Einwanderungsrecht Montenegro

Krankenversicherung Montenegro für die Aufenthaltserlaubnis

Welche drei Formen der Krankenversicherung Montenegro für die Aufenthaltserlaubnis anerkennt und warum die staatliche Kasse meist verschlossen bleibt.

Rohat Kahraman· 17. September 2026Aktualisiert · 17. September 2026

Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Montenegro müssen Sie krankenversichert sein, und das Ausländergesetz sagt genau, was als Versicherung zählt: eine Reisekrankenversicherung eines ermächtigten Versicherers, eine Versicherung nach einem internationalen Abkommen oder eine Versicherung nach montenegrinischem Gesetz (Zakon o strancima, Artikel 43). Welche dieser drei Formen Sie tatsächlich nutzen können, hängt davon ab, wer Sie sind. Die staatliche Krankenversicherung steht Ausländern mit befristetem Aufenthalt nur offen, wenn sie in Montenegro arbeiten, ein Unternehmen führen oder einen anderen gesetzlichen Versicherungsgrund haben. Wer eine Immobilie besitzt, ohne dort zu arbeiten, oder als digitaler Nomade lebt, hat in der Regel keinen dieser Gründe. Erst mit dem Daueraufenthalt öffnet sie sich auch ohne Beschäftigung. Für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, gibt es den zweiten Weg über das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen von 1968.

Quellen, geprüft am 17. September 2026: Zakon o strancima (Ausländergesetz), konsolidierter Text „Sl. list CG“ 12/2018 bis 33/2026, Artikel 23, 43, 61, 64, 70, 88 und 89. Zakon o obaveznom zdravstvenom osiguranju (Gesetz über die Pflichtkrankenversicherung), „Sl. list CG“ 145/2021 und 48/2024, Artikel 6 bis 8, veröffentlicht vom Krankenversicherungsfonds Montenegros (FZO). Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der SFR Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 (BGBl. 1969 II S. 1438), Artikel 4, 15, 15a, 17 und 18, im Auszug der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA); Fortgeltung im Verhältnis zu Montenegro nach der Bekanntmachung vom 29. Juni 2011 (BGBl. 2011 II S. 745). DVKA-Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“, Stand 1. August 2025. Diese Seite beschreibt die montenegrinische Rechtslage. Ob und wie Sie in Deutschland versichert bleiben, entscheidet Ihre deutsche Krankenkasse nach deutschem Recht.

Was das Ausländergesetz verlangt

Artikel 43 Absatz 1 zählt die Voraussetzungen jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis auf. Nummer 3 lautet schlicht: Der Ausländer „hat eine Krankenversicherung“. Der letzte Absatz desselben Artikels definiert, was darunter fällt:

Krankenversicherung im Sinne von Absatz 1 Nummer 3 ist eine Reisekrankenversicherung, die von einer ermächtigten Versicherungsgesellschaft gewährt wird, eine Krankenversicherung nach einem internationalen Vertrag oder eine Krankenversicherung nach dem Gesetz.

Den Nachweis legen Sie mit dem Antrag vor, den Sie persönlich beim Innenministerium an Ihrem Aufenthaltsort stellen (Art. 61 Abs. 1 und 2). Dieselbe Voraussetzung gilt für den Daueraufenthalt (Art. 88 Abs. 1 Nr. 3, Art. 89).

Eine Besonderheit bei der Verlängerung: Artikel 64 Absatz 2 zählt als beizufügende Nachweise das Reisedokument, die Unterkunft und den Nachweis des Aufenthaltszwecks auf, Absatz 4 bei Immobilieneigentümern zusätzlich die erfüllten Steuerpflichten. Die Krankenversicherung nennen beide nicht. Planen Sie trotzdem mit durchgehendem Versicherungsschutz. Das Gesetz sagt nicht, dass die Voraussetzung des Artikels 43 bei der Verlängerung entfällt, und eine abgelaufene Police ist ein vermeidbares Risiko.

Welche Form für wen

Ihre LageRealistische FormGrundlage
Sie arbeiten in Montenegro als Angestellte oder AngestellterGesetzliche Versicherung, sobald der Arbeitgeber Sie anmeldet; für den Antrag davor eine andere FormZOZO Art. 6 Abs. 1 Nr. 1; ZoS Art. 70
Sie führen ein montenegrinisches Einzelunternehmen oder arbeiten selbständig als HauptberufGesetzliche VersicherungZOZO Art. 6 Abs. 1 Nr. 2
Sie beziehen eine deutsche gesetzliche Rente und sind in Deutschland gesetzlich krankenversichertVersicherung nach dem Abkommen von 1968ZoS Art. 43; ZOZO Art. 7; Abkommen Art. 15, 17, 18
Sie besitzen eine Immobilie und arbeiten nicht in MontenegroReisekrankenversicherung, oder das Abkommen, wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert bleibenZOZO Art. 6 (in der Regel kein Versicherungsgrund)
Sie leben als digitaler Nomade mit einem ausländischen Arbeitgeber oder UnternehmenReisekrankenversicherung, oder das Abkommen, wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert bleibenZOZO Art. 6 (in der Regel kein Versicherungsgrund)
Sie sind Familienangehöriger mit Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung und die Bezugsperson ist in Montenegro versichertMitversicherung möglichZOZO Art. 8 Abs. 3
Sie haben bereits den DaueraufenthaltGesetzliche Versicherung auf Antrag, auch ohne BeschäftigungZOZO Art. 6 Abs. 2 und 3

Weg 3: die gesetzliche Versicherung und warum sie meist verschlossen ist

Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Pflichtkrankenversicherung nennt Ausländer mit erteiltem befristetem oder Daueraufenthalt als Versicherte, wenn sie zu einer der aufgezählten Gruppen gehören: Beschäftigte, Unternehmer und hauptberuflich Selbständige, Personen mit befristeten oder gelegentlichen Arbeiten, arbeitslos Gemeldete mit Geldleistung, Bezieher von Renten nach den Vorschriften über die Renten- und Invalidenversicherung sowie einige weitere Sondergruppen.

Absatz 2 enthält den Auffangtatbestand für alle, die keinen dieser Gründe haben. Er gilt für montenegrinische Staatsangehörige mit Wohnsitz und für Ausländer mit erteiltem Daueraufenthalt, nicht für Ausländer mit befristetem Aufenthalt. Das ist der Satz, an dem die meisten Pläne scheitern. Eine Aufenthaltserlaubnis wegen Immobilienbesitzes öffnet die staatliche Kasse nicht.

Drei weitere Punkte aus demselben Gesetz:

  • Keine Doppelversicherung. Wer in einem anderen Staat versichert ist, kann in Montenegro nicht Versicherter sein, es sei denn, ein internationales Abkommen über soziale Sicherung bestimmt etwas anderes (Art. 6 Abs. 4).
  • Familienangehörige. Sie werden mitversichert, wenn sie Wohnsitz oder Daueraufenthalt in Montenegro haben. Ehegatten, Partner und Kinder mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung oder zur Ausbildung können es ebenfalls werden, solange sie nicht in einem Abkommensstaat versichert sind (Art. 8 Abs. 1 und 3).
  • Die erste Anmeldung. Der Fonds verlangt nach seinen Angaben von Ausländern, die sich erstmals anmelden, die Aufenthaltserlaubnis und einen Nachweis der Abmeldung aus der Krankenversicherung des Herkunftsstaats.

Die Reihenfolge bei Beschäftigten. Die gesetzliche Versicherung setzt eine erteilte Aufenthaltserlaubnis voraus (ZOZO Art. 6 Abs. 1), und der Arbeitgeber muss Sie erst innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis unter Vertrag nehmen und zur Pflichtsozialversicherung anmelden (ZoS Art. 70). Den Versicherungsnachweis verlangt Artikel 61 aber schon mit dem Antrag. Für die Zeit dazwischen brauchen Sie eine der beiden anderen Formen.

Weg 2: das Abkommen von 1968 für in Deutschland Versicherte, insbesondere Rentner

Deutschland und Montenegro haben kein eigenes Sozialversicherungsabkommen. Nach Angaben der DVKA ist weiterhin das Abkommen mit der SFR Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 anzuwenden. Es steht auch in der Liste der fortgeltenden Verträge, die 2011 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wurde. Auf deutscher Seite erfasst es unter anderem die Krankenversicherung, auf jugoslawischer die Gesundheitsversicherung.

Das Gesetz über die Pflichtkrankenversicherung verweist selbst darauf: Staatsangehörige von Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherung besteht, erhalten Gesundheitsleistungen in dem Umfang, den dieses Abkommen festlegt (Art. 7).

Wie der Mechanismus funktioniert. Nach Artikel 15 des Abkommens erbringt der Träger am Aufenthaltsort die Sachleistungen nach seinen eigenen Vorschriften. Nach Artikel 18 erstattet der zuständige Träger die Kosten. Artikel 17 Absatz 4 sorgt dafür, dass bei einer Rente aus nur einem der beiden Staaten die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner nicht an einem Aufenthalt im anderen Staat scheitert. Artikel 15a regelt, nach welchem Recht sich der Kreis der Angehörigen und die Leistungsdauer richten. Sie werden in Montenegro also behandelt wie ein dort Versicherter, und die Rechnung geht an Ihre deutsche Kasse.

Das Dokument. Die DVKA nennt in ihrem Merkblatt für Rentner mit Wohnort im Ausland (Stand 1. August 2025) für Montenegro die Anspruchsbescheinigung MNE/D 121. Sie erhalten sie von Ihrer deutschen Krankenkasse und legen sie dem Krankenversicherungsträger an Ihrem montenegrinischen Wohnort vor, also dem Fonds. Der Fonds prüft den Anspruch und bestätigt ihn Ihrer Kasse. Umfang, Zuzahlungen und Vertragsärzte richten sich nach montenegrinischem Recht. Geldleistungen zahlt der montenegrinische Träger nach Angaben der DVKA nicht, und die Pflegeversicherung ist vom Abkommen nicht erfasst.

Nicht verwechseln mit der Urlaubskarte. Für vorübergehende Aufenthalte beschreibt die DVKA in ihrem Merkblatt „Urlaub in Montenegro“ (Stand 24. August 2023) die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung als Anspruchsnachweis für Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr warten können. Das ist die Regelung für den Urlaub, nicht für den Wohnsitz. Für den Umzug nennt die DVKA das Formular MNE/D 121.

Ob Sie in Deutschland versichert bleiben und damit überhaupt eine Bescheinigung erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse nach deutschem Recht. Klären Sie das vor dem Umzug. Das Merkblatt der DVKA beschreibt die Voraussetzungen.

Weg 1: die Reisekrankenversicherung

Für alle, die weder in Montenegro versichert werden können noch eine Abkommensbescheinigung erhalten, bleibt die Reisekrankenversicherung. Das Gesetz sagt dazu wenig:

  • „Ermächtigt“ ohne Adressat. Artikel 43 verlangt eine Versicherung einer „ermächtigten Versicherungsgesellschaft“, sagt aber nicht, wer ermächtigt haben muss. Mit der Police eines in Montenegro zugelassenen Versicherers stellt sich diese Frage nicht. Wer eine in Deutschland abgeschlossene Police vorlegen will, sollte vor dem Antrag klären, ob das Innenministerium sie annimmt.
  • Kein Mindestumfang für die Aufenthaltserlaubnis. Für das Visum für einen kurzen Aufenthalt (Visum C) legt Artikel 23 fest, was die Reisekrankenversicherung abdecken muss: Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen, dringende medizinische Hilfe, dringende Krankenhausbehandlung und Todesfall. Für die Aufenthaltserlaubnis fehlt eine solche Liste. Artikel 23 ist deshalb ein brauchbarer Mindestmaßstab, aber keine Vorschrift für Ihren Fall.
  • Laufzeit. Eine Police, die vor dem Ende der beantragten Erlaubnis endet, ist eine vermeidbare Lücke. Eine verlängerte Erlaubnis gilt nach Artikel 64 Absatz 5 bis zu ein Jahr, soweit für den Aufenthaltszweck nichts anderes bestimmt ist.

Nach fünf Jahren: der Daueraufenthalt

Mit dem Daueraufenthalt verlangt Artikel 88 erneut eine Krankenversicherung, zugleich öffnet Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtkrankenversicherung Ihnen die staatliche Kasse auf Antrag, auch ohne Beschäftigung. Die Grenze bleibt Artikel 6 Absatz 4: Wer weiterhin in Deutschland versichert ist, wird in Montenegro nur Versicherter, soweit das Abkommen es vorsieht. Wie Sie zum Daueraufenthalt kommen, beschreiben wir in Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro beantragen.

Was diese Seite nicht klärt

  • Deutsches Krankenversicherungsrecht. Ob Ihre gesetzliche oder private Versicherung nach dem Umzug fortbesteht, entscheiden Ihre Kasse oder Ihr Versicherer.
  • Wer „ermächtigt“ ist. Das Gesetz nennt die Behörde nicht.
  • Ausländische Renten. Ob Artikel 6 Absatz 1 Nummer 5 mit „Bezieher von Renten nach den Vorschriften über die Renten- und Invalidenversicherung“ auch Bezieher einer ausländischen Rente meint, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
  • Die Verwaltungspraxis bei der Verlängerung. Artikel 64 nennt den Versicherungsnachweis nicht ausdrücklich; wir schließen daraus nicht, dass er entbehrlich ist.
  • Beiträge und Leistungsumfang der montenegrinischen Pflichtversicherung. Sie richten sich nach eigenen Gesetzen und Verordnungen.

Auf wessen Seite wir stehen

Wir verkaufen keine Versicherungen und nehmen keine Provision von Versicherern oder Maklern. Wir sagen Ihnen, welche der drei gesetzlichen Formen in Ihrer Lage trägt und welches Dokument das Innenministerium dafür sehen will.

Vor dem Antrag

Schicken Sie uns den Aufenthaltszweck, den Sie planen (Immobilie, Arbeit, Unternehmen, Familie, digitaler Nomade), Ihren Versicherungsstatus in Deutschland und, falls vorhanden, die Police, die Sie vorlegen wollen. Wir sagen Ihnen schriftlich, welche Form des Artikels 43 Ihr Fall erfüllt, wo die Lücke zwischen Antrag und Anmeldung liegt und welche Nachweise Sie beim Innenministerium brauchen.

Zum Alltag als Rentnerin oder Rentner in Montenegro siehe Leben in Montenegro, zur Besteuerung der Rente Deutsche Rente in Montenegro, und wer Mitarbeiter entsendet, findet die Regeln für Beschäftigte in Mitarbeiter nach Montenegro entsenden.

Rechtsgrundlagen

  • Zakon o strancima (Sl. list CG 12/2018, 3/2019, 86/2022, 77/2024, 3/2026, 33/2026)čl. 23, 43, 61, 64, 70, 88, 89Konsolidierter Text; geprüft am 17.09.2026Amtlicher Text
  • Zakon o obaveznom zdravstvenom osiguranju (Sl. list CG 145/2021, 48/2024)čl. 6, 7, 8Vom Krankenversicherungsfonds Montenegros veröffentlichter Text; geprüft am 17.09.2026Amtlicher Text
  • Abkommen Bundesrepublik Deutschland – SFR Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (BGBl. 1969 II S. 1438) i. d. F. vom 30.09.1974Art. 2, 4, 15, 15a, 17, 18Auszug der DVKA; Fortgeltung für Montenegro nach DVKA und BGBl. 2011 II S. 745Amtlicher Text
  • DVKA-Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“Abschnitt 2 Abkommenstaaten; Anspruchsbescheinigung MNE/D 121Stand 01.08.2025Amtlicher Text
  • DVKA-Merkblatt „Urlaub in Montenegro“Anspruchsnachweis bei vorübergehendem AufenthaltStand 24.08.2023Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für die Aufenthaltserlaubnis in Montenegro eine Krankenversicherung?

Ja. Artikel 43 Absatz 1 Nummer 3 des Ausländergesetzes macht sie zur Voraussetzung jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis, und Artikel 61 verlangt den Nachweis mit dem Antrag. Anerkannt werden eine Reisekrankenversicherung eines ermächtigten Versicherers, eine Versicherung nach einem internationalen Abkommen oder eine Versicherung nach montenegrinischem Gesetz.

Kann ich mich als Ausländer freiwillig bei der staatlichen Krankenkasse in Montenegro versichern?

Mit befristetem Aufenthalt nur, wenn Sie einen gesetzlichen Versicherungsgrund haben, etwa eine Beschäftigung oder ein eigenes Unternehmen (Gesetz über die Pflichtkrankenversicherung Art. 6 Abs. 1). Ohne einen solchen Grund steht die staatliche Versicherung nur Ausländern mit Daueraufenthalt offen (Art. 6 Abs. 2).

Reicht meine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Aufenthaltserlaubnis?

Das Gesetz erkennt eine Versicherung nach einem internationalen Abkommen an, und im Verhältnis zu Montenegro gilt das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit von 1968 fort. Für Rentner mit Wohnort in Montenegro nennt die DVKA die Anspruchsbescheinigung MNE/D 121, die dem montenegrinischen Krankenversicherungsfonds vorgelegt wird. Ob Sie in Deutschland versichert bleiben, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte in Montenegro?

Nach dem DVKA-Merkblatt „Urlaub in Montenegro“ dient sie bei vorübergehenden Aufenthalten als Nachweis für Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Für einen Wohnsitz in Montenegro nennt die DVKA dagegen das Formular MNE/D 121.

Welche Reisekrankenversicherung akzeptiert Montenegro für die Aufenthaltserlaubnis?

Das Ausländergesetz verlangt eine Reisekrankenversicherung einer „ermächtigten Versicherungsgesellschaft“ (Art. 43), ohne zu sagen, wer ermächtigt. Einen Mindestumfang legt es nur für das Visum für einen kurzen Aufenthalt fest (Art. 23: Rücktransport, dringende Hilfe, Krankenhaus, Todesfall). Achten Sie darauf, dass die Police die gesamte Laufzeit der beantragten Erlaubnis abdeckt, und klären Sie bei einer ausländischen Police vorab, ob sie angenommen wird.

Wann kann ich in die montenegrinische Pflichtversicherung wechseln?

Wenn Sie in Montenegro beschäftigt oder selbständig tätig werden, sobald Sie angemeldet sind; ohne Beschäftigung erst mit dem Daueraufenthalt (Art. 6 Abs. 1 und 2). Eine gleichzeitige Versicherung in einem anderen Staat schließt das aus, soweit ein Abkommen nichts anderes bestimmt (Art. 6 Abs. 4).