Beratung zum Guest Investor Programme Ungarn (GIP) — RoNa Legal Service-Hero

Visum & Aufenthalt

Beratung zum ungarischen Guest Investor Programme (GIP)

Direkter 10-Jahres-Aufenthaltstitel in der EU über Ungarns Guest Investor Programme — mindestens 250.000 € Investition, Vorabgenehmigungssystem, keine physische Aufenthaltspflicht.

Das ungarische GIP bietet einen direkten 10-Jahres-Aufenthaltstitel. 250.000 € Mindestinvestition, Vorabgenehmigungssystem, keine Aufenthaltspflicht. Steuervorteil: 9 % Körperschaftsteuer.

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Guest Investor Programme Ungarn:

Erhalten Sie mit Ungarns neuem GIP-Programm direkt einen 10-Jahres-Aufenthaltstitel. Keine Mindestaufenthaltspflicht; die Investition erfolgt erst nach der Vorabgenehmigung.

Bis zu 10 Jahre

EU-Aufenthaltsrecht

Ungarns strategische Vorteile

Im Vergleich zu anderen EU-Golden-Visa-Programmen bietet das ungarische GIP deutliche Vorteile:

Merkmal

Ungarn GIP

Andere EU-Golden-Visa

Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels

10 Jahre (direkt)

In der Regel 2 oder 5 Jahre

Mindestinvestition

250.000 €

250.000 € – 800.000 €

Sprachanforderung

Keine (in der Anfangsphase)

Meist keine

Aufenthaltspflicht

Keine

7 Tage (Portugal) / keine (Griechenland)

Vorabgenehmigung

✓ Genehmigung vor der Investition

✗ Antrag erst nach der Investition

Investitionsoptionen

Für das ungarische GIP-Programm stehen drei verschiedene Investitionswege zur Auswahl:

Immobilien-Investmentfonds

Kapitaleinlage in staatlich zugelassene Investmentfonds, die in ungarische Immobilienportfolios investieren. Mindesthaltefrist: 5 Jahre.

AM HÄUFIGSTEN GEWÄHLT: Niedrigste EU-Einstiegssumme im Wettbewerb mit Portugal und Griechenland

Staatsanleihen

Investition in vom ungarischen Staat begebene Staatsanleihen. Konservativere Option, erfordert jedoch mehr Kapital.

Immobilien-Entwicklungsprojekt

Direktinvestition in zugelassene Immobilien-Entwicklungsprojekte. Höheres Ertragspotenzial, zugleich der höchste Kapitalbedarf.

Ungarns Geschäfts- und Steuervorteile

Für internationale Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Geschäft aufbauen möchten, bietet Ungarn finanziell einen sehr attraktiven Standort:

Vorabgenehmigung vor der Investition

Sie erhalten die aufenthaltsrechtliche Vorabgenehmigung, bevor Sie investieren. Dieser Ansatz reduziert das Kapitalrisiko und ist der größte Vorteil, der Ungarn von anderen Programmen abhebt.

Europas niedrigste Steuersätze

Mit nur 9 % Körperschaftsteuer und einer einheitlichen Einkommensteuer von 15 % hat Ungarn eines der vorteilhaftesten Steuersysteme der EU.

Strategischer Wirtschaftsstandort

Budapest bietet im Vergleich zu Metropolen wie London oder Paris 50 % niedrigere Lebenshaltungskosten – bei Zugang zum gesamten EU-Markt.

EU-Mitglied und Schengen

Ungarn ist EU-Vollmitglied. Ihr Aufenthaltstitel eröffnet Ihnen Reisefreiheit und unternehmerische Niederlassungsmöglichkeiten im gesamten Schengen-Raum.

Programmvorteile

Das ungarische GIP gewährt Investoren und ihren Familien umfassende Rechte:

Familie eingeschlossen

Ehepartner, Kinder bis 18 Jahre und unterhaltsberechtigte Eltern können in den Antrag einbezogen werden.

Arbeitsberechtigung

Mit der Aufenthaltskarte volle Arbeitsberechtigung in Ungarn und in der gesamten EU.

Mindestaufenthalt

Keine physische Anwesenheitspflicht. Sie müssen nicht dauerhaft in Ungarn leben, um Ihre Karte zu behalten.

Schengen-Zugang

Visumfreies Reisen in 27 Schengen-Staaten.

Bildungsrechte

Kostenlose öffentliche Schulbildung auf EU-Niveau und Hochschulzugang für Ihre Kinder.

Weg zur Staatsangehörigkeit

Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie die ungarische Staatsangehörigkeit beantragen (mit Sprachnachweis).

Antragsvoraussetzungen

Für einen GIP-Antrag in Ungarn müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen über 18 Jahre alt sein

Einwandfreies Führungszeugnis

Keine Vorstrafen in Ungarn oder im Herkunftsland

Nicht-EU-Bürger

Das Programm richtet sich an Staatsangehörige außerhalb von EU/EWR/Schweiz

Krankenversicherung

In Ungarn gültige private Krankenversicherung

Mittelherkunft

Nachweis der legalen Herkunft der Investitionsmittel

Investitionszusage

Erreichen des Mindestbetrags in der gewählten Investitionskategorie

Antragsverfahren

Ihren GIP-Antrag für Ungarn begleitet Rona Legal Schritt für Schritt:

Vorprüfung und Strategie

Wir analysieren Ihr Profil und bestimmen die für Sie passendste Investitionsoption. Sie erhalten die Liste der erforderlichen Unterlagen und einen vorläufigen Vorbereitungsplan.

Antrag auf Vorabgenehmigung

Wir reichen Ihren Antrag auf Vorabgenehmigung bei der ungarischen Einwanderungsbehörde ein. In dieser Phase wird noch nicht investiert; geprüft wird ausschließlich Ihre Berechtigung.

Vorabgenehmigung und Investition

Nach Erhalt der Vorabgenehmigung setzen wir Ihre Investition rechtssicher um. Abschluss des Kapitaltransfers und der Investitionsdokumentation.

Endantrag und Biometrie

Wir reichen Ihren endgültigen Antrag mit den Investitionsnachweisen ein. Wir organisieren Ihren Biometrie-Termin in Budapest sowie die Zustellung der Karte.

Zustellung der 10-Jahres-Aufenthaltskarte

Nach der Genehmigung wird Ihnen die 10 Jahre gültige Aufenthaltskarte zugestellt. Die Karte kann unter denselben Bedingungen einmalig um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Zeitlicher Ablauf

Das GIP-Verfahren in Ungarn ist in der Regel innerhalb von 6–12 Monaten abgeschlossen:

Zusammenstellung der Unterlagen, Vorprüfung, Festlegung der Strategie

Vorbereitung

Prüfung des Vorantrags und Einholung der Vorabgenehmigung

Vorabgenehmigung

Umsetzung der Investition nach der Genehmigung

Investition

Endantrag, Biometrie und Kartenzustellung

Abschlussprüfung

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