Stand: 3. Oktober 2026. Status: Beschlossen, noch nicht in Kraft. Instrument: Pravilnik o bližem načinu izvještavanja o dopunskom porezu, obliku i sadržini prijave sa informacijama o dopunskom porezu (Verordnung über die Berichterstattung zur Ergänzungssteuer und Form des Informationsberichts), Amtsblatt Montenegros 143/2026, veröffentlicht am 1. Oktober 2026, Registernummer 2476. Inkrafttreten am 9. Oktober 2026.
Montenegros Mindeststeuergesetz, der Zakon o globalnom minimalnom porezu na dobit pravnih lica (Amtsblatt 33/2026), enthielt seit März die Abgabepflicht, aber kein Formular. Artikel 28 Absatz 9 überließ Formular, Begleitdaten und Verfahren dem Finanzministerium. Wer eine montenegrinische Tochter in einem deutschen Konzern betreut, stand damit vor drei offenen Fragen: welches Formular, welches Format, wer gibt ab. Das Ministerium hat sie mit einer Verordnung von 35 Seiten beantwortet. Fünf Seiten Regeln, dreißig Seiten Formular.
Was die Verordnung verlangt
Nach Artikel 3 Absatz 1 ist jede Geschäftseinheit (sastavni subjekat) einer erfassten Gruppe abgabepflichtig. Absatz 2 hebt die Pflicht auf, wenn die oberste Muttergesellschaft oder eine von ihr benannte Einheit den Bericht zentral in einem Staat abgegeben hat, der mit Montenegro für dieses Geschäftsjahr eine gültige Vereinbarung der zuständigen Behörden hat. Diese Ausnahme stand bereits in Artikel 28 Absatz 3 des Gesetzes. Die Verordnung ergänzt vor allem das Verfahren.
| Regel | Artikel | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|---|
| Wer abgibt | VO Art. 3 Abs. 1; Gesetz Art. 28 Abs. 2 | Jede montenegrinische Geschäftseinheit oder eine benannte inländische Einheit |
| Ausnahme bei zentraler Abgabe | VO Art. 3 Abs. 2; Gesetz Art. 28 Abs. 3 | Nur wenn der Abgabestaat für dieses Jahr eine gültige Vereinbarung mit Montenegro hat |
| Mitteilung der abgebenden Einheit | VO Art. 4 Abs. 1–3 | Identität und Staat der abgebenden Einheit, spätestens 30 Tage vor Fristende; verlängert sich automatisch |
| Rückfallregel | VO Art. 4 Abs. 4, Art. 5 | Gibt die benannte Einheit nicht ab, gibt die montenegrinische Einheit ab; die Steuerbehörde fordert die lokale Abgabe an |
| Form | VO Art. 10 | Elektronisch, im XML-Format, auf dem Formular PIDP (Obrazac PIDP) |
| Frist | Gesetz Art. 28 Abs. 6 | 18 Monate nach dem letzten Tag des Geschäftsjahres |
| Austausch durch die Behörde | VO Art. 11 Abs. 3 | Drei Monate nach Abgabefrist; im ersten Jahr sechs Monate |
Am leichtesten übersehen wird die Mitteilung nach Artikel 4. Sie wird für das erste Berichtsjahr abgegeben und verlängert sich nach Absatz 2 danach „automatisch jedes folgende Jahr", bis die Gruppe eine neue abgebende Einheit benennt. Gibt es in Montenegro nur eine Geschäftseinheit, verlangt Absatz 3 die Mitteilung nur im ersten Jahr.
Artikel 8 Absatz 2 regelt einen anderen Fall: Die oberste Muttergesellschaft sitzt in einem Drittstaat mit gleichwertigen Regeln. Dann gibt die montenegrinische Einheit einen Bericht mit einem begrenzten Datenkatalog ab, einschließlich der Angaben für die inländische Ergänzungssteuer. Artikel 9 erlaubt der Steuerbehörde Nachfragen.
Was die Verordnung offenlässt
Sie nennt die Staaten nicht. Artikel 2 Nummer 7 definiert sie als Staaten mit einer Vereinbarung über den automatischen Austausch des Berichts und verweist auf eine Liste auf der Website der Steuerbehörde. Wir haben diese Liste am 3. Oktober 2026 gesucht und nicht gefunden. Solange sie fehlt, gibt es kein Dokument, auf das sich die Ausnahme bei zentraler Abgabe stützen ließe. Wir empfehlen deshalb die vorsichtige Planung: Mitteilung und gegebenenfalls lokale Abgabe jetzt in den Kalender.
Es ist auch nicht die Erklärung zur Zahlung der Steuer. Artikel 30 des Gesetzes sieht eine eigene Erklärung zur inländischen Ergänzungssteuer und deren Zahlung vor. Ausgabe 143/2026 enthält dafür keine Verordnung; wir haben das Inhaltsverzeichnis geprüft und nur diesen Rechtsakt gefunden.
Das erste Jahr legt die Verordnung ebenfalls nicht fest. Das Gesetz hat keine eigene Anwendungsklausel, wie wir in unserer Notiz zur Mindeststeuer ausgeführt haben. Ist 2026 das erste Geschäftsjahr, fällt der erste Bericht einer Gruppe mit Kalenderjahr am 30. Juni 2028 an, die Mitteilung nach Artikel 4 spätestens am 31. Mai 2028. Das ist unsere Berechnung, kein Datum aus dem Text.
Unsere Einschätzung
Für eine Gruppe über der Schwelle von 750 Millionen Euro mit montenegrinischer Tochter ist die Arbeit diesen Monat klein und konkret. Entscheiden Sie zuerst, wer abgibt: die Muttergesellschaft zentral oder die Einheit in Montenegro. Bei zwei oder mehr Einheiten in Montenegro verlangt Artikel 28 Absatz 7 des Gesetzes ohnehin, eine davon als verantwortliche Einheit zu benennen. Tragen Sie dann die 30-Tage-Mitteilung in den Fristenkalender ein. Teams verfolgen die Frist meist aus Sicht der Mutter, diese Mitteilung liegt aber einen Monat früher. Die XML-Vorgabe aus Artikel 10 betrifft alle, die den Bericht erstellen. Ein PDF genügt nicht.
Was sich nicht ändert
Die Frist von 18 Monaten, die Schwelle von 750 Millionen Euro und der rein inländische Zuschnitt des Gesetzes bleiben wie in Amtsblatt 33/2026. Die Verordnung schafft keine Steuer, ändert keinen Satz und erfasst keine Einheiten außerhalb Montenegros. Die Bußgelder stehen weiterhin in den Artikeln 33 und 34 des Gesetzes; die Verordnung fügt keine hinzu. In derselben Ausgabe erschien auch die Verordnung zur Anwendung des neuen Umsatzsteuergesetzes, die nach ihrem Artikel 148 erst ab dem EU-Beitritt Montenegros gilt. Die Pillar-Two-Verordnung enthält keine solche Klausel.
So prüfen Sie
Die Verordnung steht im Register des Amtsblatts: sluzbenilist.me/propisi/398696. Die Rechtsgrundlage steht auf Seite 1, die Artikel 3 und 4 auf Seite 2, Artikel 10 auf Seite 4 und Artikel 13 (Inkrafttreten am achten Tag) auf Seite 5. Das Formular PIDP beginnt auf Seite 6. Das Gesetz finden Sie unter sluzbenilist.me/propisi/391203; Artikel 28 steht auf den Seiten 29 und 30. Die Berichtsseite desselben Pakets beschreiben wir im Beitrag zur Gewinnverlagerung. Wenn Sie Mitteilung und Struktur der inländischen Einheit aufsetzen möchten, finden Sie unsere Arbeit unter Firmengründung in Montenegro. Wir verfolgen das Thema unter Rechtsentwicklungen.


