Golden Visa Griechenland – RoNa Legal Leistungsseite

Visum & Aufenthalt

Golden Visa Griechenland

Golden Visa Griechenland: EU-Aufenthaltsrecht durch Immobilieninvestition von 250.000–800.000 € – die Schwellen variieren je nach Region.

Das griechische Golden-Visa-Programm ist für türkische Investoren nicht nur eine „Aufenthaltsgenehmigung“, sondern zugleich ein stabiler Hafen mit der Möglichkeit, Mieteinnahmen auf Euro-Basis zu erzielen. Unter den Programmen mit visumfreiem Zugang zum Schengen-Raum der Europäischen Union ist es weiterhin das beliebteste Programm, das einen Daueraufenthalt mit der niedrigsten Investitionsschwelle bietet (mit Ausnahmefällen).

Bei Rona Legal begleiten wir Sie rechtlich und finanziell dabei, im komplexen, 2026 aktualisierten System aus „Regionen und Preisstufen“ die für Sie passende und wirtschaftlich sinnvolle Immobilie zu finden.

Was bietet Ihnen das Golden Visa?

Schengen-Freiheit

Sie und Ihre Familie (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren, Eltern) können visumfrei in die Schengen-Staaten reisen.

Keine Aufenthaltspflicht

Sie müssen nicht in Griechenland leben, um Ihr Aufenthaltsrecht aufrechtzuerhalten.

Einnahmen in Euro

Durch die Vermietung der erworbenen Immobilie können Sie regelmäßige Einnahmen in Fremdwährung erzielen.

Weg zur Staatsangehörigkeit

Wenn Sie sieben Jahre in Griechenland wohnen und die Sprachanforderung erfüllen, können Sie einen griechischen Pass beantragen.

ACHTUNG: Neue Investitionsgrenzen und Regionen 2026

Um der Wohnungskrise entgegenzuwirken, hat die griechische Regierung die Investitionsgrenzen je nach Region in drei Kategorien unterteilt. Diese Landkarte zu kennen, ist für die richtige Investitionsstrategie unerlässlich:

800.000 € (Premium-Regionen)

Zentral-Athen, Thessaloniki, Mykonos, Santorin und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern. Wer in diesen Regionen mit dem Kauf einer regulären Wohnimmobilie ein Golden Visa beantragen möchte, muss mindestens 800.000 € investieren.

400.000 € (Entwicklungsregionen)

Für das griechische Festland außerhalb der ersten Kategorie (z. B. Piräus, Patras) und die übrigen Regionen gilt für reguläre Wohnimmobilien eine Mindestinvestition von 400.000 €.

Dies ist die gesetzliche „Ausnahme“-Kategorie, die unsere Investoren am häufigsten wählen. Unabhängig von der Region (einschließlich Zentral-Athens) liegt die Mindestschwelle für Immobilien, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, weiterhin bei 250.000 €:

Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien

Erwerb einer gewerblich genutzten Immobilie (Büro, Ladenlokal) und Umwandlung in Wohnraum.

Restaurierungsprojekte

Erwerb historischer Gebäude oder Industriebauten mit Restaurierungsverpflichtung.

💎 Rona-Legal-Portfolio: Wir verfügen über exklusive Projekte im Bereich von 250.000 € mit abgeschlossenen Umwandlungsverfahren, die den Golden-Visa-Anforderungen entsprechen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Die griechische Bürokratie kann komplex sein – bei richtiger rechtlicher Steuerung beschränkt sich der Prozess für Sie jedoch im Wesentlichen auf das Unterzeichnen von Dokumenten.

Anders als Immobilienmakler verkaufen wir Ihnen nicht einfach ein „Haus“ – wir sorgen für „rechtliche Sicherheit“.

  • Eine realistische Bewertung der Immobilie,
  • die Vermeidung von Nutzungsproblemen bei „Gewerbe-Umwandlungsprojekten“,
  • Bauunternehmerverträge, die zu Ihrem Schutz strukturiert sind,

All das unter der Kontrolle unseres erfahrenen juristischen Teams.

Verpassen Sie nicht die 250.000-€-Option

Kontaktieren Sie uns, um Zugang zu unserer Liste exklusiver „Umwandlungsprojekte“ in Athen und Umgebung zu erhalten, mit denen das Golden Visa noch zur alten Schwelle möglich ist.

Lassen Sie sich beraten

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