Bankkonto in Montenegro eröffnen: Recht auf ein Basiskonto

Wer sich rechtmäßig in Montenegro aufhält, hat Anspruch auf ein Basiskonto. Das Recht für EU-Ansässige steht im Gesetz, gilt aber erst ab dem EU-Beitritt.

Rohat Kahraman· 17. September 2026Aktualisiert · 17. September 2026
Bankkonto in Montenegro eröffnen: Recht auf ein Basiskonto

Wer aus Deutschland ein Konto in Montenegro eröffnen will, findet im montenegrinischen Gesetz einen Satz, der genau nach dem klingt, was er sucht: Ein Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat das Recht, bei einer Bank mit Sitz in Montenegro ein Konto mit Basisleistungen zu eröffnen, gleich wo in der EU er lebt (Artikel 39). Dieser Artikel gilt heute nicht. Nach Artikel 45 sind die Artikel 35 bis 40 erst ab dem Tag des EU-Beitritts Montenegros anzuwenden. Einen Anspruch haben heute nur Verbraucher, die sich rechtmäßig in Montenegro aufhalten (Artikel 26), also zum Beispiel Deutsche mit montenegrinischer Aufenthaltserlaubnis. Für sie ist die Rechtslage deutlich besser als ihr Ruf: Seit der Änderung vom Mai 2026 muss jede Bank mit Sitz in Montenegro das Basiskonto anbieten, innerhalb von zehn Arbeitstagen entscheiden und eine Ablehnung schriftlich begründen.

Quellen, geprüft am 17. September 2026: Zakon o uporedivosti naknada povezanih sa računom za plaćanje potrošača, prebacivanju računa za plaćanje potrošača i računu za plaćanje sa osnovnim uslugama (Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Kontowechsel und das Zahlungskonto mit Basisleistungen), „Sl. list CG“ 145/2021 und 70/2026, nichtamtlicher konsolidierter Text der Zentralbank Montenegros, Artikel 3, 6, 25 bis 30, 34, 39, 41, 45, 46 und 46a. Erläuterungsseite der Zentralbank zum Basiskonto. Diese Seite beschreibt montenegrinisches Recht.

Der Artikel, der schon im Gesetz steht, aber noch nicht gilt

Das Gesetz folgt der Logik des europäischen Basiskontos, und es hat ein eigenes Kapitel VI mit der Überschrift „Rechte und Pflichten nach dem Beitritt Montenegros zur Europäischen Union“. Darin stehen:

  • Artikel 39: das Recht jedes Verbrauchers mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchender, auf ein Basiskonto bei einer montenegrinischen Bank, unabhängig vom Wohnort in der EU. Rechtmäßiger Aufenthalt in der EU ist das Recht, sich nach EU-Recht oder nationalem Recht in einem Mitgliedstaat aufzuhalten.
  • Artikel 45: Die Artikel 35 bis 40 werden ab dem Tag des Beitritts Montenegros zur Europäischen Union angewendet.
  • Artikel 46: Mit dem Beitritt treten zugleich die Artikel 7, 8, 11 und 12 desselben Gesetzes außer Kraft.

Montenegro ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Wer in Deutschland lebt und sich nicht in Montenegro aufhält, hat deshalb heute keinen gesetzlichen Anspruch auf ein montenegrinisches Konto. Lehnt eine Bank ab, übt sie ihr eigenes Ermessen aus.

Dasselbe Muster kennt das montenegrinische Ausländergesetz: Das Kapitel für EU-Bürger steht vollständig im Text, gilt aber erst ab dem Beitritt. Wir haben es in Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro beantragen beschrieben.

Wer den Anspruch heute hat

Artikel 26 gibt das Recht jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in Montenegro, ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Artikel 6 Nummer 8 definiert den rechtmäßigen Aufenthalt von Ausländern als Aufenthalt nach dem Gesetz über die Rechte von Ausländern.

Ihre LageAnspruch auf ein Basiskonto?
Befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis in MontenegroJa (Art. 6 Nr. 8, Art. 26)
Aufenthalt in Montenegro ohne Aufenthaltserlaubnis, visumfreiVom Gesetz nicht ausdrücklich beantwortet
Wohnsitz in Deutschland, kein Aufenthalt in MontenegroNein; Art. 39 gilt erst ab EU-Beitritt (Art. 45)
Konto für eine Gesellschaft, auch eine montenegrinische d.o.o.Nicht von diesem Gesetz erfasst, das Verbraucherkonten regelt

Die Aufenthaltserlaubnis ist damit nicht nur eine Frage des Wohnens, sondern auch des Bankzugangs. Welche Wege es zur Erlaubnis gibt, steht im genannten Beitrag; welche Krankenversicherung Sie dafür brauchen, in Krankenversicherung für die Aufenthaltserlaubnis in Montenegro.

Was die Bank tun muss

Alle Banken. Seit der Änderung „Sl. list CG“ 70/2026 vom 20. Mai 2026 müssen sämtliche Kreditinstitute mit Sitz in Montenegro Basiskonten eröffnen und führen (Art. 25). Der frühere Beschluss über die Kriterien, nach denen bestimmt wurde, welche Kreditinstitute Basiskonten führen müssen („Sl. list CG“ 34/22), ist aufgehoben (Art. 46a).

Zehn Arbeitstage. Die Bank muss das Konto eröffnen oder den Antrag ablehnen, unverzüglich und spätestens zehn Arbeitstage nach Eingang eines vollständigen Antrags (Art. 27).

Zwei Ablehnungsgründe stehen im Gesetz. Die Bank muss ablehnen, wenn die Kontoeröffnung gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche verstoßen würde, und meldet das der zuständigen Behörde. Sie kann ablehnen, wenn Sie in Montenegro bereits ein Konto mit diesen Basisleistungen haben; dafür darf sie bei anderen Banken nachfragen oder Ihre schriftliche Erklärung annehmen.

Schriftlich, begründet, kostenlos. Eine Ablehnung ist Ihnen schriftlich, unentgeltlich und mit Gründen mitzuteilen, außer die Offenlegung widerspräche der nationalen Sicherheit, dem öffentlichen Interesse oder den Geldwäschevorschriften. Die Mitteilung muss auf die außergerichtliche Streitbeilegung hinweisen.

Keine Koppelung. Die Bank darf das Konto nicht vom Abschluss weiterer Produkte abhängig machen.

Staatsangehörigkeit, steuerliche Ansässigkeit oder die Höhe der Einlage nennt das Gesetz nicht als Ablehnungsgründe. Die Geldwäscheprüfung bleibt aber vollständig bestehen: Identität und Herkunft der Mittel prüft die Bank nach den dafür geltenden Vorschriften, und eine Akte, die sie nicht abschließen kann, ist ein Ablehnungsgrund.

Was das Basiskonto kann und kostet

Nach Artikel 28 umfasst es Eröffnung, Führung und Schließung, Bareinzahlungen, Barabhebungen am Schalter und am Geldautomaten, Lastschriften, Kartenzahlungen einschließlich Online-Zahlungen sowie Überweisungen und Daueraufträge am Schalter, an Terminals und online, soweit die Bank Online-Banking anbietet. Die Zahl der Vorgänge ist unbegrenzt, das Konto wird in Euro geführt, und eine Überziehung ist ausgeschlossen. Die Leistungen dürfen nicht schmaler sein als bei den übrigen Konten der Bank.

Nach Artikel 29 dürfen die Entgelte nicht höher sein als bei anderen Zahlungskonten derselben Bank. Die Grundleistungen sind kostenlos oder gegen ein „angemessenes Entgelt“ zu erbringen, das sich unter anderem am durchschnittlichen Nettolohn in Montenegro orientiert. Die Bank muss ihren Tarif in den Filialen und auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Wann die Bank kündigen darf

Artikel 30 nennt fünf Gründe für eine einseitige Kündigung: vorsätzliche Nutzung für rechtswidrige Zwecke, 24 Monate ohne Umsatz, Erlangung des Kontos durch unrichtige Angaben, Wegfall des rechtmäßigen Aufenthalts in Montenegro und ein später eröffnetes weiteres Zahlungskonto mit denselben Basisleistungen. Bei Umsatzlosigkeit, Wegfall des Aufenthalts und einem weiteren Konto muss die Bank mindestens zwei Monate vorher schriftlich und mit Gründen kündigen.

Für Deutsche mit Aufenthaltserlaubnis ist der vierte Grund der wichtige. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis erlischt in der Regel, wenn Sie sich während ihrer Gültigkeit mehr als dreißig Tage außerhalb Montenegros aufhalten. Die Einzelheiten und die engen Ausnahmen stehen im Beitrag zur Aufenthaltsgenehmigung. Erlischt die Erlaubnis und besteht kein anderer rechtmäßiger Aufenthalt, kann die Bank sich auf diesen Kündigungsgrund stützen.

Wenn die Bank ablehnt oder schweigt

Sie können sich zuerst bei der Bank beschweren, danach bei der Zentralbank Montenegros, und eine alternative Streitbeilegung nutzen (Art. 34). Artikel 41 sieht für die Bank Geldbußen von 5.000 bis 30.000 Euro vor, unter anderem, wenn sie nicht binnen zehn Arbeitstagen entscheidet, das Konto an Zusatzprodukte koppelt, eine Überziehung zulässt, zu hohe Entgelte verlangt oder ohne die zweimonatige Frist kündigt. Die schriftliche Begründung der Ablehnung ist das Dokument, mit dem Sie die Beschwerde führen.

Was diese Seite nicht klärt

  • Visumfreier Aufenthalt. Ob er als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne dieses Gesetzes genügt, sagt das Gesetz nicht. Stellen Sie den Antrag ohne Aufenthaltserlaubnis, bitten Sie um eine schriftliche Antwort.
  • Geschäftskonten. Für Ihre d.o.o. gilt dieses Gesetz nicht; zur Gründung aus EU-Sicht siehe Firma gründen in Montenegro.
  • Die Unterlagen der Geldwäscheprüfung. Sie ergeben sich aus den Geldwäschevorschriften, nicht aus diesem Gesetz.
  • Deutsche Melde- und Steuerpflichten für ein Auslandskonto. Sie richten sich nach deutschem Recht.

Auf wessen Seite wir stehen

Wir vertreten den Kontoinhaber. Wir erhalten keine Provision von Banken und vermitteln keine Kunden an sie. Wir sagen Ihnen, was die Bank Ihnen nach den Artikeln 26 bis 30 schuldet.

Vor dem Antrag

Schicken Sie uns Ihren Aufenthaltsstatus in Montenegro (Art und Ablauf der Erlaubnis oder keine), den Zweck des Kontos und eine etwaige bereits erhaltene Ablehnung. Wir sagen Ihnen schriftlich, ob Sie einen Anspruch auf ein Basiskonto haben, bereiten einen Antrag vor, der sich auf die Artikel 26 und 27 stützt, und entwerfen bei Ablehnung oder Fristablauf die Beschwerde an die Bank und an die Zentralbank Montenegros.

Rechtsgrundlagen

  • Zakon o uporedivosti naknada povezanih sa računom za plaćanje potrošača, prebacivanju računa za plaćanje potrošača i računu za plaćanje sa osnovnim uslugama (Sl. list CG 145/2021, 70/2026)čl. 3, 6, 25–30, 34, 39, 41, 45, 46, 46aNichtamtlicher konsolidierter Text der Zentralbank Montenegros; geprüft am 17.09.2026Amtlicher Text
  • Centralna banka Crne Gore — Račun za plaćanje sa osnovnim uslugamaAnspruch, Leistungen, Entgelte, BeschwerdeErläuterungsseite der Zentralbank; geprüft am 17.09.2026Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Deutscher in Montenegro ein Bankkonto eröffnen?

Mit rechtmäßigem Aufenthalt in Montenegro, etwa einer Aufenthaltserlaubnis, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto bei jeder Bank mit Sitz in Montenegro (Art. 25, 26). Leben Sie in Deutschland und halten sich nicht in Montenegro auf, entscheidet die Bank nach eigenem Ermessen.

Gilt das EU-Recht auf ein Basiskonto in Montenegro?

Noch nicht. Das montenegrinische Gesetz enthält in Artikel 39 ein Recht für Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, aber Artikel 45 macht die Artikel 35 bis 40 erst ab dem EU-Beitritt Montenegros anwendbar.

Wie schnell muss eine montenegrinische Bank über den Kontoantrag entscheiden?

Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des vollständigen Antrags (Art. 27). Versäumt sie die Frist, droht ihr eine Geldbuße von 5.000 bis 30.000 Euro (Art. 41).

Darf die Bank mein Basiskonto ablehnen?

Sie muss ablehnen, wenn die Eröffnung gegen Geldwäschevorschriften verstieße, und kann ablehnen, wenn Sie in Montenegro schon ein Konto mit Basisleistungen haben (Art. 27). Die Ablehnung ist schriftlich, kostenlos und mit Gründen mitzuteilen.

Was passiert mit meinem Konto, wenn meine Aufenthaltserlaubnis erlischt?

Der Wegfall des rechtmäßigen Aufenthalts in Montenegro ist einer von fünf Kündigungsgründen (Art. 30). Die Bank muss dann mindestens zwei Monate vorher schriftlich und mit Gründen kündigen.

Kann ich das Basiskonto überziehen?

Nein. Das Gesetz verbietet, über das Guthaben hinaus zu verfügen oder für dieses Konto einen Überziehungsvertrag zu schließen (Art. 28).