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Investment & Firmengründung

Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung

Firmengründung, Beteiligungsstrukturierung, Corporate Governance und M&A-Beratung in der Türkei und in Montenegro.

Aktualisiert ·

Rechtliche Absicherung für grenzüberschreitende Geschäfte

Wir sichern Ihre unternehmerischen Ziele über Landesgrenzen hinaus nach internationalen rechtlichen Standards ab. Von Istanbul bis Podgorica begleiten wir Sie bei jedem Schritt Ihrer unternehmerischen Reise.

Im internationalen Geschäftsverkehr ist Gesellschaftsrecht weit mehr als Formalität – es ist die strategische Architektur, die die Zukunft Ihres Unternehmens prägt. Als Rona Legal beraten wir Sie mit fundierter Kenntnis des türkischen Handelsgesetzbuchs und langjähriger Erfahrung mit der montenegrinischen Gesetzgebung umfassend: von der Gesellschaftsgründung bis zur Liquidation, von Gesellschafterversammlungen bis zur grenzüberschreitenden Steuerplanung. Unser Ziel ist es, Ihre geschäftlichen Risiken zu minimieren und zugleich Ihr Wachstumspotenzial bestmöglich zu entfalten.

Türkei und Montenegro: Standortvorteile im Vergleich

Wer sein Unternehmen auf die internationale Bühne führt, muss den richtigen Standort wählen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden strategischen Märkten im Überblick:

⚠️ Hinweis: Steuersätze und rechtliche Anforderungen können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Wenden Sie sich für die jeweils aktuelle Strategie an unser Team.

Unser Leistungsumfang

1. Firmengründung und Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro

Wir übernehmen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (D.O.O.) in Montenegro schlüsselfertig.

Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags

Eintragung im Zentralregister der Wirtschaftssubjekte (CRPS) und Beantragung der Steuernummer (PIB)

Eröffnung des Geschäftskontos

Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Gesellschafter und ihre Familien

2. Internationale Handelsverträge

Mehrsprachige Vertragsgestaltung für den grenzüberschreitenden Handel.

Vertriebs- und Franchiseverträge

Kaufverträge (CISG-konform)

Joint-Venture-Verträge

Ausarbeitung in englischer, türkischer und montenegrinischer Sprache

3. Corporate Governance und Beratung

Rechtliche Begleitung der internen Abläufe Ihrer Gesellschaft.

Beschlüsse der Geschäftsleitung und Gesellschafterversammlungen

Änderungen des Gesellschaftsvertrags

Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen

Institutionalisierung von Familienunternehmen und Erstellung von Familienverfassungen

4. Steuerrecht und Fördermaßnahmen

Grenzüberschreitende Steueroptimierung und Beratung zu Fördermaßnahmen.

Optimale Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Türkei–Montenegro

Investitionsanreize in den strukturschwachen nördlichen Regionen Montenegros

Beratung zu Steuerbefreiungen und -vergünstigungen

Warum eine Gesellschaft in Montenegro gründen?

Gestaffelte Körperschaftsteuer (9 – 12 – 15 %)

In Montenegro ist der Körperschaftsteuersatz nicht einheitlich, sondern gestaffelt: bis 100.000 EUR Gewinn 9 %, von 100.000,01 bis 1.500.000 EUR 9.000 EUR zuzüglich 12 % auf den übersteigenden Betrag, über 1.500.000 EUR 177.000 EUR zuzüglich 15 % auf den übersteigenden Betrag (ZPDPL Art. 28 Abs. 2). Ein einzelner Prozentsatz beschreibt die Belastung daher nicht.

Auf dem Weg in die EU

Montenegro befindet sich in EU-Beitrittsverhandlungen und ist für den Zugang zum EU-Markt strategisch positioniert.

Unkomplizierte Aufenthaltsgenehmigung

Als Geschäftsführer oder Angestellter der Gesellschaft können Sie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand erlangen.

Rechtssicherheit

Fundierte Kenntnis der lokalen Gesetzgebung mit Unterstützung des Rona-Legal-Büros in Podgorica.

Wachsen Sie mit Ihrem Unternehmen über Grenzen hinaus

Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige Beratung zu Firmengründung in Montenegro, internationalen Handelsverträgen, Corporate Governance und Steueroptimierung.

Rechtsgrundlagen

  • 5520 sayılı Kurumlar Vergisi Kanunum. 32Official consolidated text — Turkish Legislation Information System (mevzuat.gov.tr)Amtlicher Text
  • 6102 sayılı Türk Ticaret KanunuOfficial consolidated text — Turkish Legislation Information System (mevzuat.gov.tr)Amtlicher Text

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Gründung einer DOO in Montenegro?

Erstellung des Gründungsakts, Eintragung im CRPS zusammen mit der Steuernummer (PIB), Eröffnung eines Geschäftskontos und — gesondert — Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Geschäftsführer und Familie. Über einen vollständigen Antrag entscheidet das Register binnen drei Arbeitstagen; Dokumente und Bank dauern länger.

Wie hoch ist das Mindestkapital?

Ein Euro für eine DOO nach član 361 Abs. 2 des Gesellschaftsgesetzes; 25.000 € für eine Aktiengesellschaft nach član 137 Abs. 2, wobei der eingezahlte Barbetrag diesen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.

Ist ein Firmenstempel erforderlich?

Nein. Nach član 20 Abs. 1 ist ein Stempel nicht zwingend. Ein elektronisch tätiges Unternehmen muss jedoch nach Absatz 2 ein elektronisches Siegel verwenden.

Ist die Haftungsbeschränkung absolut?

Nein. Član 16 Abs. 3 stellt fest, dass Gesellschafter nicht für Verbindlichkeiten haften, "sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" — und das Gesetz bestimmt anderes: Missbrauch der Rechtspersönlichkeit (član 17), Haftung bis zur Höhe des erhaltenen Liquidationsüberschusses (član 618 Abs. 2) und unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung für drei Jahre nach vereinfachter Liquidation (član 619 Abs. 8).

Wie schnell sind Änderungen anzumelden?

Innerhalb von sieben Tagen nach der Änderung, nach član 19 Abs. 7 des Registergesetzes. Eine verspätete Anmeldung verhindert die Eintragung nicht, begründet aber eine Ordnungswidrigkeit.

Was passiert, wenn Jahresabschlüsse nicht eingereicht werden?

Werden zwei aufeinanderfolgende Jahre keine Abschlüsse eingereicht, löst das nach član 622 des Gesellschaftsgesetzes die Zwangsliquidation aus; nach član 623 Abs. 1 darf die Gesellschaft keine neuen Geschäfte mehr eingehen.

Welche Verträge brauchen grenzüberschreitend tätige Unternehmen?

In der Regel Vertriebs- und Franchiseverträge, Kaufverträge unter Berücksichtigung des CISG sowie Joint-Venture-Verträge — erstellt in den Sprachen, auf die sich die Parteien tatsächlich stützen, mit bewusst gewähltem und nicht abgeschriebenem anwendbarem Recht und Gerichtsstand.

Verschafft eine montenegrinische Gesellschaft dem Inhaber Aufenthalt?

Nicht automatisch. Der Geschäftsführer beantragt gesondert eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die in der Regel für ein Jahr erteilt und verlängert wird; die Verlängerung setzt eine tatsächlich tätige Gesellschaft und gezahlte Beiträge voraus.

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