Rechtsentwicklungen

Montenegro hat nun Regeln für langfristige Fonds, und die erste Strukturentscheidung lautet, ob der Fonds jemals Privatanlegern angeboten werden soll

Montenegro hat am 6. Juli 2026 ELTIF- und Geldmarktfondsregeln veröffentlicht. Ein rein professioneller Fonds darf bis 100% des NAV aufnehmen.

Rohat Kahraman· 5. September 2026· 6 Min. LesezeitAktualisiert · 5. September 2026
Montenegros ELTIF- und Geldmarktfondsregeln, Amtsblatt 096/26 vom 6. Juli 2026

Stand: 5. September 2026. Status: In Kraft. Rechtsakte: Pravila o evropskim fondovima za dugoročna ulaganja (Regeln über europäische langfristige Investmentfonds, ELTIF) und Pravila o osnivanju i poslovanju novčanih fondova (Regeln über Errichtung und Betrieb von Geldmarktfonds); beide „Sl. list CG" 096/26 vom 6. Juli 2026, beschlossen von der Kapitalmarktbehörde in ihrer 190. Sitzung am 2. Juli 2026.

Bis zu diesem Sommer bekam ein Family Office, das fragte, wie montenegrinische Sachwerte in einer Fondshülle zu halten seien, eine dünne Antwort. Das Gesetz über alternative Investmentfonds galt — „Sl. list CG" 024/25, geändert durch 117/25 und 014/26 —, doch die Detailregeln, die ein Vehikel brauchbar machen, fehlten. Zwei in derselben Sitzung beschlossene Regelwerke haben das gefüllt: eines baut den langfristigen Fonds, das andere den Geldmarktfonds. Dieser Text handelt davon, was sie erlauben.

Das ELTIF-Regelwerk

Die Regeln ergehen auf Grundlage von Artikel 134b Absatz 5 des Gesetzes über alternative Investmentfonds und umfassen über zwanzig Artikel: Zulassungsantrag, erlaubte Anlagen, zulässige Vermögenswerte und zulässige Unternehmen, Interessenkonflikte, Portfoliozusammensetzung, Konzentration, Kreditaufnahme, Rücknahme, Sekundärmarkt, Transparenz, Prospekt- und Kostenangaben sowie besondere Schutzvorschriften, wo der Fonds Privatanlegern angeboten werden darf.

Artikel 2 regelt den Antrag. An die Behörde gehen die Fondsregeln oder Gründungsdokumente, der Name der vorgesehenen Verwaltungsgesellschaft, der Name der Verwahrstelle — und, sofern der Fonds Privatanlegern angeboten werden darf, eine schriftliche Vereinbarung mit der Verwahrstelle sowie eine Beschreibung der Anlegerinformationen einschließlich des Beschwerdemechanismus. Antragsberechtigt für die Verwaltung eines ELTIF ist nur eine Verwaltungsgesellschaft mit einer Zulassung, die den Artikeln 20 und 21 des Gesetzes entspricht.

Artikel 7 legt das Portfolio fest.

Mindestens 55 Prozent des Fondskapitals müssen in zulässige Anlagewerte fließen. Demgegenüber darf der Fonds nicht mehr als 20 Prozent des Kapitals in Instrumente eines einzelnen qualifizierten Unternehmens oder in Darlehen an dieses anlegen; nicht mehr als 20 Prozent in einen einzelnen Sachwert; und nicht mehr als 20 Prozent in Anteile eines einzelnen ELTIF, EuVECA, EuSEF, UCITS oder EU-AIF. Für bestimmte Vermögenswerte eines einzelnen Emittenten gilt eine Grenze von 10 Prozent. Einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen sind auf 20 Prozent des Kapitals begrenzt, das Kontrahentenrisiko aus OTC-Derivaten, Repos und umgekehrten Repos auf 10 Prozent.

Artikel 9 begrenzt die Konzentration auf 30 Prozent der Anteile eines einzelnen ELTIF, EuVECA, EuSEF, UCITS oder EU-AIF — diese Grenze gilt jedoch nicht, wenn der Fonds ausschließlich professionellen Anlegern angeboten wird, und auch nicht für einen Feeder, der in seinen Master investiert.

Artikel 10 ist die Stelle, an der die Privatkundengrenze am schärfsten schneidet.

Die Kreditaufnahme darf 50 Prozent des Nettoinventarwerts bei einem Fonds, der Privatanlegern angeboten werden darf, und 100 Prozent bei einem ausschließlich professionellen Anlegern angebotenen Fonds nicht übersteigen. Sie muss der Anlage oder der Liquidität dienen, wenn liquide Mittel nicht ausreichen; in derselben Währung wie der erworbene Vermögenswert erfolgen oder abgesichert sein; und darf nicht länger laufen als der Fonds selbst. Der Fonds darf Vermögenswerte belasten, um seine Kreditstrategie umzusetzen.

RegelFür Privatanleger geöffneter ELTIFNur für professionelle Anleger
Kreditaufnahme (Art. 10)Bis 50% des NAVBis 100% des NAV
Konzentrationsgrenze (Art. 9)30% der Anteile eines FondsGilt nicht
VerwahrstellenvereinbarungBeim Antrag erforderlichVon Artikel 2 nicht verlangt

Das Geldmarktfonds-Regelwerk

Es ergeht auf Grundlage von Artikel 229a Absatz 6 des Gesetzes über offene Publikumsinvestmentfonds und erfasst den Errichtungsantrag, erlaubte Anlagen, die Kreditqualität von Geldmarktinstrumenten, das Risikomanagement, die Bewertung und die Berichterstattung. Im Antrag ist die Art des Geldmarktfonds anzugeben, der Fonds für Anleger zu beschreiben und darzulegen, mit welchen Mechanismen die Anforderungen erfüllt werden. Die Artikel 12 bis 15 errichten ein Verfahren zur Beurteilung der Kreditqualität samt interner Bewertung, Dokumentation und Steuerung, und die Artikel 16 und 17 enthalten getrennte Portfolioregeln für kurzfristige und für standardmäßige Geldmarktfonds.

Was wir nicht gelesen haben

Wir haben die strukturellen Vorschriften durchgearbeitet, nicht jede Zahl. Die Mindestlaufzeit eines ELTIF und eine etwaige Eintrittsschwelle für Privatanleger können in den Artikeln 3 und 21 stehen; wir sahen die Überschriften, nicht die Zahlen. Die Grenzen für gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit und Lebensdauer bei Geldmarktfonds stehen in den Artikeln 16 und 17, und diese haben wir nicht gelesen. Übergangsvorschriften und die Anpassung bestehender Fonds haben wir ebenfalls nicht geprüft. Nehmen Sie das aus dem Text, nicht von hier.

Unsere Lesart

Die Entscheidung, nur professionelle Anleger anzusprechen, ist keine Vertriebsfrage, sondern die Struktur selbst. Die Verdoppelung des Kreditspielraums von 50 auf 100 Prozent des NAV und das Abschalten der Dreißig-Prozent-Konzentrationsgrenze verändern, was ein Fonds mit montenegrinischen Sachwerten tatsächlich tun kann — dort, wo eine einzige Hotel- oder Marinaposition eine für Börsenportfolios geschriebene Streuungsgrenze mühelos überschreitet. Besteht die Absicht, eines Tages auch Privatkapital aufzunehmen, muss sie vom Antrag an eingepreist sein, denn Verwahrstellenvereinbarung und Anlegerinformationsregime greifen dann ebenfalls.

Die zweite Planungszahl ist die 55-Prozent-Schwelle. Sie ist eine Untergrenze für zulässige Vermögenswerte, keine Obergrenze für irgendetwas sonst, und bedeutet: Das Vehikel soll die illiquide Position halten, nicht in Kasse auf sie warten. Wie wir die gesellschaftsrechtliche Ebene unter einem Fonds aufsetzen, steht auf unserer Seite zur Firmengründung in Montenegro.

Was sich nicht ändert

Dies sind Regeln auf Grundlage zweier bereits geltender Gesetze; weder das Gesetz über alternative Investmentfonds noch jenes über offene Publikumsinvestmentfonds werden dadurch neu gefasst. Die Zulassung der Verwaltungsgesellschaft läuft weiterhin über das Gesetz, die Regelwerke fügen ihm lediglich Details hinzu. Nichts hiervon schafft ein Steuerregime für Fonds — dieses steht anderswo und bleibt von beiden Instrumenten unberührt.

So prüfen Sie

Beide Regelwerke sind von der Kapitalmarktbehörde auf ihrer eigenen Regulierungsseite veröffentlicht: scmn.me/regulativa. Öffnen Sie die ELTIF-Regeln und lesen Sie Artikel 7 zur 55-Prozent-Schwelle und den Grenzen von 20 und 10 Prozent, Artikel 9 zur Konzentration und ihrer Ausnahme für professionelle Anleger, Artikel 10 zu den Kreditgrenzen von 50 und 100 Prozent. Die Geldmarktregeln beginnen mit Artikel 1, der den Regelungsgegenstand aufzählt; die Artikel 16 und 17 tragen die Portfolioregeln der beiden Fondsarten.

Jedes Regelwerk nennt auf seiner ersten Seite die eigene Fundstelle — beide 096/26 vom 6. Juli 2026 — samt Ermächtigungsnorm und der 190. Sitzung vom 2. Juli 2026. Wir verfolgen die Sache unter Rechtsentwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ein ELTIF aufnehmen?

Nach Artikel 10 bis zu 50 Prozent des Nettoinventarwerts, wenn der Fonds Privatanlegern angeboten werden darf, und bis zu 100 Prozent, wenn er ausschließlich professionellen Anlegern angeboten wird.

Wie viel des Fonds muss in zulässigen Vermögenswerten liegen?

Mindestens 55 Prozent des Kapitals, nach Artikel 7 Absatz 1.

Gibt es eine Grenze für einen einzelnen Vermögenswert?

Ja. Artikel 7 Absatz 2 begrenzt die Anlage auf 20 Prozent des Kapitals in einen einzelnen Sachwert und auf 20 Prozent in Instrumente eines einzelnen qualifizierten Unternehmens oder Darlehen an dieses.

Gilt die Dreißig-Prozent-Konzentrationsgrenze immer?

Nein. Artikel 9 nimmt sie aus, wenn der Fonds ausschließlich professionellen Anlegern angeboten wird, und für einen Feeder, der in seinen Master investiert.

Wer darf einen ELTIF verwalten?

Nach Artikel 2 nur eine Verwaltungsgesellschaft für alternative Investmentfonds mit einer Zulassung, die den Artikeln 20 und 21 des Gesetzes entspricht.

Was decken die Geldmarktregeln ab?

Artikel 1 zählt es auf: Errichtungsantrag, erlaubte Anlagen, Kreditqualität von Geldmarktinstrumenten, Risikomanagement, Bewertung der Vermögenswerte und Berichtspflichten.