und kein Terminplan. Er wurde eingebracht, an den Gesetzgebungsausschuss und an den Ausschuss für politisches System, Justiz und Verwaltung überwiesen, und in der Akte findet sich zum 7. September 2026 weder ein Beschluss noch ein Änderungsantrag. Käme er unverändert durch, träte er nach Art. 10 am achten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft — ein Datum, von dem aus man rückwärts rechnen könnte, gibt es also noch nicht.

Für Sie als EU-Bürger heißt das: vorbereiten statt einreichen. Sinnvoll ist jetzt die Arbeit an der Herkunftsdokumentation des Geldes, an der Frage, ob Kapitaleinlage, Anteilserwerb oder Escrow zu Ihrem Vorhaben passt, und an der Frage, was „realisiert" bei der Verlängerung heißen wird. Wer nicht mit einem EU-Pass plant, wird von Art. 70g nicht erfasst; für diese Fälle bleiben Immobilie nach Art. 56 und Arbeit oder Geschäftsführung nach Art. 69 und 70. Wenn Sie in Montenegro Personal beschäftigen, ist der Bußgeldteil ohnehin der Abschnitt, den wir zuerst lesen würden.

Was sich nicht ändert

Art. 38 Abs. 1 enthält weiterhin einen abschließenden Katalog der Aufenthaltszwecke, und der Entwurf rührt ihn nicht an: Familienzusammenführung, Schulbesuch, Austauschprogramme, Spezialisierung und praktische Ausbildung, Forschung, Heilbehandlung, humanitäre Gründe, Nutzung und Verfügung über ein Recht an einer eigenen Immobilie (Nr. 8), religiöser Dienst, Europäischer Freiwilligendienst, Staatenlosigkeit, Arbeit (Nr. 12), digitaler Nomade (Nr. 12a) sowie weitere gesetzlich oder völkervertraglich vorgesehene Fälle. Eine Investitionsnummer gibt es dort nach wie vor nicht, weshalb der neue Titel unter „Arbeit" eingeordnet wurde. Die Bemessungsgrundlage von 150.000 Euro in Art. 56 Abs. 4 bleibt, ebenso die Befreiung in Abs. 5 für Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Auch der Nachweis über jährlich mindestens 5.000 Euro Steuern und Beiträge in Art. 70 Abs. 4 und die gleichlautende Befreiung in Abs. 8 bleiben unverändert. Die Einbürgerung richtet sich nach einem anderen Gesetz und wird nicht berührt.

So prüfen Sie

Die Akte ist öffentlich. Unter zakoni.skupstina.me/zakoni/web/app.php/akt/4354 liegen zwei Dokumente: der Entwurf und die Überweisungsverfügung vom 2. September 2026. Der Entwurf ist ein gescanntes PDF; die hier zitierten Formulierungen stehen auf Seite fünf und sechs, und die Wortfolge, nach der Sie mit dem Auge suchen, lautet „najmanje 250.000 eura". Das entscheidende Feld auf der Seite ist der Status: Solange dort „U proceduri" steht, gibt es kein Gesetz. Die konsolidierte Fassung des Grundgesetzes stellt die Regierung unter wapi.gov.me bereit; einschlägig sind die Art. 43, 56, 70 und 70a bis 70v.

Welche Grundlage heute für Sie offensteht und welche Nachweise dafür verlangt werden, haben wir nach dem geltenden Text auf unserer Seite zu den Aufenthaltstiteln in Montenegro zusammengestellt. Ob dieser Entwurf Gesetz wird, entscheidet sich in den Ausschüssen; wir verfolgen den Vorgang und tragen Beschlussdatum und Amtsblattnummer hier nach, sobald sie feststehen — die laufende Chronologie führen wir unter Rechtsentwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das schon? Kann ich heute einen Antrag nach Art. 70g stellen?

Nein. Zum 7. September 2026 steht der Entwurf auf „U proceduri" — eingebracht und in den Ausschüssen, nicht beschlossen. Art. 70g existiert im Ausländergesetz noch nicht, und keine Behörde kann darauf einen Titel stützen. Bei unveränderter Annahme sieht Art. 10 des Entwurfs das Inkrafttreten am achten Tag nach der Veröffentlichung im „Sl. list CG" vor.

Ich bin kein EU-Bürger. Betrifft mich Art. 70g in irgendeiner Weise?

Der Titel nicht. Absatz 1 ist für „einen Preduzetnik oder Eigentümer einer Gesellschaft, der Staatsangehöriger der EU ist" geschrieben, und kein Absatz erweitert das auf Drittstaatsangehörige — auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die in anderen Befreiungen dieses Gesetzes genannt werden, kommen hier nicht vor. Die Arbeitgeber- und Beförderervorschriften desselben Entwurfs gelten dagegen unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Was zählt genau zu den 250.000 Euro, und wann muss das Geld da sein?

Absatz 2 nennt drei Formen: direkte Kapitaleinlage in eine neue oder bestehende montenegrinische Gesellschaft, Erwerb eines Geschäftsanteils an einer solchen, oder Mittel auf einem Escrow-Konto bis zur Verwendung in einem genehmigten Geschäftsvorhaben — jeweils mit Nachweis der Mittelherkunft. Absatz 1 verlangt bei der Antragstellung einen Nachweis über die Investition, Absatz 5 bei der Verlängerung einen Nachweis über realisierte Investitionen; den Unterschied zwischen beiden Begriffen bestimmt der Text nicht.

Was bedeutet die 15-Tage-Regel praktisch?

Absatz 7 verlangt, dass der EU-Bürger sich während der Laufzeit des Titels mindestens 15 Tage in Montenegro aufhält. Der Entwurf knüpft daran keine Rechtsfolge und ändert Art. 83 nicht, der die Beendigungsgründe eines Aufenthalts- und Arbeitstitels aufzählt. Solange das im beschlossenen Text nicht geklärt ist, würden wir die 15 Tage als nachweisbar zu haltende Anwesenheit behandeln, nicht als Formalie.

Ich beschäftige Ausländer in Montenegro. Was ändert sich für mich?

Das Bußgeldrisiko. Der neue Art. 210a sieht für den Arbeitgeber als juristische Person 1.000 bis 10.000 Euro vor, für die verantwortliche Person darin 300 bis 2.000 Euro, für den Preduzetnik 300 bis 6.000 Euro, dazu ein Tätigkeitsverbot bis zu sechs Monaten. Zu den elf Tatbeständen gehören die Beschäftigung eines Ausländers ohne rechtmäßigen Aufenthalt, das Versäumnis, binnen 24 Stunden nach Erteilung des Titels den Arbeitsvertrag zu schließen und die Sozialversicherung anzumelden, sowie das Versäumnis, das Ministerium binnen acht Tagen nach Ende der Tätigkeit zu unterrichten.