Die Europäische Union führt ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) ein, um die Grenzsicherheit zu erhöhen und die Reiseabläufe zu digitalisieren. Das System, dessen Inkrafttreten für die nahe Zukunft geplant ist, ist keine Visumart, sondern eine vor der Reise verpflichtend einzuholende „Sicherheits-Vorabgenehmigung“.
Als Rona Legal beraten wir sowohl unsere Privatmandanten als auch Unternehmen, deren Personal häufig reist, bei der Vorbereitung auf die ETIAS-Umstellung.
Was ist ETIAS? (Und was ist es nicht?)
ETIAS ist ein System, das Reisende, die visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen (etwa Staatsangehörige der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas oder Montenegros), verpflichtet, sich vor ihrer Reise online zu registrieren.
Kein Visum
Sie müssen weder ein Konsulat aufsuchen noch Fingerabdrücke abgeben oder umfangreiche Unterlagen zusammenstellen.
Vollständig digital
Das Verfahren läuft über ein Online-Formular.
Schnell
95 % der Anträge werden innerhalb von Minuten entschieden.
Wichtige Unterscheidung: türkische Staatsangehörige und ETIAS
Die häufigste Frage unserer Mandanten lautet: „ETIAS ist da – brauchen wir jetzt kein Visum mehr?“ Hier gilt es, Begriffsverwirrung zu vermeiden:
🟥 Inhaber des bordeauxroten (regulären) Reisepasses
ETIAS ersetzt für türkische Staatsangehörige mit bordeauxrotem Reisepass das Schengen-Visum NICHT.
⚠️ Wenn Sie visumpflichtig sind, müssen Sie weiterhin ein Schengen-Visum beantragen.
🟩 Inhaber des grünen Passes (Hususi-Sonderpass)
Türkische Staatsangehörige, die mit dem grünen Pass visumfrei nach Europa reisen, müssen künftig – sobald das System vollständig aktiv ist – vor der Reise eine ETIAS-Genehmigung einholen.
🌍 Doppelstaater
Wenn Sie den Pass eines Nicht-EU-Landes besitzen, dessen Staatsangehörige visumfrei nach Europa einreisen dürfen (z. B. Montenegro oder die USA), benötigen Sie bei Reisen mit diesem Pass eine ETIAS-Genehmigung.
ETIAS: technische Eckdaten und Gebühr
Sobald das System aktiv ist, gelten die folgenden Verfahren:
Gültigkeitsdauer
Die ETIAS-Genehmigung ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre lang gültig (oder bis zum Ablauf des Reisepasses).
✅ Sie muss nicht für jede Reise neu beantragt werden.
Aufenthaltsdauer
Sie gilt für touristische oder geschäftliche Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Antragsgebühr
Für Erwachsene ist eine symbolische Gebühr von 7 € vorgesehen.
💡 Reisende unter 18 und über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit.
Warum sollten Sie sich beraten lassen?
Auch wenn ETIAS wie ein einfaches Formular wirkt, verfügt das System über einen Mechanismus zur „automatischen Ablehnung“.
Risiko fehlerhafter Angaben
Werden frühere Abschiebungen, Vorstrafen oder frühere Visumablehnungen falsch in das System eingetragen, kann dies zur Ablehnung Ihres ETIAS-Antrags führen – und dazu, dass Sie an der Grenze zurückgewiesen werden.
Widerspruchsverfahren
Wird Ihr ETIAS-Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Rona Legal analysiert die Ablehnungsgründe und führt das rechtliche Widerspruchsverfahren für Sie.
Betreuung für Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen bei der gebündelten Überwachung der Reisegenehmigungen ihrer Beschäftigten und bei der Vermeidung möglicher Krisenfälle.
Was Sie für den Antrag benötigen
- Einen gültigen Reisepass (nach Reiseende noch mindestens 3 Monate gültig)
- Eine E-Mail-Adresse
- Kredit- oder Debitkarte (für die Zahlung der 7 €)
- Persönliche Angaben und Erklärung zur Reisehistorie
Damit Ihrer Reise nichts im Weg steht
Wenn Sie wegen einer früheren Visumablehnung oder rechtlicher Probleme unsicher sind, ob Sie eine ETIAS-Genehmigung erhalten können, kontaktieren Sie uns für eine Analyse Ihrer Situation.
Lassen Sie sich beraten
Erste Einschätzung noch am selben Arbeitstag – unverbindlich.

