Guest Investor Programme Ungarn (GIP) – 10-Jahres-Aufenthaltstitel | Rona Legal
Das ungarische GIP bietet einen direkten 10-Jahres-Aufenthaltstitel. 250.000 € Mindestinvestition, Vorabgenehmigungssystem, keine Aufenthaltspflicht. Steuervorteil: 9 % Körperschaftsteuer.
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Guest Investor Programme Ungarn:
Erhalten Sie mit Ungarns neuem GIP-Programm direkt einen 10-Jahres-Aufenthaltstitel. Keine Mindestaufenthaltspflicht; die Investition erfolgt erst nach der Vorabgenehmigung.
Bis zu 10 Jahre
EU-Aufenthaltsrecht
Ungarns strategische Vorteile
Im Vergleich zu anderen EU-Golden-Visa-Programmen bietet das ungarische GIP deutliche Vorteile:
Merkmal
Ungarn GIP
Andere EU-Golden-Visa
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
10 Jahre (direkt)
In der Regel 2 oder 5 Jahre
Mindestinvestition
250.000 €
250.000 € – 800.000 €
Sprachanforderung
Keine (in der Anfangsphase)
Meist keine
Aufenthaltspflicht
Keine
7 Tage (Portugal) / keine (Griechenland)
Vorabgenehmigung
✓ Genehmigung vor der Investition
✗ Antrag erst nach der Investition
Investitionsoptionen
Für das ungarische GIP-Programm stehen drei verschiedene Investitionswege zur Auswahl:
Immobilien-Investmentfonds
Kapitaleinlage in staatlich zugelassene Investmentfonds, die in ungarische Immobilienportfolios investieren. Mindesthaltefrist: 5 Jahre.
AM HÄUFIGSTEN GEWÄHLT: Niedrigste EU-Einstiegssumme im Wettbewerb mit Portugal und Griechenland
Staatsanleihen
Investition in vom ungarischen Staat begebene Staatsanleihen. Konservativere Option, erfordert jedoch mehr Kapital.
Immobilien-Entwicklungsprojekt
Direktinvestition in zugelassene Immobilien-Entwicklungsprojekte. Höheres Ertragspotenzial, zugleich der höchste Kapitalbedarf.
Ungarns Geschäfts- und Steuervorteile
Für internationale Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Geschäft aufbauen möchten, bietet Ungarn finanziell einen sehr attraktiven Standort:
Vorabgenehmigung vor der Investition
Sie erhalten die aufenthaltsrechtliche Vorabgenehmigung, bevor Sie investieren. Dieser Ansatz reduziert das Kapitalrisiko und ist der größte Vorteil, der Ungarn von anderen Programmen abhebt.
Europas niedrigste Steuersätze
Mit nur 9 % Körperschaftsteuer und einer einheitlichen Einkommensteuer von 15 % hat Ungarn eines der vorteilhaftesten Steuersysteme der EU.
Strategischer Wirtschaftsstandort
Budapest bietet im Vergleich zu Metropolen wie London oder Paris 50 % niedrigere Lebenshaltungskosten – bei Zugang zum gesamten EU-Markt.
EU-Mitglied und Schengen
Ungarn ist EU-Vollmitglied. Ihr Aufenthaltstitel eröffnet Ihnen Reisefreiheit und unternehmerische Niederlassungsmöglichkeiten im gesamten Schengen-Raum.
Programmvorteile
Das ungarische GIP gewährt Investoren und ihren Familien umfassende Rechte:
Familie eingeschlossen
Ehepartner, Kinder bis 18 Jahre und unterhaltsberechtigte Eltern können in den Antrag einbezogen werden.
Arbeitsberechtigung
Mit der Aufenthaltskarte volle Arbeitsberechtigung in Ungarn und in der gesamten EU.
Mindestaufenthalt
Keine physische Anwesenheitspflicht. Sie müssen nicht dauerhaft in Ungarn leben, um Ihre Karte zu behalten.
Schengen-Zugang
Visumfreies Reisen in 27 Schengen-Staaten.
Bildungsrechte
Kostenlose öffentliche Schulbildung auf EU-Niveau und Hochschulzugang für Ihre Kinder.
Weg zur Staatsangehörigkeit
Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie die ungarische Staatsangehörigkeit beantragen (mit Sprachnachweis).
Antragsvoraussetzungen
Für einen GIP-Antrag in Ungarn müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen über 18 Jahre alt sein
Einwandfreies Führungszeugnis
Keine Vorstrafen in Ungarn oder im Herkunftsland
Nicht-EU-Bürger
Das Programm richtet sich an Staatsangehörige außerhalb von EU/EWR/Schweiz
Krankenversicherung
In Ungarn gültige private Krankenversicherung
Mittelherkunft
Nachweis der legalen Herkunft der Investitionsmittel
Investitionszusage
Erreichen des Mindestbetrags in der gewählten Investitionskategorie
Antragsverfahren
Ihren GIP-Antrag für Ungarn begleitet Rona Legal Schritt für Schritt:
Vorprüfung und Strategie
Wir analysieren Ihr Profil und bestimmen die für Sie passendste Investitionsoption. Sie erhalten die Liste der erforderlichen Unterlagen und einen vorläufigen Vorbereitungsplan.
Antrag auf Vorabgenehmigung
Wir reichen Ihren Antrag auf Vorabgenehmigung bei der ungarischen Einwanderungsbehörde ein. In dieser Phase wird noch nicht investiert; geprüft wird ausschließlich Ihre Berechtigung.
Vorabgenehmigung und Investition
Nach Erhalt der Vorabgenehmigung setzen wir Ihre Investition rechtssicher um. Abschluss des Kapitaltransfers und der Investitionsdokumentation.
Endantrag und Biometrie
Wir reichen Ihren endgültigen Antrag mit den Investitionsnachweisen ein. Wir organisieren Ihren Biometrie-Termin in Budapest sowie die Zustellung der Karte.
Zustellung der 10-Jahres-Aufenthaltskarte
Nach der Genehmigung wird Ihnen die 10 Jahre gültige Aufenthaltskarte zugestellt. Die Karte kann unter denselben Bedingungen einmalig um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Zeitlicher Ablauf
Das GIP-Verfahren in Ungarn ist in der Regel innerhalb von 6–12 Monaten abgeschlossen:
Zusammenstellung der Unterlagen, Vorprüfung, Festlegung der Strategie
Vorbereitung
Prüfung des Vorantrags und Einholung der Vorabgenehmigung
Vorabgenehmigung
Umsetzung der Investition nach der Genehmigung
Investition
Endantrag, Biometrie und Kartenzustellung
Abschlussprüfung
Lassen Sie sich beraten
Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

