Wer aus der Schweiz nach Montenegro schaut, liest fast immer deutsche Seiten. Das funktioniert für die Landschaft und die Preise — und es geht schief, sobald es rechtlich wird.
Denn drei Dinge sind für Sie anders als für Ihre deutschen Nachbarn, und alle drei betreffen genau die Fragen, die vor einem Kauf oder einem Umzug zu klären sind:
- Sie sind keine EU-Bürgerin, kein EU-Bürger. Alles, was in Montenegro an die EU-Zugehörigkeit anknüpft, gilt für Sie nicht automatisch mit.
- Sie haben ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen — jünger als das deutsche und inhaltlich weiter.
- Sie rechnen in Franken, nicht in Euro. Montenegro verwendet den Euro; ein Währungsrisiko, das ein deutscher Käufer nicht hat, haben Sie.
Diese Seite behandelt den Punkt, der am häufigsten gesucht und am seltensten korrekt beantwortet wird: was Ihr Abkommen tatsächlich abdeckt.
Quellen: Verzeichnis der Doppelbesteuerungsabkommen des montenegrinischen Finanzministeriums (Popis ugovora o izbjegavanju dvostrukog oporezivanja); Uredba o viznom režimu, konsolidierte Fassung Nr. 108/26 vom 23. Juli 2026; Zakon o porezu na dohodak fizičkih lica (montenegrinisches Einkommensteuergesetz).
Das Abkommen: seit 2006, und es erfasst Einkommen und Vermögen
Im offiziellen Verzeichnis des montenegrinischen Finanzministeriums steht die Schweiz mit folgenden Angaben:
| Gegenstand | Einkommen und Vermögen (dohodak i imovina) |
| Fundstelle | Amtsblatt Serbien und Montenegro Nr. 11/05 |
| Anwendbar ab | 1. Januar 2006 |
Zwei Dinge daran sind bemerkenswert.
Erstens das Datum. Das Abkommen stammt aus der Zeit der Staatenunion Serbien und Montenegro und gilt seit 2006. Es ist damit deutlich jünger als das deutsche, das aus jugoslawischer Zeit stammt und seit 1989 angewendet wird.
Zweitens der Gegenstand. Es erfasst nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen. Das klingt technisch, ist aber für Schweizer Verhältnisse der entscheidende Punkt — dazu gleich.
Der Vergleich im selben Verzeichnis macht sichtbar, wie unterschiedlich die Nachbarn dastehen:
| Staat | Gegenstand des Abkommens | Anwendbar ab |
|---|---|---|
| Schweiz | Einkommen und Vermögen | 1.1.2006 |
| Deutschland | Einkommen und Vermögen | 1.1.1989 |
| Österreich | Einkommen und Vermögen | 1.1.2016 |
| Italien | Einkommen und Vermögen | 1.1.1984 |
| Frankreich | nur Einkommen | 1.1.1976 |
Frankreich ist hier der aufschlussreiche Ausreisser: Das französische Abkommen erfasst ausschliesslich Einkommensteuern. Wer aus Frankreich in Montenegro Immobilien hält, findet für die französische Vermögensteuer auf Immobilien im Abkommen schlicht keine Regelung — sie liegt ausserhalb.
Für Sie ist es umgekehrt.
Warum «Vermögen» für Schweizer der Kern ist
Die Schweiz erhebt auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Vermögenssteuer, und sie bemisst sich am weltweiten Vermögen — Liegenschaften im Ausland eingeschlossen.
Bei einem französischen Käufer liegt die entsprechende Frage ausserhalb des Abkommens, weil dieses nur Einkommensteuern nennt. Bei Ihnen liegt sie innerhalb: Das Schweizer Abkommen mit Montenegro nennt Einkommen und Vermögen als Gegenstand.
Das ist keine Aussage darüber, wie Ihr Kanton eine montenegrinische Liegenschaft konkret behandelt — die Zuteilung und ihre Wirkung auf den Steuersatz sind mit Ihrer Steuerberatung und Ihrer kantonalen Verwaltung zu klären. Es ist die Aussage darüber, wo die Frage überhaupt geregelt ist: im Abkommen, nicht daneben. Das ist der Unterschied zwischen «es gibt eine Regel, die man anwenden kann» und «es gibt keine».
Quellensteuern: Sie stehen nicht wie ein deutscher Halter da
Dasselbe Verzeichnis nennt die Höchstsätze, die Montenegro als Quellenstaat anwenden darf:
| Ertragsart | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Lizenzgebühren | 10 % | 10 % |
| Zinsen | 10 % | 0 % |
| Dividenden, Beteiligung unter der Schwelle | 15 % | 15 % |
| Dividenden ab der Schwelle | 5 % (ab 20 % Beteiligung) | — |
Bei Zinsen ist die deutsche Position günstiger, bei Dividenden ab einer Beteiligung von 20 Prozent die Ihre. Wer eine Struktur nach deutschem Vorbild kopiert, kopiert deshalb unter Umständen das falsche Abkommen mit.
Sie sind keine EU-Bürger — und das ist hier relevant
In Montenegro gibt es Regelungen, die an die EU-Zugehörigkeit anknüpfen. Für Schweizerinnen und Schweizer gelten sie nicht automatisch mit, weil die Schweiz weder der EU noch dem EWR angehört.
Wir haben die EU-Perspektive separat behandelt — als EU-Bürger eine Immobilie in Montenegro kaufen. Lesen Sie diese Seite als Kontrast, nicht als Anleitung: Was dort an den EU-Status geknüpft ist, ist für Sie gerade nicht einschlägig.
Was hingegen für alle Ausländer gleich gilt — welche Kategorien überhaupt erwerbbar sind, was am Meer wem gehört, was ein Kaufvertrag bewirkt — steht in Immobilien am Meer in Montenegro und im Rechtsleitfaden zum Immobilienkauf.
Einreise: 90 Tage mit dem Pass, 30 Tage mit der ID
Eine kleine, praktische Sache, die häufig gesucht wird und deren Antwort in zwei verschiedenen Artikeln derselben Verordnung steht.
Die konsolidierte Visumverordnung Nr. 108/26 vom 23. Juli 2026 nennt die Schweizerische Eidgenossenschaft an zwei Stellen:
| Reisedokument | Aufenthalt ohne Visum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Schweizer Pass | 90 Tage | Artikel 1 |
| Schweizer Identitätskarte | 30 Tage | Artikel 2 |
Dieselbe Person, dieselbe Reise, 90 oder 30 Tage — je nachdem, welches Dokument sie mitnimmt. Wer eine Baustelle begleitet oder eine Saison bleiben will, sollte das wissen, bevor er packt.
Die Verordnung wurde seit 2019 mehrfach geändert; ihre Fundstelle führt zwölf Nummern, davon drei allein aus dem Jahr 2026. Prüfen Sie den Stand am Reisedatum.
Wenn Sie tatsächlich dort leben: der montenegrinische Teil
Steuerlicher Wohnsitz entsteht nach Artikel 3 des montenegrinischen Einkommensteuergesetzes über drei alternative Tore — Wohnsitz, Mittelpunkt der geschäftlichen und Lebensinteressen, oder Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr. Eines genügt. Der Mittelpunkt der Interessen kann greifen, bevor der Tageszähler überhaupt anspringt.
Wer Ansässiger ist, wird nach Artikel 4 auf das weltweite Einkommen besteuert. Die Sätze stehen in Artikel 10; für Lohn gelten monatliche Stufen von 0 % bis 700 €, 9 % von 700,01 € bis 1 000 € und 15 % darüber.
Und ein Punkt, der für Pensionierte den Ausschlag gibt: Artikel 5 zählt auf, was nicht als Einkommen gilt — unter Ziffer 9 die Renten, mit Ausnahme jener nach dem Gesetz über die Bezüge von Staats- und öffentlichen Funktionsträgern.
Zur AHV sagen wir bewusst nichts Bestimmtes
Die meistgesuchte Schweizer Frage in diesem Zusammenhang lautet sinngemäss: Was passiert mit meiner AHV, wenn ich wegziehe?
Das ist eine schweizerische Frage. Sie beantwortet sich nach schweizerischem Recht und danach, ob und wie ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Montenegro einschlägig ist. Wir haben den Stand dieses Abkommens für diese Seite nicht aus einer amtlichen Primärquelle bestätigen können — und deshalb behaupten wir dazu nichts.
Das ist kein rhetorischer Vorbehalt, sondern die Arbeitsweise, die wir auf dieser Website konsequent anwenden: Wo wir keine belastbare Quelle haben, benennen wir die Lücke, statt sie mit einer plausiblen Formulierung zu schliessen. Klären Sie diesen Punkt mit Ihrer Ausgleichskasse beziehungsweise der Zentralen Ausgleichsstelle, bevor Sie den Wohnsitz verlegen — und nicht mit einer Website.
Der montenegrinische Teil der Antwort steht dagegen fest und ist oben genannt: Renten gelten dort nach Artikel 5 Ziffer 9 grundsätzlich nicht als steuerbares Einkommen.
Auf wessen Seite wir stehen, und wie wir bezahlt werden
Wir erhalten keine Provision von Immobilienagenturen, Bauträgern, Vermittlern oder Zuweisern. Wir werden über Honorare bezahlt, von unserer Mandantschaft, und von niemandem sonst.
Auf dieser Seite sehen Sie, was das praktisch bedeutet: Wir nennen die Punkte, an denen Ihre Position schlechter ist als die deutsche (Zinsen), und die Frage, die wir nicht belegen konnten (AHV). Eine provisionsfinanzierte Darstellung hätte beides weggelassen.
Wir sind keine schweizerische Steuerberatung. Für den Schweizer Teil — Vermögenssteuer, Wohnsitzwechsel, Satzbestimmung — arbeiten wir mit Ihrer Beratung zusammen.
Bevor Sie kaufen oder umziehen
- Das Schweizer Abkommen zugrunde legen, nicht das deutsche — Gegenstand und Sätze unterscheiden sich.
- Die Vermögensfrage früh stellen: Sie liegt für Sie im Abkommen, und die kantonale Zuteilung gehört zu Ihrer Beratung.
- Nichts übernehmen, was an den EU-Status anknüpft.
- Das Reisedokument bewusst wählen: Pass 90 Tage, ID 30 Tage.
- Bei tatsächlichem Umzug: die drei Tore von Artikel 3 prüfen, nicht nur die Tage zählen.
- Die AHV-Frage vor dem Wegzug mit der Ausgleichskasse klären.
- Das Währungsthema nicht vergessen: Sie kaufen in Euro und rechnen in Franken.
Schreiben Sie uns, wenn Sie diese Punkte auf Ihren konkreten Fall angewendet haben möchten.

