Spanien, das Land mit der laut vielen Rankings besten „Work-Life-Balance“ der Welt, hat seine Türen für Remote-Professionals vollständig geöffnet. Das spanische Digital-Nomad-Visum ist ein besonderes Aufenthaltsprogramm, das Nicht-EU-Bürgern, die ihre Tätigkeit digital ausüben, das Recht verleiht, legal in Spanien zu leben und zu arbeiten.
Bei Rona Legal übernehmen wir nicht nur Ihren Visumantrag; wir steuern den gesamten Prozess von Anfang bis Ende — von der Steueroptimierung (Beckham-Gesetz) bis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Dieses Visum richtet sich an Berufstätige, die nachweisen können, dass sie „ortsunabhängig“ arbeiten:
Remote-Angestellte
Angestellte eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Spaniens.
Freelancer
Selbstständige, deren Kunden mehrheitlich (zu mehr als 80 %) außerhalb Spaniens ansässig sind.
Unternehmer
Firmeninhaber, die ihr Unternehmen digital führen können.
Finanzielle Voraussetzungen 2026
Der spanische Staat verlangt, dass Antragsteller wirtschaftlich unabhängig sind. Mit den Aktualisierungen für 2026 bemisst sich das Kriterium an Vielfachen des spanischen Mindestlohns (SMI).
Das monatliche Einkommen des Antragstellers muss 200 % des aktuellen SMI betragen.
Für den Ehepartner sind zusätzlich 75 %, für jedes Kind weitere 25 % nachzuweisen.
Die Rona-Legal-Strategie: direkt zur 3-Jahres-Aufenthaltsgenehmigung
Anders als die meisten Beratungsfirmen verfolgen wir eine rechtliche Strategie, die Ihnen Zeit spart.
Nur Visum (verlängerungspflichtig)
Direkte Aufenthaltsgenehmigung ✅
Wenn Sie den Antrag beim Konsulat in Ihrem Heimatland stellen, erhalten Sie lediglich ein „1-Jahres-Visum“. Reisen Sie hingegen unter Begleitung von Rona Legal als Tourist nach Spanien ein und stellen den Antrag direkt aus Spanien heraus (UGE – Unidad de Grandes Empresas), haben Sie Anspruch darauf, statt eines Visums direkt eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre zu erhalten. Dieser Weg reduziert die Bürokratie und maximiert Ihre Aufenthaltsdauer.
Großer Vorteil: Steuervergünstigungen durch das „Beckham-Gesetz“
Während die Steuersätze in Spanien regulär bis zu 47 % erreichen können, können Inhaber des Digital-Nomad-Visums in den Anwendungsbereich des „Beckham-Gesetzes“ (Ley Beckham) fallen.
💰 Fester, niedriger Steuersatz
In den ersten 6 Jahren zahlen Sie auf Einkünfte bis 600.000 € einen festen Einkommensteuersatz von 24 %.
🌍 Freistellung ausländischer Einkünfte
Einkünfte aus Ihrem Vermögen außerhalb Spaniens (Dividenden, Zinsen usw.) werden in Spanien nicht besteuert.
⚠️ Wichtig: Der Wechsel in diesen Status erfordert einen gesonderten Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Visumbewilligung und wird von der Finanzabteilung von Rona Legal durchgeführt.
Kritischer Punkt: Sozialversicherung für türkische Staatsangehörige
Der technisch anspruchsvollste Teil des Antragsverfahrens ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Da die Sozialversicherungsabkommen zwischen Spanien und der Türkei den Status „Digital Nomad“ nicht vollständig abdecken, kommen zwei Wege in Betracht:
🔹 Freelancer (Autónomo)
Sie müssen sich in Spanien als Selbstständiger anmelden und Ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen. Im ersten Jahr gilt ein ermäßigter Satz von rund 80 € pro Monat.
🔹 Angestellte
Für Ihren Arbeitgeber ist es technisch schwierig, in Spanien eine Sozialversicherungsanmeldung einzurichten. Daher empfehlen wir unseren Mandanten in der Regel, dies mit ihrem Unternehmen zu besprechen und ihren Status in einen B2B-Vertrag (Freelance) umzuwandeln.
💡 Auf diese Weise bleibt Ihr Antrag unter Ihrer eigenen Kontrolle, und das Ablehnungsrisiko sinkt deutlich.
Schritt für Schritt zum Antrag mit Rona Legal
In Spanien leben, weltweit verdienen
Kontaktieren Sie unsere Experten, um zu klären, ob Ihr aktuelles Einkommen und Ihr Status die Voraussetzungen des Beckham-Gesetzes erfüllen.
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