Portugal D7-Visum (passives Einkommen) — RoNa Legal Leistungsseite

Visum & Aufenthalt

Portugal D7-Visum (passives Einkommen)

Portugal D7-Visum: der Weg über passives Einkommen zum Leben in Portugal, nach 5 Jahren Weg zur Staatsbürgerschaft, EU-Pass. Antragsleitfaden 2026 + Einkommensgrenzen.

Leben Sie mit dem Portugal D7-Visum von Ihrer Rente oder Ihrem passiven Einkommen in Europa. Alles zu den finanziellen Anforderungen 2026, NIF, Bankkonto und Antragsverfahren.

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Portugal D7-Visum:

Portugal zählt mit seinem milden Klima, sicheren Lebensverhältnissen und erschwinglichen Lebenshaltungskosten zu den beliebtesten Auswanderungszielen der Welt.

Öffnen Sie die Türen Europas

mit Ihrem passiven Einkommen

Für wen eignet sich das D7-Visum?

Das D7-Visum eignet sich für alle, die nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, ohne dem portugiesischen Staat „zur Last“ zu fallen. Das Hauptkriterium ist ein regelmäßiges Einkommen, das ohne Erwerbstätigkeit erzielt wird.

Rentner

Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Renteneinkünften bestreiten.

Immobilieneinkünfte

Immobilieneigentümer mit Mieteinnahmen.

Kapitalerträge

Personen mit Dividenden- oder Zinseinkünften.

Digitale Nomaden (Remote)

Personen, die remote arbeiten und passives Einkommen nachweisen können.

Finanzielle Mindestkriterien 2026

Der portugiesische Staat will sicherstellen, dass der Antragsteller ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten im Land leben kann. Stand 2026 sind mindestens folgende Finanzwerte nachzuweisen:

Monatliches regelmäßiges Einkommen

Der Antragsteller muss ein regelmäßiges passives Einkommen nachweisen von mindestens

pro Monat.

Bankgarantie (gesperrter Betrag)

Während der Antragstellung muss Ihr Konto über liquide Mittel verfügen in Höhe von

(920 € x 12 Monate), also dem Mindestlohn für ein Jahr. Dieser Betrag ist kein Geld zum Ausgeben, sondern ein Vermögensnachweis.

Das D7-Visum ist nicht bloß eine Dokumenteneinreichung, sondern ein Verfahren, das richtig aufgesetzt werden muss. Rona Legal begleitet Sie in jeder Phase — von der Beschaffung der NIF bis zur Aufenthaltskarte.

Rechtliche Identität und Bankkonto

Im ersten Schritt beschaffen wir — ohne dass Sie nach Portugal reisen müssen — die NIF (Steuernummer) auf Ihren Namen und eröffnen Ihr Konto bei portugiesischen Banken. Behördliche Formulare und die Kommunikation mit der Bank übernehmen vollständig wir.

Unterkunft und Mietlösungen

Die kritischste Phase des Visumantrags ist die Unterkunft. Das Konsulat verlangt einen offiziellen Mietvertrag über mindestens 1 Jahr. Wir übernehmen die Suche nach Objekten, die Ihren Kriterien entsprechen, die englisch-/portugiesischsprachige Kommunikation mit den Vermietern und die Vertragsabwicklung. (Hinweis: Bei Mietverhältnissen ohne Bürgen werden in Portugal in der Regel 4–6 Monatsmieten im Voraus verlangt.)

Aktenvorbereitung und Konsulatsantrag

Ihre gesamte Akte wird vollständig vorbereitet — vom Verfassen Ihres Motivationsschreibens (Cover Letter) bis zum Abschluss Ihrer Reisekrankenversicherung (30.000 € Deckung) — und Ihr Termin beim portugiesischen Konsulat wird vereinbart.

Visumerteilung und danach: das AIMA-Verfahren

Wird Ihr Visum bewilligt, erhalten Sie zunächst ein vorläufiges Visum mit 4 Monaten Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie nach Portugal einreisen. In der Regel wird zusammen mit Ihrem Visum automatisch Ihr Termin bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) vergeben.

Aufenthaltspflicht

Sie dürfen sich innerhalb von 2 Jahren nicht 6 Monate am Stück und nicht insgesamt 8 Monate außerhalb Portugals aufhalten.

Recht auf Erwerbstätigkeit

Mit Ihrer Aufenthaltskarte haben Sie zugleich das Recht, in Portugal legal zu arbeiten.

Reisefreiheit

Sie können visumfrei in die Länder des Schengen-Raums reisen.

Geschätzte Kosten

Ohne unser Beratungshonorar; es empfiehlt sich, ein operatives Budget von rund

zu Beginn des Verfahrens einzuplanen — einschließlich NIF, Mietkautionen, Versicherung, Übersetzungen, Notar und Reisekosten (ohne das Sperrguthaben bei der Bank).

Lassen Sie sich beraten

Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

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